Beiträge von datschu

    Guten Tag,

    in den Erläuterungen zum Grundsteuerwert-Bescheid schreiben sie im letzten Absatz:


    "Einspruch solltest Du auch einlegen, wenn der Bodenrichtwert sich auf die Gesamtfläche

    des Grundstücks bezieht und dieses auch Teile hat, die gar nicht als Bauland nutzbar sind."


    Frage: Gilt das auch für den unbebauten Teil eines bebauten Grunstückes?. Z. B. für den

    3-Meter-Abstand zu benachbarten Grundstücken, den nicht zu bebauenden Vorgartenbereich

    oder simpel gesagt, für die gesamte Restfläche?