Beiträge von Jens (FT)

    Hallo Kreuna,


    ich habe in Ihrer Sache bei Rechtsanwalt Jürgen Schirmacher nachgefragt. Er ist auch Vorstandsmitglied beim Mieterschutzbund Berlin.


    Also: Wenn ein Vermieter fernabfragbare Geräte zur Verbrauchsmessung auf Mietbasis installieren lassen will, muss er vorher seine Mieter darüber informieren, auch über die Kosten.


    Wenn die Mehrheit der Mieter innerhalb eines Monates widerspricht, ist die Umrüstung unzulässig. Das ergibt sich aus Paragraf 4 der Heizkostenverordnung.


    Widerspricht die Mehrheit der Mieter nicht, kann der Vermieter die Kosten auf sie umlegen.


    Zu dieser Gesetzeslage gibt es laut RA Schirmacher auch keine Ausnahme für Seniorenwohnanlagen.


    Beste Grüße,
    Jens

    Hallo Sparfuchs31,


    es stimmt, häufig muss der Kunde mindestens ein Jahr bei dem Anbieter bleiben und darf einen festgelegten Mindestverbrauch an Gas nicht unterschreiten. Durch den Neukundenbonus können Gaskunden bei einem Vergleich zusätzlich sparen, andererseits steigt die Gasrechnung ab dem zweiten Vertragsjahr durch den Entfall der Bonussumme.

    Deshalb empfehlen wir bei FT ja auch bei Gas und Strom immer, bei der Vertragsverlängerung nur einen Monat anzugeben. Dann entgeht man der Gefahr, im zweiten Jahr kräftig draufzuzahlen.


    Und den Neukundenbonus zu nutzen, empfehlen wir nur Lesern, die bereit sind, jedes Jahr zu wechseln und das auch penibel nachzuhalten.

    Weitere Gefahr: Unseriöse Anbieter beenden den Vertrag einen Tag vor Ablauf des ersten Jahres, um sich um den Neukundenbonus zu drücken. Das sollte man sich nicht bieten lassen und schriftlich widersprechen.