Hallo Kreuna,
ich habe in Ihrer Sache bei Rechtsanwalt Jürgen Schirmacher nachgefragt. Er ist auch Vorstandsmitglied beim Mieterschutzbund Berlin.
Also: Wenn ein Vermieter fernabfragbare Geräte zur Verbrauchsmessung auf Mietbasis installieren lassen will, muss er vorher seine Mieter darüber informieren, auch über die Kosten.
Wenn die Mehrheit der Mieter innerhalb eines Monates widerspricht, ist die Umrüstung unzulässig. Das ergibt sich aus Paragraf 4 der Heizkostenverordnung.
Widerspricht die Mehrheit der Mieter nicht, kann der Vermieter die Kosten auf sie umlegen.
Zu dieser Gesetzeslage gibt es laut RA Schirmacher auch keine Ausnahme für Seniorenwohnanlagen.
Beste Grüße,
Jens