Beiträge von muc

    Der obige Beitrag ist versehentlich zu früh gepostet worden.


    Vollständig soll er so lauten:


    Es sind unterschiedliche Vorschriften, die diese Frage regeln.


    Für die Betreuung eines pflegebedürftigen Menschen gilt § 33b Abs. 6 EStG. Dort heißt es in Satz 1:


    6) 1Wegen der außergewöhnlichen Belastungen, die einem Steuerpflichtigen durch die Pflege einer Person erwachsen, die
    nicht nur vorübergehend hilflos ist, kann er anstelle einer Steuerermäßigung nach § 33 einen Pauschbetrag von 924 Euro im Kalenderjahr geltend machen (Pflege-Pauschbetrag), wenn er dafür keine Einnahmen erhält.


    Für die Zahnarztkosten gitl § 33 EStG. Und dort gibt es in Absatz 3 eine "zumutbare Belastung".
    D.h. erst wenn die Arztkosten die Grenze der "zumutbaren Belastung" übersteigen, werden sie anerkannt.


    Und die Höhe der zumutbaren Belastung hängt wiederum von dem Gesamtbetrag der Einkünfte und vom Familienstand ab. Die Einzelheiten kannst Du im Gesetz nachlesen hier http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__33.html


    Ich vermute daher, dass die Kürzung bei Deiner Bekannten damit zusammenhängt. Obergrenzen gibt es nicht. Aber die zumutbare Belastung muss sie auf jeden Fall selbst tragen. Erst wenn sie über diese Grenze mit ihren Aufwendungen hinauskommt, wirkt sich der überschießende Betrag steuermindernd aus.

    Es sind unterschiedliche Vorschriften, die diese Frage regeln.


    Für die Betreuung eines pflegebedürftigen Menschen gilt § 33b Abs. 6 EStG. Dort heißt es in Satz 1:


    6) 1Wegen der außergewöhnlichen Belastungen, die einem Steuerpflichtigen durch die Pflege einer Person erwachsen, die
    nicht nur vorübergehend hilflos ist, kann er anstelle einer Steuerermäßigung nach § 33 einen Pauschbetrag von 924 Euro im
    Kalenderjahr geltend machen (Pflege-Pauschbetrag), wenn er dafür keine Einnahmen erhält.

    Wie so oft in der Juristerei ist es eine Frage der Auslegung der Gesetze.


    Was Dir die BMW Bank mitteilt, bedeutet, dass sie der Auffassung ist, dass der Abzug von Abgeltungssteuer und Soli auf den Betrag der Zinsen zulässig ist. Sie zitieren hierbei einige BFH-Urteile und auch die Abstimmung mit dem Bundesverband deutscher Banken.


    Soweit so gut. Ob es wirklich zulässig ist, müsstest Du per Gerichtsverfahren klären lassen.
    Ich gehe allerdings davon aus, dass Deine Chancen schlecht stehen. Denn Zins - auch wenn es Verzugszinsen sind - ist nun einmal ein Einkommen, das durch die Hingabe von Kapital erzielt wird. Und Verzugszinsen sind ja deswegen berechtigt, weil der Schuldner (=Schadensersatzpflichtige =BMW Bank) seit der Mahnung mit dem Geld arbeiten konnte.


    Deshalb gibt es eben zusätzlich zu dem eigentlichen Schadensersatz einen Zinsertrag auf den als Schadensersatz geschuldeten Betrag. Also spricht viel dafür, dass dieser Zinsertrag steuerpflichtig ist.


    Die BFH-Rechtsprechung habe ich mir jetzt nicht gezogen. Wenn Du willst, dass ich das prüfe, dann kannst Du mich privat anschreiben. Das kann ich allerdings nicht tun, ohne dafür eine Gebühr zu berechnen. Denn BFH-Urteile sind kein "leichter Lesestoff".

    An welches Risiko denkst Du denn?
    Hältst Du OMV oder VW für insolvenzgefährdet?


    Also ich nicht. Ich habe erst diese Woche mich bei OMV als Aktionär engagiert.


    Wenn Du das Kursrisiko meinst, dann stellt sich die Frage, was Du denn alternativ kaufen willst?
    Logischerweise steckt in jeder Anleihe zurzeit ein erhebliches Kursrisiko.


