Wenn der Sachbearbeiter sich über den Einspruch ärgert, macht er einen Aktenvermerk, in dem er kurz erläutert, warum noch kein Bescheid ergangen ist, und schickt die Akte erstmal an die Oberfinanzdirektion, die über den Einspruch zu entscheiden hat. Die entscheiden dann über den Einspruch, wofür sie wieder ein halbes Jahr Zeit haben, und schicken danach die Akte zur weiteren Bearbeitung zurück zum Finanzamt. Bis dahin schreiben wir dann das Jahr 2023.
Einspruch wird übrigens eingelegt oder erhoben und nicht "gestellt". Daran erkennt der Sachbearbeiter sofort, dass es ein Amateur ist, der ihm in die Suppe spucken will.
Und dann wundern sich die Finanzbeamten über ihren Ruf...
Würde es zunächst telefonisch probieren, auch wenn - gerade selber erlebt - tlw. auch nicht hilft...