Beiträge von Markusle

    Hallo,
    Folgende Situation. Geburtsdatum 8.3.66
    Angestellter bei 1 Arbeitgeber seit 36 Jahren. Seit 30 Jahren in PKV.
    Kündigung erhalten. Kündigungsfrist bis 31.12.20. Am 8.3. 21 werde ich 55.
    Küdigungsschutzklage läuft. Ich denke man einigt sich auf Aufhebungsvertrag mit Turboklausel.
    D.h. ich denke dass ich ab ca. 1.5.2020 wieder neuen Job habe, der aber unter Versicherungspflichtgrenze von 56250,- liegen wird.
    Ich möchte aber weiterhin in PKV bleiben!
    Ich befürchte aber, dass ich ab 1.5.20 keinenArbeitgeber finde, der ein G'ehalt zahlt welches über der Versicherungspflichtgrenze 56280,- liegt.
    Einen AG zu finden, der einen "Deal" mit mir macht und mir bis 8.3.21 ein entspr. hohes Gehalt zahlt, erscheint mir heikel.
    Berater von AOK sagt: Einzigste Chance ist, dass ich bis 8.3.2021 arbeitslos bleibe und mich während der Arbeitslosigkeit von der Versicherungspflicht befreien lasse. Danach bin ich 55 und kann dann bei PKV bleiben auch wenn ich unter die Versicherungspflichtgrenze 56250,- falle.
    Bin ratlos - will nicht arbeitslos machen - Jobangebote für mich gibts einige - aber ob jemand über 56250,- zahlt??
    Hat jemand andere Idee wie ich bei PKV bleiben kann?