    Was viele nicht wissen: Kurse und Zinsniveau stehen in einem reziproken Zusammenhang. Geht das Zinsniveau nach oben, fallen die Kurse. Steigt der Zins, ist es umgekehrt.


    Da wir extrem niedrige Zinsen haben, werden die Anleihe-Kurse fallen, wenn die Zinsen eines Tages wieder steigen.
    Aber wann wird das sein? Ich habe keine Ahnung! Sonst hätte ich längst eine entsprechende Gegenposition gekauft.


    Wenn man sich die Finanzpolitik in Europa anschaut, habe ich eher das Gefühl, dass wir noch ein paar Jahre mit Minizinsen vor uns haben.


    In fünf Jahren ist die OMV-Anleihe kündbar. Und ich denke, die OMV wird sie dann kündigen und die Kohle zurückzahlen, wenn wir immer noch so niedrige Zinsen haben. Wenn die heute eine solche Anleihe begeben würden, würden sie wahrscheinlich keine 6,75 % Zinscoupon zahlen müssen.


    Also behalte Deine Anleihen und freue Dich über die Zinserträge.

    Manuel:


    Ich habe es befürchtet, Ihr habt da einen anderen Ansatz.


    Schuldentilgung vor Kapitalaufbau als Dogma zu formulieren, ist einfach zu undifferenziert.


    Es kommt entscheidend darauf an, was ich auf der Aktivseite meiner Vermögensbilanz stehen habe. Heute bekomme ich gerade im Bereich der Immobilienfinanzierung das Geld praktisch nachgeworfen. Da wäre ich schlecht beraten, meine Immobilienfinanzierung zu tilgen!


    Selbstverständlich ist die Rendite einer intelligenten Geldanlage höher als der Kreditzins einer Immobilienfinanzierung!
    Und wer stets Tilgung vor Geldanlage setzt, beraubt sich jeder Chance den Leverage-Effekt zu nutzen.


    Ich bin nicht der Meinung, dass man auf Teufel komm raus mit gepumpten Geld spekulieren sollte. Ganz im Gegenteil.
    Aber im Rahmen eines gesamten Portfolios dosiert Fremdmittel einzusetzen, gehört zu einer vernünftigen Vermögensverwaltung einfach dazu.


    Es kommt noch eines hinzu: Banken sind unverändert "schwierig". Wenn Du wirklich Geld brauchst, bekommst Du keines.
    Entweder hast Du gerade kein Einkommen oder Du musst Deine Scheidung bezahlen oder es ist sonst etwas Unvorhergesehenes passiert. Immer wenn Du wirklich Geld brauchst, siehst Du banktechnisch schlecht aus.


    Bei Immobilien fühlen sich die Banker durch den Grundbucheintrag abgesichert. Da haben sie einen Sachwert.
    Und deshalb nehme ich - wo immer ich kann - Fremdkapital auf - man weiß ja nie.


    Mein Bruttovermögen (vermietete Eigentumswohnung, geschlossener Immobilienfonds-Anteil, zwei Aktien-Depots) ist derzeit zu ca. 30 % fremdfinanziert. Sowohl bei dem Darlehen der ETW als auch bei dem Darlehen des Immobilienfonds kann ich meine Zinsaufwendungen steuerlich absetzen. Deshalb tilge ich auch nur gerade mal soviel, wie aus Sicht der Bank unbedingt erforderlich ist.


    Wenn ich auf den Knopf drücken würde, könnte ich heute mit ein paar Aktienverkäufen jederzeit sowohl das Immobilien-Darlehen als auch die Fondsfinanzierung tilgen. Eurem Rat folgend müsste ich das machen.

    Aber den Teufel werde ich tun. Ich mache mit meinen Aktien seit vielen Jahren mehr als 15 % Rendite pro Jahr aufs eingesetzte Kapital. Wenn ich jetzt die Hebelwirkung meiner Schulden auf der Immobilienseite mit einbeziehe, komme ich wahrscheinlich auf deutlich mehr als 20 % Effektiv-Rendite auf eingesetzte EIGEN-Kapital.


    Aber es sei noch einmal betont: Schulden sind nur dann gut, wenn dagegen ein Investitionsgut steht, das werthaltig ist, Einnahmen generiert und am besten auch noch steuerlich zu absetzbaren Werbungskosten führt.


