Guten Tag,
in den Erläuterungen zum Grundsteuerwert-Bescheid schreiben sie im letzten Absatz:
"Einspruch solltest Du auch einlegen, wenn der Bodenrichtwert sich auf die Gesamtfläche
des Grundstücks bezieht und dieses auch Teile hat, die gar nicht als Bauland nutzbar sind."
Frage: Gilt das auch für den unbebauten Teil eines bebauten Grunstückes?. Z. B. für den
3-Meter-Abstand zu benachbarten Grundstücken, den nicht zu bebauenden Vorgartenbereich
oder simpel gesagt, für die gesamte Restfläche?