Hallo!
Also ein Schreiben vom Anwalt hat sich in jedem Fall gelohnt:
Gebühren + Zinsen + Anwalskosten wurden erstattet!!!
Hallo!
Also ein Schreiben vom Anwalt hat sich in jedem Fall gelohnt:
Gebühren + Zinsen + Anwalskosten wurden erstattet!!!
...habe die Frage nochmal gelesen.
Also pro Vertrag habe ich nur eine Gebühr bezahlt. Es es geht halt aus den Verträgen nur nicht hervor, dass die Gebühr sich auf das Sondertilgungsrecht bezieht.
Ich habe zwei verschiedene Darlehen aber beide mit dem gleichen Sondertilgungsrecht.
Hallo,
in meinen Verträgen bezieht sich die Bearbeitungsgebühr aber nicht auf das Sondertigungrecht! Es steht bezgl. der Gebühren unter dem Punkt Darlhenskosten lediglich: Die Sparkasse erhebt eine einmalige Bearbeitungsprovision von ... EUR.
Die Sondertigung findet sich unter besondere Vereinbarungen, ohne jeden Hinweis auf eine anfallende Gebühr...
LG
Nein, bis jetzt leider noch nicht...
Guten Morgen,
nachdem ich mich mittels "Musterbrief" an meine Sparkasse gewandt habe, um die Bearbeitungsgebühr für das Darlehen zur Finanzierung meines Eigenheimes zurück zu erhalten, habe ich folgendes zur Antwort bekommen:
...Die Gebühr bezieht sich auch das damals vereinbarte Sondertilgungsrecht (jährl. max. 5000 €) und sei daher nicht zu erstatten...
'Ich kann mich erinneren, dass bei Abschluss des Darlehens 1 % Bearbeitungsgebühr für die Einräumung des Sondertigungsrechtes erhoben wurde. Kann man diese wirklich nicht zurückforden, oder hofft die Sparkasse, dass ich das einfach mal so hinnehme???
Lieben Gruß
Claudia