    Selbstverständlich kaufe ich meine Klamotten nicht auf Pump und auch der Urlaub wird aus dem laufenden Einkommen bezahlt. Die Girokonten werden immer im Plus geführt.

    Bergfex:


    Hier ein paar Denkanstöße von mir:


    1. Schuldentilgung vor Kapitalaufbau


    Meines Erachtens gilt dieser Rat vor allem für Konsum-Schulden. Wenn jemand seinen Urlaub, Möbel, Bekleidung oder ähnliche kosumtive Ausgaben über Kredite finanziert, dann sollten erst einmal diese Darlehen getilgt werden. Insbesondere wenn es sich um den berühmten "Dispo" handelt, der vielleicht mit 12 % Zinsen zu Buch schlägt.


    Jeder 100-Euro-Schein, der hier in die Tilgung gesteckt wird, bringt schon einmal eine "Rendite" von 12 % in Form ersparter Überziehungs-/Kreditzinsen.


    Wenn eine Immobilie finanziert wird, sieht das meiner Meinung nach anders aus. Zum einen sind die Darlehenslaufzeiten i.d.R. sehr lang - und so lange sind die Konditionen fest. Tilgung ist normalerweise "ausser der Reihe" nicht möglich. Mag sein, dass jemand Sondertilgungsmöglichkeiten vereinbart hat, aber das ist eher eine Ausnahme.


    Und bei einer solchen Finanzierung stellt sich die Frage einer erhöhten Tilgung eigentlich erst zum Zeitpunkt des Auslaufens der Zinsbindungskondition.


    Hier kann man dann eine größere Tilgung vornehmen, wenn inzwischen Kapital angespart wurde. Allerdings Vorsicht: wer alles flüssige Kapital in seine Immo-Finanzierung reinschießt, hat eventuell ein Problem, wenn durch Arbeitslosigkeit, Krankheit, Ehescheidung u.ä. Wechselfälle des Lebens plötzlich ein größerer Finanzbedarf auftritt. Von einer Immobilie kann man nicht "runterbeißen". Also lieber in verträglichen Schritten tilgen - und immer flüssige Mittel für Notfälle bereithalten.


    2. Verschiedene Töpfe Festgeld, ETF usw.


    Hier gibt es kein falsch oder richtig. Die Aufteilung richtet sich nach den eigenen Zielen. Sicherlich ist ein Betrag von 100 € für Festgeld zu wenig. Und Festgeld bedeutet im Übrigen auch, dass ein bestimmter Betrag für eine bestimmte Zeit festgelegt wird. Für monatliche Sparbeiträge eignet sich ein Tagesgeldkonto, das flexibel angespart bzw. auch wieder verflüssigt werden kann.


    3. Vermögensaufbau für Geringverdiener


    Bin mal gespannt, ob das Redaktionteam von Finanztip hierzu etwas schreibt. Meine Meinung: wer wenig verdient, kann keine Risiken tragen. Wenn 50,00 € der gesamte Sparbetrag sind, der aufgebracht werden kann, empfiehlt sich eigentlich nur ein Tagesgeldkonto. Und wenn dann nach einigen Jahren Sparens mal ein nennenswerter Betrag da ist, kann man über einen ETF nachdenken.


    4. Riester


    Riester baut eine Rente auf. Das hat mit Vermögensbildung nur mittelbar etwas zu tun. Natürlich ist ein Rentenanspruch auch ein Vermögenswert - rein rechtlich betrachtet. Allerdings kann ich darüber nicht verfügen. Kann den Rentenanspruch nicht "verflüssigen". Das schränkt die Attraktivität wiederum ein.


    Die Riester-Förderung ist grundsätzlich vom Gesetzgeber gut gedacht.
    Allerdings ist durch die Vorschrift, dass zum Beginn der Rente mindestens die eingezahlten Beiträge zur Verrentung da sein müssen, ein Sicherheitsmanagement auf Seiten der Produktanbieter erforderlich, das sehr teuer ist.


    Deshalb ist die Rendite für den Verbraucher meist bescheiden. Wenn man überhaupt Riester angehen will, sollte man sich auf Aktienfonds-Sparpläne beschränken. Hier hatten wir schon ein paar Beiträge in diesem Forum, die sehr ansehnliche Renditen in Riester berichtet haben.


