Easycredit hat mir für einen Kredit die Bearbeitungsgebühren nebst Zinsanspruch von 5 Prozentpunkten zurückgezahlt. Es hat zwar 3 Monate gedauert, aber es war kein Anwalt nötig.
Eine weitere Rückerstattung Bearbeitungsgebühr steht noch aus. Über die habe ich keine Informationen vorliegen.
Halte Euch auf dem Laufenden und viel Erfolg mit den Banken.
LG
mareiswelt
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Habe Anfang Dez. bzgl. Rückforderung Gebühren das Antwortschreiben von easy credit erhalten. Darin steht, dass mein Schreiben sorgfältig ud zeitnah bearbeitet wird und die Bearbeitung noch etwas Zeit in Anspruch nimmt.
Folgender Satz im Schreiben hat mich etwas irritiert:
Es besteht für Sie kein Anlass, einen Anwalt zu mandatieren, einen Mahnbescheid zu beantragen oder ein Ombudsmannverfahren einzuleiten.Die Rückzahlungsfrist, die ich im Anchreiben vorgegeben hatte wurde ausgehebelt mit der Begründung, dass die Verjährung meiner evtl. Ansprüche auf 31. März 2015 verlängert wurden.
Und meine Rechtsschutzversicherung ist nicht für diese Angelegenheit zuständig, da ich zum Zeitpunkt der Kreditvergabe nicht bei ihnen versichert war und die Vorversicherung nicht länger als 3 Jahre alt sein darf. Das ist der Hammer.
Warte bis Ende Jan. ab, ob sich was tut und dann sehe ich weiter, was ich dagegen tun kann.