Beiträge von yngn

    Hallo,
    Habe leider etwas spät vom Urteil gehört und erts am 29.12.2014 mein Brief Per Einschreiben mit der Forderung einer Rückzahlung zugesendet. Laut Briefstatus verfolgung wurde der Brief erst am 02.01.2015 geliefert. deswegen die Frage zählt die Absendedatum (29.12.2014)?


    Viele Grüße
    YNGN