    Man muss sich allerdings vor Augen führen, dass die Renten, die aus einem Riester-Vertrag gezahlt werden, eher mäßig sind. Die Versicherer rechnen hier mit sehr hohen Endaltern (über 100 Jahre!). Das drückt die Rentenhöhe. Deshalb rentiert sich Rieser vor allem dann, wenn der betreffende Sparer steinalt wird.


    Generell ist deswegen eher Vorsicht geboten.

    winter: Wie Du richtig schreibst, reicht Aktueller Kurs - Kaufkurs nicht aus.


    Wenn Du ein Jahr betrachtest, ist es noch relativ simpel: Die Formel ist Aktueller Kurs - Kaufkurs + Ausschüttung geteilt durch anfänglich investiertes Kapital. Schwierig wird es, wenn Du mehrere Perioden berechnen willst.


    Dann musst Du eigentlich unterstellen, dass die Ausschüttung stets wieder zum Anteilswert angelegt wird. So wie es @Kater.Ka beschrieben hat und wie es auch der BVI macht.


    Wenn Du jetzt allerdings die Ausschüttung z.B. als Ergänzung zur Rente verbrauchst, dann stimmt das Modell nicht mehr.
    Dann musst man trennen: Einerseits gibt es eine "Ausschüttungsrendite". Die ist z.B. vergleichbar mit der "Dividendenrendite" bei einer Einzelaktie. Da betrachtet man nur das Verhältnis Ausschüttung zu eingesetztem Kapital - ohne die Kursentwicklung zu beachten.


    Und daneben gibt es die "Wertsteigerungsrendite". Das ist der Prozentbetrag, um den der Wert der Anlage (Fonds oder Aktien) in der Periode gestiegen ist - ohne Berücksichtigung der Ausschüttungen.


    Grundsätzlich können dann beide Werte wieder addiert werden. Dann hast Du die Gesamtrendite für das betreffende Jahr.
    Das kannst Du in der Rückschau Jahr für Jahr machen. Z.B. für einen Zeitraum von 10 Jahren.


    Das Problem besteht in der "Annualisierung". Meine finanzmathematischen Kenntnisse reichen nicht aus, um eine Formel nennen, die hier eine einzige Renditezahl als "Rendite pro Jahr" errechnet.


    Eines ist klar: die einzelnen Jahre zu addieren und durch 10 zu teilen, funktioniert nicht, weil das Kapitalwachstum bei Zinseszinsrechnung nicht linear verläuft.


    Aber wie man zu einer zutreffenden Formel kommt, weiß ich nicht.

    Wie @Kater.Ka hier richtig schreibt, kann man die Steuermehrbelastung vernachlässigen.


    Ich möchte noch auf einen anderen Punkt hinweisen. Wer ab Okt. 2015 pro Monat 1.075 € Rente erhält, hat bis April 2018 schon einmal 30 Monate diesen Betrag kassiert. Das macht immerhin 32.250 € - brutto.


    Die gleiche Person bekommt dann ab April 2018 ganze 55 € mehr! Ohne Zins- und Zinseszinsrechnung (also ganz simpel linear gerechnet) muss die Rentnerin daher mindestens 586 Monate (oder 48 Jahre) die erhöhte Rente beziehen, um "unterm Strich" besser zu fahren. Eigentlich sind es wahrscheinlich noch ein paar Monate mehr, weil man noch den Zinsvorteil der früheren Rente einbeziehen müsste.


    Die betreffende Person müsste deshalb, wenn sie mit über 65 Jahren in Rente geht, wenigtens 113 Jahre alt werden, damit sich das für sie lohnt. Mal ganz abgesehen von der höheren Steuerbelastung eines späteren Renteneintritts.


    Deshalb mein Rat: sofort Rentenantrag stellen - und ab Okt 2015 in den Ruhestand!

    Henning: Ich habe auch nicht gesagt, dass alle Verkäufer schlecht seien. Und ich behaupte auch nicht, dass Beratung und verantwortungsvoller Verkauf sich ausschließen.


