Verbrauchsannahme: 30000 kWh/Jahr
Arbeitspreis: 1ct/kWh (Verbrauch 6/21-9/21 etwa 1000 kWh, d.h. Arbeitspreis ca. 2,50 €/Monat)
Grundpreis: 91,36 €/Monat
Abschlag: 116 €/Monat
Lieferbeginn: 1.6.2021
1) Sollte die Deutsche Energiepool in Insolvenz gehen, wird es absehbar zu keiner "Schlussrechnung" mit Erstattungen aus zu hohen Abschlägen angesichts der Sommerverbräuche kommen. In meinem Falle müssten von DEP etwa 88€ [ 4 x (116-94) ] erstattet werden. Der "faire" Monatspreis für die Sommermonate ist natürlich weitaus niedriger als bei 94 € anzusetzen.
2) Rückbuchung der gezahlten Abschläge: Nach meiner Erfahrung sollte man sich im Insolvenzfalle nicht allzu große Sorgen um die Kosten eines Inkassoverfahrens machen. Im Falle BEV blieben mehrere von uns ignorierte Forderungen bisher folgenlos.
3) Der entstandene Schaden ist leicht zu beziffern: Hätte man im Frühjahr statt DEP für die Sommermonate einen anderen Anbieter mit monatlicher Kündigung beauftragt und diesem dann zum 1.10. gekündigt, um einen neuen Tarif abzuschließen, wie ja nun notwendig, hätte man bei zwar höherem Arbeitspreis aber viel niedrigerem Grundpreis deutlich weniger gezahlt.
4) Schlägt man bei Endablesung etwas drauf, schadet man damit keineswegs dem nachfolgenden Versorger. Der zahlt dem Netzbetreiber nur die angegebene Zählerdifferenz. Den zu hoch angegebenen vorherigen Verbrauch stellt der Netzbetreiber DEP in Rechnung. Man trifft damit also schon die "Richtigen".