Beiträge von bers

    Danke für Eure Antworten!


    > Daher solltest du

    > Höre einfach auf

    > Entscheide dich mal


    Sorry, aber ich hatte nicht nach Lebenstipps gefragt :) Ich weiß, in dieser Community geht es meist um sehr praxisrelevantes und nicht um theoretische Überlegungen, und vielleicht bin ich mit meiner Frage hier auch falsch. Aber für mich reichen solche ungefragten Ratschläge bis ins Übergriffige. Soll kein Vorwurf sein, nur mein Feedback basierend auf persönlicher Wahrnehmung.


    (Ich habe auch ein gewisses Problem mit unbegründeten Mutmaßungen à la "Wahrscheinlich" und "mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit", aber da die gekennzeichnet sind: einverstanden.)


    > Der Rest Deines ausgetüftelten Zeitplans hat somit auch nichts mit der Realität zu tun.


    Mag sein. Stell Dir doch einfach vor, ich hätte den Depotübertrag vor Weihnachten beantragt und er wäre mit Wertstellung 10. Januar ausgeführt worden. Fakt ist, die Abfolge von Abrechnungen und Wertstellungen kann in der Realität vorkommen. Und ich würde einen Besen fressen, wenn die deutschen Finanzämter sich dafür nicht eine Vorgehensweise überlegt hätten - zumal nach CumEx, wo es ja auch um Transaktionen in der zeitlichen Nähe von steuerlich relevanten Vorgängen geht.


    Jetzt zurück zu meiner eigentlichen Frage.


    > mit den bestehenden Schnittstellen zwischen den Banken


    Das war ein entscheidender Hinweis für meine eigene Recherche. Fündig geworden bin im Frage-Antwort-Katalog zum Depotübertrag und der Übermittlung von Anschaffungsdaten Für Kunden der Clearstream Banking Frankfurt (Version 2.7). (Clearstream kann ich vorher auch nicht - Wikipedia). Dort steht:


    > 1.17 Wie ist mit Korrekturen von Gattungsdaten (z. B. Zwischengewinne/Thesaurierungsdaten (ab 2018 im Datenrucksack), Substanzausschüttungen, Vorabpauschalen, Dividende nach §27 KStG)) beim abgebenden Institut zu verfahren?


    > Ab 2018: Dem aufnehmenden Institut liegen keine Abrechnungsinformationen z. B. bei Substanzausschüttungen und Vorabpauschalen vor, daher ist eine Korrektur durch das abgebende Institut vorzunehmen und neue Daten zu senden.


    Das liest sich mich außerordentlich klar.


    Analog:


    > 1.16 Wie ist mit Korrekturen von Gattungsdaten (z. B. Zwischengewinne/Thesaurierungsdaten (ab 2018 im Datenrucksack), Substanzausschüttungen, Vorabpauschalen, Dividende nach §27 KStG) beim aufnehmenden Institut zu verfahren?


    > Ab 2018: Dem aufnehmenden Institut liegen keine Abrechnungsinformationen z. B. bei Substanzausschüttungen und Vorabpauschalen vor. Eine Korrektur ist daher beim aufnehmenden Institut nicht möglich. Der Empfänger muss korrigierte Datenlieferungen aufnehmen und verarbeiten.


    Für mich ist die Ausgangsfrage damit beantwortet.


    Man beachte, dass die Antwort vor 2018 unterschiedlich ausfiel; auch im Handbuch

    Standardisierung Depotüberträge und Anschaffungsdaten im Rahmen der Einführung der Abgeltungsteuer (Version 2.0 vom Februar 2014) steht widersprüchliches ("Eine Korrekturdatenlieferung vom abgebenden an das aufnehmende Institut soll nicht

    erfolgen"), aber das dürfte überholt sein.

    Ich versuche zu verstehen, wie das Bankensystem mit Anschaffungsdaten und der Vorabpauschale umgeht.


    Hypothetisch:

    - Ende Dezember halte ich einen Fond-Anteil von ETFX im Depot bei Bank A.

    - Am 3. Januar (nach Stichtag Vorabpauschale) halte ich sie dort immer noch.

    - Am 10. Januar (vor Abrechnung der Vorabpauschale bei A) übertrage ich diesen Anteil auf ein Depot bei Bank B.

    - Am 15. Januar sind die Anschaffungsdaten bei Bank B zu sehen.

    - Am 17. Januar rechnet Bank A die Vorabpauschale ab (ob vom Verrechnungskonto oder Freistellungsauftrag, dürfte egal sein)

    - Am 24. Januar verkaufe ich den ETF-Anteil mit Gewinn über Bank B.


