Beiträge von Jasmin K

    Hallo, wenn man Hartz IV bezieht, hat man ja ein Schonvermögen. Da ich 40 Jahre alt bin, sähe das bei mir so aus:


    Grundfreibetrag: 150 x 40 Jahre = 6.000,- €


    Freibetrag für einmalige Anschaffungen = 750,- €


    Altersvorsorge : 750 x 40 Jahre = 30.000,- €


    Wenn ich Geld in ETFs angelegt habe, zählt dieses Geld dann auch zum anrechenbaren Vermögen/Altersvorsorge? Was ist mit ETF-Sparpläne?


    Dann habe ich noch einen alten Rentenvertrag, der aber derzeit ruht bis zur Rente. Das heißt, ich zahle da zurzeit nichts ein.


    Kann mir jemand weiterhelfen? Müsste ich im Notfall meine ETFs verkaufen, wenn diese einen höheren Wert als 30.000 Euro haben?