Meine Frage ist ja die, ist denn der- spekulationssteuerfreie, weil nach mehr als 10 Jahren- Veräusserungsgewinn dennoch im Rahmen der Einkommenssteuer von Belang im Jahr der Veräusserung??
(Nebenfrage, um zu verstehen- wenn ich mein Haus nach 20 darin gewohnten Jahren mit Gewinn verkaufe, wäre dieser Gewinn einkommensteuerpflichtig??)
Es gibt keine "Spekulationssteuer", die neben oder zusätzlich zur Einkommensteuer erhoben wird. Wenn Immobilien fremdvermietet werden, sind Gewinne aus der Veräußerung innerhalb von 10 Jahren zwischen Ankauf und Veräußerung als "sonstige Einkünfte" gem. § 22 i.V.m. § 23 Abs. 1 EStG zu versteuern.
Diese Besteuerung wird landläufig als "Spekulationssteuer" bezeichnet. Es handelt sich aber schlicht um Einkommensteuer auf sonstige Einkünfte.
Deshalb wird @zahira den Gewinn aus der Auflösung des Immobilienfonds NICHT versteuern müssen.
Zu der Nebenfrage ist zu sagen, dass eine Immobilie, die selbst für Wohnzwecke genutzt wird, von der Regelung des § 23 Abs. 1 EStG ausdrücklich ausgenommen ist. D.h. bei selbstgenutzten Wohnungen/Häusern ist eine steuerfreie Veräußerung auch möglich, wenn zwischen Anschaffung und Verkauf weniger als 10 Jahre liegen.