    Woher weiß Bank B, dass ein Teil des Gewinns schon vorabversteuert worden ist?


    - Benötigt Bank B dafür Informationen von Teil A?

    - Sind diese Teil der Anschaffungsdaten? (Zu diesem Zeitpunkt war die Vorabpauschale noch nicht abgerechnet). Werden die Werte nachgeliefert?

    - Wie viel "Historie" ist in den Anschaffungsdaten enthalten? Ist das nur Datum und Kaufkurs (evtl. plus Gebühren), oder auch zwischenzeitliche Überträge etc. (ich vermute nicht, heißt ja nicht umsonst "Anschaffungs"daten).

    - Oder kann Bank B klarerweise davon ausgehen, dass die ETFs bereits vorabversteuert sein müssten, weil sie aus den Anschaffungsdaten erkennt, dass ich die vor dem 1. Januar gekauft habe und sie bei irgendeiner anderen deutschen Bank vorabversteuert worden sein muss?


    - Verschärfend könnte ich den ETF-Anteil am 16. Januar zu Bank C übertragen. Sollten dann nach dem 17. Januar Daten von Bank A bei Bank B eintreffen, leitet Bank B die noch an Bank C weiter?

    jedoch die Steuerlichen Rahmen + Grössenbedingungen etc. andere.

    Eichel = BAV

    Riester = Riester (z.B. Förderung begrenzt auf die 2100€ Einzahlung)

    Und macht das bei nur AVWL einen Unterschied?

    Warum stehen denn nur diese beiden zur Wahl? Ein simpler Banksparplan geht nicht (zB siehe ING)?

    Du meinst sowas wie VL-Sparen? Geht das für AVWL überhaupt? Es geht sonst (nur) noch alles nach §§10a, 82ff EStG.

    Handelt es sich um ein großes deutsches DAX-Unternehmen?

    Jo.

    Hallo zusammen,

    ich habe eine ganz kurze, vielleicht blöde (vielleicht aber auch nicht) Frage. Mein IG-Metall-Arbeitgeber bietet AVWL, ca. 25€/Monat. Die will ich mitnehmen. Ich habe derzeit kein Interesse an an darüber hinausgehenden Beiträgen.


    Zur Wahl stehen "R+V Eichel Flex 02" und "R+V Riester Flex 02". Ich kann im Internet kilometerweise Text über die verschiedenen Vorteile, Förderungen etc. lesen - aber, nun meine Frage: Wenn ich nur die AVWL mitnehmen, macht das überhaupt einen Unterschied?


    Im Merkblatt für die AVWL steht beim "R+V Eichel Flex 02" wörtlich: "Dieser Tarif ist identisch zur R+V Riesterrente." Das ist in dieser Allgemeinheit natürlich Quatsch - denn wenn zwei Tarife identisch sind, warum gibt es dann zwei? Aber rein auf die AVWL bezogen mag das ja stimmen. Oder bin ich hier auf dem Holzweg?

    Kurzes Update von Yippie:

    Scheint, als habe sich mein alter Versorger quergestellt. Davon haben die im Gespräch letzte Woche natürlich nichts gesagt :)

    TradeAttack guter Punkt, vielen Dank. Ich bin zwar immer noch überzeugt, dass Yippie mit ihrer Kenntnis des Gasmarkts ohne Probleme das Sonderkündigungsrecht hätte in Anspruch nehmen können, aber Deine Antwort eröffnet zumindest die Möglichkeit, dass sie auch das verbockt haben :thumbup:

    soweit mir bekannt, kann nur der Vertragspartner das Sonderkündigungsrecht ausüben.

    Hast Du dafür eine Quelle? Wikipedia erwähnt so eine Bedingung nicht, und im BGB finde ich dazu auch nichts. Zumal ganz grundsätzlich ein Kündigungsrecht nur von Vertragsteilen ausgeübt werden kann, solange niemand anders dafür bevollmächtigt worden ist - das habe ich im Antrag bei Yippie/Verivox aber garantiert irgendwo getan. Ich wüsste nicht, dass so etwas auf normale Kündigungsrechte beschränkt wäre.

    Wusste Yippie denn von der Preiserhöhung und konnte sich somit auf das Recht der Kündigung ohne Kündigungsfrist beziehen?

    Von mir nicht - es war bei der Beantragung aber auch keine Möglichkeit vorgesehen, das mitzuteilen. Und wenn die versprochenen 3 Wochen geklappt hätten, wäre ja auch dicke Zeit gewesen selbst noch mal zu kündigen.


    Ansonsten werden die ja nur eine ordentliche Kündigung eingereicht haben unter Einhaltung der Kündigungsfrist.