    Der Punkt ist ein anderer: gerade im Bereich von Versicherungen und Finanzanlagen haben wir es mit einer "unsichtbaren Dienstleistung" zu tun. Dem Privatverbraucher ist das ganze Feld oft ein "Buch mit sieben Siegeln". Das heißt, dass er vielfach noch nicht einmal seinen eigenen objektiven Bedarf kennt, geschweige denn, wie dieser Bedarf zu decken ist.


    Das ist eine grundlegend andere Situation, als wenn es um den Kauf eines Autos oder einer Waschmaschine geht.
    Bei Versicherungen und Finanzdienstleistungen ist der Normalbürger in erhöhtem Maße darauf angewiesen, dass ihn ein Fachmann objektiv in seinem Interesse (=im Interesse der Verbrauchers) berät.


    Dieser Fachmann wird jedoch als Provisionsverkäufer in einen unlösbaren Interessenkonflikt getrieben.
    Für die "bloße Beratung" bekommt er keine Vergütung. Bzw. bei angestellten Verkäufern bekommt der Arbeitgeber keine Vergütung. Also muss die Beratung abschlußorientiert sein. Es ist aus Sicht des verkäuferischen Beraters unzureichend nur zu beraten - und dem Verbraucher dann die Entscheidung zu überlassen. Er muss auf den Verbraucher einwirken, dass bei der Beratung auch "etwas herauskommt" - nämlich ein Verkaufsabschluss.


    Das ist das Problem.


    Das würde sich nur vermeiden lassen, wenn der Verbraucher die Beratungsleistung auch als solche anerkennen würde und bereit wäre, dafür zu bezahlen. Das sind halt die wenigsten Verbraucher.


    Wir sehen es auch hier in diesem Forum. Lieber stellt man anonym zum Teil höchst persönliche und auch rechtlich ziemlich komplizierte Fragen an eine Gesamtheit von Usern, von denen man sich erhofft, dass einer schon eine vernünftige Antwort schreiben wird, als dass man zum Telefon greift und einen Steuerberater, Rechtsanwalt, Versicherungs- oder Rentenberater anruft. Die Schwellenangst vor der professionellen Beratung gegen Bezahlung ist sehr hoch.


    Dann doch lieber zu dem freundlichen Bankberater oder Versicherungsmakler, der ja die scheinbar gleiche Dienstleistung für umsonst erbringt. Aber das ist eben nur scheinbar eine kostenfreie Beratung. Doch das erkennen die allerwenigsten Verbraucher.


    Dann darf man sich nicht darüber wundern, dass viele Menschen unzureichend und teilweise falsch versichert sind und die falschen Finanzprodukte abgeschlossen haben. Das ist ein Folge des Systems.

    Sowohl Banken wie auch Versicherungen bieten eine VERKAUFSBERATUNG.


    Leute, das sind VERKÄUFER!!! Was erwartet Ihr?
    Wenn ich zum Mercedes-Händler gehe, macht der auch eine "Beratung", um mir das neueste Modell zu verkaufen.
    Oder im Küchenstudio bekomme ich eine "Beratung", wenn ich mich für eine neue Küche interessiere.


    Vergesst die Finanz- oder Versicherungsberatung, wenn diese eine Nebenleistung des VERKAUFS ist.
    Die Banker und Versicherungsmakler verdienen nur etwas, wenn sie etwas VERKAUFEN.

    Finde ich eine gute Einstellung und kann ich aus meiner Sicht nur bestätigen. Ich habe das am Anfang vergleichbar gemacht, allerdings habe ich dann mit der Anzahl Depotpositionen als Kehrwert der Positionsrisikos mein Problem gehabt überhaupt genügend attraktive Titel zu finden. Das hat mich dann wiederum zu Fonds geführt hat. Wie gehst Du damit um?


    Ich habe aktuell 32 Aktien in meinen Depots. Ein Depot habe ich hier in Deutschland bei der DAB Bank. Ein weiteres direkt in den USA bei dem online-broker Charles Schwab Inc. Die Verteilung der einzelnen Wert ist so, dass die größte Position knapp 11 % am Depot hat. Zwei Drittel der Titel haben einen Wert von unter 3 % am Gesamtportfolio.


