Beiträge von Tea8tsch

    hallo johannes,


    danke für die schnelle Antwort und das Dokument der RV.


    Darin heisst es allerdings auf Seite 16:


    Als Vorversicherungszeiten für die Neun-Zehntel-Belegung rechnen sämtliche bei einer gesetzlichen Krankenkasse zurückgelegten Zeiten der
    − Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung,
    − freiwilligenVersicherung,....


    Das besagt doch aber das Gegenteil von dem, was du geschrieben hast, oder verstehe ich jetzt etwas falsch?

    Hallo Finanztip Community,
    ich habe viel über die Krankenversicherung der Rentner gelesen.
    Eine Antwort auf folgendes Beispiel kann ich aber leider nicht finden:
    Eine Person ist von Ihrem 20. bis 50. Lebensjahr sozialversicherungspflichtig beschäftigt und gesetzlich krankenversichert.
    Mit 50 hört sie auf zu arbeiten, wird Privatier, und versichert sich freiwillig gesetzlich weiter bis zu seinem 65. Lebensjahr.
    Nun beantragt diese Person mit 65 die gesetzliche Rente. Hat sie nun die Möglichkeit sich in der Krankenversicherung der Rentner zu versichern (und muss somit auf Mieten und Kapitalerträge fortan keine Beiträge mehr entrichten)?
    In den Texten ist immer die Rede von der zweiten Hälfte des ERWERBSLEBENS. Die Person ist zwar von 20-65 durchgängig gesetzlich Krankenversichert, aber in diesem Fall ist der Zeitraum 50-65 ja eigentlich kein Erwebsleben mehr....?!?
    Vielen Dank im Voraus
    Tea8tsch