    Das fände ich einigermaßen amateurhaft. Wenn die massenhaft ihre automatisierten Kündigungen rausschicken, dann würde ich schon erwarten, dass da Dinge drinstehen wie "zum frühestmöglichen Zeitpunkt" oder "unter Berücksichtigung von Fristen eventueller Sonderkündigungsrechte" etc. Zumal die Preiserhöhungen zum Jahreswechsel durch den CO2-Preis begründet waren und halb Deutschland ein Sonderkündigungsrecht zum 01.01.2021 gehabt haben dürfte.

    (Vorab, ich vermute "ja".)


    Timeline:

    - 27.11.2020: Preiserhöhung der Stadtwerke zum 01.01.2021

    Zitat

    Sollten Sie mit den neuen Konditionen nicht einverstanden sein, haben das Recht Ihren bestehenden Gasliefervertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen zu kündigen.

    - 28.11.2020: Verivox GmbH – Ihr neuer Gasvertrag

    Zitat

    Im Anschluss kündigt Ihr neuer Gaslieferant Ihren bestehenden Vertrag bei Ihrem derzeitigen Lieferanten. Sie können sicher sein, dass Ihr Anbieterwechsel zügig und zuverlässig über die Bühne geht.

    - 01.12.2020: Yippie! Es hat geklappt! - Deine Auftragseingangsbestätigung

    Zitat

    Wir kümmern uns nun um den Wechsel und melden uns bei Dir, sobald wir den genauen Lieferbeginn bestätigt bekommen haben. Nicht wundern, das kann bis zu 3 Wochen dauern.

    - 22.02.2021: Yippie Yippie Yeah ! Der Wechsel ist geschafft. - Deine Vertragsbestätigung

    Zitat

    Ab dem 01.01.2022 versorgen wir Dich zu den vereinbarten Konditionen.


    Meine Schuld, oder? Hätte ich Yippie vor Jahreswechsel auf die Füße treten sollen? Oder selbst kündigen? Was kann ich sonst wohl machen?

    Eine entfernungsbedingte und verspätungsabhängige Ausgleichszahlung wegender Flugannullierung für die Strecke Madrid-Frankfurt (EUR 250,-) gem. Art. 5 in Verbindung mit Art 7 der Verordnung könnte es nur geben, wenn der gebuchte Flug innerhalb von 14 Tagen vor dem gebuchten Flugdatum geändert wurde. - Und selbst wenn der Flug innerhalb der gebuchten 14 Tage-Frist geändert wurde, könnte sich die Airline vermutlich erfolgreich auf 'außerordentliche Umstände' (='höhere Gewalt') im Zuge der Corona-Pandemie berufen, die sie dann leistungsfrei macht.

    Danke für die Einschätzung! Die Stornierung war tatsächlich innerhalb von 14 Tagen (die Buchung war 3 Tage vor Abflug, ebenfalls Coronabedingt).


    Interessant und lehrreich für mich ist, dass Sie nicht darauf abstellen, dass die Stornierung von Segment 3 (innerhalb der EU) durch die Stornierung von Segment 1 (außerhalb der EU, also nicht von der VO gedeckt) irrelevant geworden ist - weil ich Segment 3 aus nicht von der VO abgedeckten Gründen niemals erreicht hätte. Das sagt mir, dass es den Aufwand einer ordentlich formulierten Email immerhin wert ist.


    Ob sich die Airline auf außerordentliche Umstände berufen wird, werde ich dann sehen ;)


    Viele Grüße

    Hallo zusammen,
    wer weiß denn, ob die EU-Fluggastrechte gelten, wenn ich eine One-Way-Buchung mit folgenden drei Segmenten (als ein Ticket ohne besondere Aufenthalte gebucht bei LATAM, alles durchgeführt von einer der LATAM-Airlines) habe


    > Salvador Bahia - Sao Paolo - Madrid - Frankfurt


    und das erste (komplett außerhalb der EU) und das dritte Segment (komplett innerhalb der EU) ausfallen? Angeboten werden konnten nur Ersatzverbindungen Tage später.


    Der Ticketpreis ist schon erstattet worden, geflogen wurde dann mit zwei anderen Airlines in Eigenregie.


    Meine Frage ist: Ist hier eine Entschädigung fällig?

