Beiträge von Just-Ice

    Ich habe vor Weihnachten ebenfalls schlechte Erfahrungen mit Klarna gemacht.
    Nach einer Zahlungserinnerung habe ich den Betrag innerhalb einer Woche überwiesen,
    einen Tag, bevor ich von Klarna die erste Mahnung mit einer Gebühr von 1,20 € erhielt.


    Ich habe daraufhin in vier Anläufen mit verschiedenen Mitarbeitern des Kundenservices gechattet, die am Ende der Meinung waren, dass sie mir gegenüber nicht kulant sein wollen und die Mahngebühren nicht fallen lassen
    werden.


    Als ich mich daraufhin auf das BGB §362, Abschnitt 1 berief: "Das Schuldverhältnis erlischt, wenn die geschuldete Leistung an den Gläubiger bewirkt wird" ging es ganz schnell. Zack - "Wir streichen die Mahngebühren".


    Ich habe die betreffende Stelle im BGB so verstanden, dass alleine das Bewirkens der Leistung (in diesem Fall die getätigte Geldüberweisung, die nicht zwangsläufig schon bei Klarna angekommen sein muss), ausreiche, um weiteren Forderungen die Rechtsgrundlage zu nehmen.