Alles anzeigenHallo,
auch ich versuche mit meinem Mann zuammen, das Problem mit der GEZ und dem Beitrag für unsere Nebenwohnungen zu lösen. Mit immer wieder neuen überraschenden Erkenntnissen:
Erstens: Im Rundfunkbeitrag wird eine sehr eigenwillige Definition des Begriffs "Wohnung" angenommen. Hätte es nicht gereicht, den Begriff aus der Finanzgesetzgebung zu verwenden.
Zweitens: Ein Ummelden des Zahlers für eine Wohnung geht nicht, obwohl das Online-Formular der GEZ so aussieht. Es geht nur Abmelden und Anmelden, wenn man die Zahlerin für eine Wohnung wechseln möchte.
Drittens: Laut Grundgesetz sind Ehe und Familie besonders zu schützen: siehe Art 6 GG. Das gilt wohl nicht für die GEZ.
Anm1.: Der Begriff GEZ ist treffender als der Begriff Rundfunkbeitragsservice.
Anm2.: Wir haben in der Familie neben einer Hauptwohnung vier Unterkünfte, die nach GEZ-Definition Wohnungen sind: Frau, Mann, Tochter und Sohn sind unter der Woche alle am Pendeln. Wir sollen also 4 mal Beitrag zahlen. Nee! Einmal pro Familie muss reichen!
Falls mein Widerspruch nicht fruchtet, geht's wohl nur juristisch weiter. Die Bearbeitungszeit des ersten Antrags betrug >5 Monate. Und in der Zwischenzeit werden fleißig die GEZ-Gebühren abverlangt.
Sorry, da rege ich mich immer auf.
Grüße an alle.
Hallo Günther72,
wir sind als Familie genauso betroffen mit aktuell 4 Rundfunkbeiträgen wie Sie. Haben Sie es hinbekommen für Ihre Familie nur einen Beitrag zu zu zahlen?
Gruß