Hallo Saidi,
hallo Henning,
zuerst einmal vielen Dank für die Beantwortung meiner Frage. In der Zwischenzeit habe ich mich auch noch an anderer Stelle erkundigt und muss ernüchtert zur Kenntnis nehmen, dass Saidi mit seiner Antwort Recht hat. Ich hatte gehofft, dass es hier einen Vertrauensschutz oder ähnliches gibt, da die gesetzliche Neuregelung erst zum 01. August 2013 in Kraft getreten ist.
Der qua Gesetz faktische Ausschluss aus der PKV in meinem Fall ist für mich leider keine Chance. Ich bin chronisch krank und weiß sehr genau welche Therapien, bzw. Hilfsmittel die GKV bezahlt oder nicht bezahlt. Auch wenn wir in Deutschland eines der besten Gesundheitssysteme der Welt haben, sehe ich die GKV mittlerweile als eine "sozialistische Einheitsversicherung" an. Ich weiß wovon ich rede, ich habe u.a. im Gesundheitswesen gearbeitet.
Als ich mich vor 17 Jahren in der PKV versichert habe, habe ich das nicht getan um Geld zu sparen, sondern um im Notfall bestmöglich medizinisch versorgt zu sein.
Zu den Altersrückstellungen: Ja, ist wusste, dass diese beim Verlassen der PKV verloren gehen, es sein denn man schließt eine Anwartschaftsversicherung ab. Trotzdem empfinde ich den Verlust der Altersrückstellungen als Enteignung, denn auch ich bin ein Teil der (privaten) Versichertengemeinschaft.
Lamentieren hilft hier leider nicht, deshalb noch eine Nachfrage:
Wenn ich nach dem Bezug von ALG1 keinen Job finden sollte, werde ich, wenn ich es richtig verstanden habe,automatisch in der GKV freiwillig weiter versichert. Das Wort "freiwillig" impliziert bei mir, dass ich diese "freiwillige" Versicherung nach dem Bezug von ALG1 kündigen kann und in die PKV zurückkehren kann. ALG2 (Hartz4) werde ich nicht bekommen, da meine Frau und ich über der "Grenze" liegen.
Sehe ich das richtig so?
Noch einmal vielen Dank für die kompetenten Antworten!