    Hallo zusammen,
    ich hab dann noch mal die CosmosDirekt-Hotline bemüht (das hatte ich vorher schon mal - damals aber verstanden, dass Tagesgeld Plus und VorsorgePlan/Konto gleich behandelt werden). Das ist anscheinend nicht der Fall, wie wir hier schon erarbeitet haben. CosmosDirekt hat bestätigt, dass beim Tagesgeld Plus jährlich (quartärlich, aber sollte gleich sein) versteuert wird, bei den anderen aber erst bei Auszahlung. Auszahlungen kann man splitten (im Extremfall Dezember/Januar), um von Pauschbeträgen mehrerer Jahre zu profitieren. Falls das überhaupt relevant zum Auszahlungszeitpunkt. Ab 12 Jahren Laufzeit (oder ab 62 Jahren Alter) kann man die Auszahlung steuerlich als eine Rente behandeln lassen (hälftig und persönlicher Einkommensteuersatz).


    Steuerbescheinigungen gibt es tatsächlich noch, die kommen "noch im Januar".

    Guter Fund, danke sehr! Dieser Text findet sich im Übrigen wortgleich auf mehreren Seiten, u.a. auch beim Tagesgeld, jeweils unter "Häufige Fragen", "Wie kann ich einen Frei­stel­lungs­auf­trag einrichten oder ändern?":
    https://www.cosmosdirekt.de/tagesgeld/#haeufige-fragen
    https://www.cosmosdirekt.de/vorsorgeplan/#haeufige-fragen


    Deswegen vermute ich, es geht hier nicht um Spitzfindigkeiten seitens CosmosDirekts, sondern eher um eine möglichst allgemeine Formulierung; ich vermute daher (leider) nicht, dass sich daraus schließen lässt, dass die Erträge jährlich versteuert werden. (Zinseszinsen kann es ja trotzdem geben, denn es gibt definitiv eine jährliche Zinsgutschrift - nur eben vielleicht nicht in Form einer Barauszahlung.) Das lasse ich mir noch mal bestätigen und gebe Bescheid.


    Danke bis hierher!

    @bers, im o.g. Beispiel wird bei Entnahme keine Steuer fällig, weil kein neuer Ertrag entsteht. Du hebst ja nur Geld ab, das Dir eh schon gehört und das in den Vorjahren steuerlich berücksichtigt wurde.

    Hallo und danke sehr - wie sicher bist Du Dir, dass das auch für Rentenversicherungen gilt?


    ich glaube nämlich, dass, wenn die Zinsen nicht in Form von einer "Barauszahlung" (Rz 14) entnommen werden, sie eher als "Verzinsliche bzw. rentierliche Ansammlung" (Rz 17) angesehen werden, und dann gilt:


    Beim Bonussystem (vgl. Rz. 16), bei der verzinslichen bzw. rentierlichen Ansammlung (vgl. Rz. 17) und bei der Schlussüberschussbeteiligung (vgl. Rz. 18) liegt ein Zufluss von Erträgen in der Regel erst bei Ablauf der Versicherungslaufzeit vor.

    https://www.bmf-lsth.de/esth/2…/Anhang-22a/I/inhalt.html, Rz 47

    Die zum 31.12. gutgeschriebenen Zinsen lassen den Freistellungsauftrag für 2020 unangerührt, weil sie noch 2019 zuzuordnen sind.


    Logisch. Ich wollte nur zum Ausdruck bringen, dass ich die Inanspruchnahme des 2019er Freistellungsauftrags nicht mehr sehen kann, weil einen Tag später der 2020er eingetragen wurde.


    Zitat

    Entweder hattest du noch Freistellungsbetrag übrig [...].


    Hatte ich.


    Zitat

    Und ja, eine Steuerbescheinigung bekommt man. Meine vom letzten Jahr ist auf den 15.01.2019 datiert.


    Perfekt, dann schaue ich da mal und lerne immerhin etwas über das Tagesgeld Plus. Danke sehr!


    Edit: Im Übrigen habe ich gesehen, dass das Tagesgeld Plus ein "Kapitalisierungsprodukt" ist, während die anderen beiden "klassische Rentenversicherung[en]" sind. Da kann es also durchaus anders sein.

    Ich habe dort ein Tagesgeld Plus. [...]
    Es wird bei jeder quartalsweisen Zinszahlung auch entsprechend AbgSt, Soli und ggf. KiSt abgeführt.


    Man kann dort auch einen Freistellungsauftrag erteilen.

    Danke, das ist interessant. Ich habe auch ein Tagesgeld Plus, aber erst seit Q4 2019. Die zum 31.12. gutgeschriebenen Zinsen kann ich zwar sehen, nicht aber ihren Einfluss auf den Freistellungsauftrag - dort sehe ich nur, dass mein Freistellungsauftrag für 2020 noch unangerührt ist. Bekommt man bei denen eine Steuerbescheinigung?