hallo johannes,
danke für die schnelle Antwort und das Dokument der RV.
Darin heisst es allerdings auf Seite 16:
Als Vorversicherungszeiten für die Neun-Zehntel-Belegung rechnen sämtliche bei einer gesetzlichen Krankenkasse zurückgelegten Zeiten der
− Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung,
− freiwilligenVersicherung,....
Das besagt doch aber das Gegenteil von dem, was du geschrieben hast, oder verstehe ich jetzt etwas falsch?