Beiträge von webervi

    Hallo Saidi,
    hallo Henning,
    zuerst einmal vielen Dank für die Beantwortung meiner Frage. In der Zwischenzeit habe ich mich auch noch an anderer Stelle erkundigt und muss ernüchtert zur Kenntnis nehmen, dass Saidi mit seiner Antwort Recht hat. Ich hatte gehofft, dass es hier einen Vertrauensschutz oder ähnliches gibt, da die gesetzliche Neuregelung erst zum 01. August 2013 in Kraft getreten ist.
    Der qua Gesetz faktische Ausschluss aus der PKV in meinem Fall ist für mich leider keine Chance. Ich bin chronisch krank und weiß sehr genau welche Therapien, bzw. Hilfsmittel die GKV bezahlt oder nicht bezahlt. Auch wenn wir in Deutschland eines der besten Gesundheitssysteme der Welt haben, sehe ich die GKV mittlerweile als eine "sozialistische Einheitsversicherung" an. Ich weiß wovon ich rede, ich habe u.a. im Gesundheitswesen gearbeitet.
    Als ich mich vor 17 Jahren in der PKV versichert habe, habe ich das nicht getan um Geld zu sparen, sondern um im Notfall bestmöglich medizinisch versorgt zu sein.
    Zu den Altersrückstellungen: Ja, ist wusste, dass diese beim Verlassen der PKV verloren gehen, es sein denn man schließt eine Anwartschaftsversicherung ab. Trotzdem empfinde ich den Verlust der Altersrückstellungen als Enteignung, denn auch ich bin ein Teil der (privaten) Versichertengemeinschaft.


    Lamentieren hilft hier leider nicht, deshalb noch eine Nachfrage:


    Wenn ich nach dem Bezug von ALG1 keinen Job finden sollte, werde ich, wenn ich es richtig verstanden habe,automatisch in der GKV freiwillig weiter versichert. Das Wort "freiwillig" impliziert bei mir, dass ich diese "freiwillige" Versicherung nach dem Bezug von ALG1 kündigen kann und in die PKV zurückkehren kann. ALG2 (Hartz4) werde ich nicht bekommen, da meine Frau und ich über der "Grenze" liegen.


    Sehe ich das richtig so?


    Noch einmal vielen Dank für die kompetenten Antworten!

    Guten Tag,
    am 01.09.2014 wurde ich arbeitslos. Zuvor war ich 17 Jahre in der PKV versichert mit einer Unterbrechung von 7 Wochen im Jahr 2013 in denen ich bei der AOK versichert war (7 Wochen Arbeitslosigkeit). In der PKV bestand für diese Zeit eine Anwartschaftsversicherung. Nach der 7-wöchigen Arbeitslosigkeit bin ich in die PKV zurückgekehrt.
    Ich bin nun 55 Jahre alt und die Agentur für Arbeit verlangt von mir eine Befreiung von der Versicherungspflicht da ich seit dem 01.09.2014 arbeitsloss wurde. Die AOK verweigert mir diese Bescheinigung mit dem Hinweis darauf, dass ich während der letzten 5 Jahre 7 Wochen gesetzlich versichert war. Darf die AOK mir diese Bescheinigung verweigern? Was muss ich tun um in der PKV bleiben zu können? Oder muss ich wieder in die GKV?
    Vielen Dank für Ihre Hilfe!