Beiträge von GW1995

    Hallo Günther72,


    wir sind als Familie genauso betroffen mit aktuell 4 Rundfunkbeiträgen wie Sie. Haben Sie es hinbekommen für Ihre Familie nur einen Beitrag zu zu zahlen?


    Gruß

    Guten Tag zusammen,


    wie ist der Fall vom User Rdnai (Post vom 17.9.2019 unten zitiert)
    nach der Information zu bewerten die Finanzexpertin Britta im Post vom 8.11.2019 geschildert hat?




    Zitat User Rdnai:


    "Danke für die sehr interessanten Gerichtsurteile.
    Was ich aber noch nicht verstanden habe (anhand folgendem Beispiel):
    Ein z. B. Rentner wohnt in einer Hauptwohnung und zahlt den Beitrag.
    Beide Söhne sind auch dort mit Hauptsitz gemeldet und studieren in unterschiedlichen Orten am jeweiligen gemeldeten Nebenwohnsitz. Beide Söhne verfügen über ausreichend Einkommen.
    Es ist nun klar, dass die Söhne nicht am Hauptsitz bezahlen müssen, da ja der Vater bereits zahlt.
    Können sich nun beide Söhne am jeweiligen Nebenwohnsitz von der Zahlung des Rundfunkbeitrages befreien lassen (eventuell sogar rückwirkend)? Oder geht das nur für einen oder keinen Sohn?
    Gemäß den Urteilen muss ja auch kein Sohn der Zahler des Rundfunkbeitrages der Hauptwohnung sein, oder?"



    Bleibt das dabei das mindestens einer der Söhne GEZ für die Hauptwohnung (Wohnung Vater) zahlen muss, um seine 2 Wohnung (Studentenwohnung) zu befreien. Und der andere Sohn muss GEZ Gebühr für seine 2 Wohnung (Studentenwohnung) zahlen.


    Oder ist es nach der Information vom 8.11.2019 möglich, das der Vater die GEZ Gebühr für die Hauptwohnung zahlt und die Söhne ihren Hauptwohnsitz bei Ihrem Vater melden und ihre Studentenwohnungen als 2 Wohnungen anmelden, um sie dann bereifen lassen zu können von der GEZ Gebühr?


    Gruß