Beiträge von mucmanni

    Hallo an alle und auch gleich vielen Dank für die hilfreichen Infos auf dieser Seite.Nachdem ich auf diese Seite gestossen bin, habe ich auch meinen Hintern in Bewegunggesetzt und für 4 Kredite bei der Postbank zwischen 2005 und 2011 die Erstattung der BG + Zinsen mit Musterbrief der Stiftung Warentest per 3 Einwurfeinschreiben an die jeweilige Postbank-Filiale am 19.12.14 eingefordert mit Fristsetzung zum 15.01.2015 – Kopie dieser Schreiben auch gleich an den OM wg. Verjährung gesandt. Diese Woche kamen die ersten Antwortschreiben, die ich nachfolgend abgetippt habe:


    Antwort von 2 Postbank-Stellen (vom 05.1. und 09.01.2015):


    „D 91 Kundenservice Kredit05.01.2015Ihr Wunsch nach Erstattung des BGKreditkonto 12345678 Sehr geehrter Herr xxxx, vielen Dank für Ihren Brief vom 30.12.2014 (bzw. im zweiten Schreiben vom 07.01.2015). Sie wünschen, dass wir Ihnen das Bearbeitungsentgelt für Ihren Kredit/Ihre Kredite zurückzahlen. Gern prüfen wir, ob Ihre Forderung im Einklang mit den Entscheidungen des Bundesgerichtshofs steht – maßgeblich sind die BGH-Urteile vom 13.05.2014 (Az SI ZR 170/13) und vom 28.10.2014 (Az. XI ZR 348/13). Seit die Urteile bekannt sind, haben viele Kunden um Erstattung des Bearbeitungsentgelts gebeten. Bitte haben Sie daher ein wenig Geduld. Ihre Anfrage werden wir so schnell wie möglich bearbeiten und prüfen. Bei positivem Ergebnis werden wir Ihnen den Betrag selbstverständlich erstatten, auch wenn sich unsere Prüfung bis ins Jahr 2015 erstrecken sollte. Hier verzichten wir zu Ihren Gunsten auf die Einrede der Verjährung – vorausgesetzt, ihr Anspruch auf Erstattung war bei Eingang Ihres Briefes noch nicht verjährt. Sobald wir Ihren Fall geprüft haben, kommen wir auf Sie zu. Für Ihr Verständnis bedanken wir uns im Voraus. Mit freundlichen GrüßenIhre Postbank“


    Anwort vom OM vom 30.12.2014:


    „Ihr Ombudsmannverfahren gegenDeutsche Postbank AG – LN-12345 Sehr geehrter Herr xxxxx,hiermit bestätigen wir den Erhalt Ihrer Beschwerde. Informationen zum Verfahren sowie die Verfahrensordung können Sie unserer Internetseite unter www.bankenombudsmann.de entnehmen. Wegen des gegenwärtig hohen Beschwerdeaufkommens bitten wir bereits heute um Verständnis, wenn die Bearbeitung Ihres Anliegens einige Zeit in Anspruch nehmen wird. Für die Dauer des Schlichtungsverfahrens gilt die Verjährung für Ansprüche des Beschwerdeführers als gehemmt. Sie erleichtern uns die Arbeit, wenn Sie von zwischenzeitlichen Rückfragen absehen. Wir werden in jedem Falle unaufgefordert auf Sie zukommen und Sie über den Fortgang informieren.
    Mit freundlichen Grüßen
    Ihre Kundenbeschwerdestelle“



    Meine Frage nun an Euch, nachdem kein Geld zum gesetzten Termin eingegangen ist :


    Soll ich jetzt erstmal nichts mehr tun und abwarten?
    oder der Postbank eine weitere Frist setzen?
    Oder jetzt einen Rechtsanwalt einschalten?


    Jetzt schon Danke für Eure Antworten





    PS: Rente gibts erst bei Vorlage der Sterbeurkunde ;)