    Die größte Position ist bei mir SAP. Und das ist jetzt mein Schwergewicht, weil die Aktie so super gelaufen ist. Ich habe schon 2007 mit Käufen begonnen und liege bei einem durchschnittlichen Einstand von knapp 29 € pro Stück. Heute notiert SAP bei über 62 €. Der Kurs hat sich also innerhalb von knapp acht Jahren mehr als verdoppelt.


    Jetzt könnte man sagen, dass mein Depot SAP-lastig ist. Aber das ist mir wurscht. Ich bin unverändert überzeugt von dem Unternehmen und deswegen halte ich die Aktie auch, kassiere jedes Jahr eine anständige Dividende von inzwischen 3,5 % auf meinen Einstandspreis und freue mich an der weiteren Entwicklung des Unternehmens.


    Weitere Aktien kaufe ich da jetzt nicht mehr nach - aber nicht weil ich von dem Unternehmen nicht überzeugt bin, sondern weil SAP bei mir schon so eine hohe Gewichtung hat.


    Also kaufe ich bei Neuengagements oder Umschichtungen andere Papiere. Und da muss man halt immer schauen, was relativ gesehen am attraktivsten ist. Da nehme ich eine eigene Bewertung anhand bilanzieller Kennzahlen vor.


    Ferner achte ich darauf, dass die Gesamtzahl meiner Aktien nicht wesentlich unter 30 Titel absinkt. Eben damit ich ein vernünftige Streuung hinbekomme. Auch ohne Fonds.

    Venture Capital bedeutet eigentlich "Wagniskapital".


    Wie heißt denn die Fondsgesellschaft, bei der Du investiert bist?
    Hast Du irgendwelche Geschäftsberichte bekommen? Weißt Du wie Dein Fondsanteil dort bewertet ist?


    Du musst noch ein paar Informationen liefern. So ist das zu wenig präzise.

    richardo:


    Bei 87 % Plus auf das eingezahlte Kapital innerhalb von 7 Jahren kannst Du aber hoch zufrieden sein!
    Die Riesterrente hat ja allgemein eine schlechte Presse - aber Dein Beispiel zeigt auf, was möglich ist, wenn man ein aktienorientiertes Produkt gewählt hat.


    Du hast noch 15 Jahre bis zum Eintritt in die Rente. Das ist eine doppelt so lange Zeitspanne, als Du bisher zurückgelegt hast. Wenn Du so weiter einzahlst wie bisher, kommen folglich noch über 10.000 € an Beiträgen hinzu.


    Da würde es mich nicht überraschen, wenn Du in 15 Jahren mit 40.000 € Kapital ausgestattet bist.
    Und davon kann man schon eine ganz vernünftige Zusatzrente finanzieren.


    Also: bleibe dabei! Du hast bisher alles richtig gemacht.

    Schau ins EStG! Einschlägig ist § 35a EStG.


    Und da heißt es in Abs. 3:

    • 3) 1Für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen ermäßigt sich die tarifliche Einkommensteuer, vermindert um die sonstigen Steuerermäßigungen, auf Antrag um 20 Prozent der Aufwendungen des Steuerpflichtigen, höchstens jedoch um 1 200 Euro. 2Dies gilt nicht für öffentlich geförderte Maßnahmen, für die zinsverbilligte Darlehen oder steuerfreie Zuschüsse in Anspruch genommen werden.

    Der Satz 2 schließt also aus, dass Du die Steuerermäßigung in Anspruch nimmst, wenn für diese "Maßnahme" bereits zinsverbilligte Darlehen gewährt wurden. Ich gehe davon aus, dass das bei Deinem KfW-Kredit der Fall ist.


    Nachdem Gesetzeswortlaut gilt dies für die komplette Maßnahme. Dass der Aufwand höher ist als der öffentlich geförderte Kredit, spielt hier insoweit keine Rolle.


    Also musst Du die Handwerkerrechnungen aus Deinem privaten Geldbeutel bezahlen.



    Grundsätzlich stimme ich Dir zu Kater.Ka.


    Ich habe mich an anderer Stelle allerdings schon dezidiert gegen Stop-Loss-Orders ausgesprochen.
    Das ist nur scheinbar ein Widerspruch.


    Wenn ich als Anleger "in einen Markt" investiere, dann kann es durchaus sinnvoll sein, den Markt zu verlassen, wenn der gesamte Markt "nach unten" geht. Okay. Dafür ist eine Trailing Stop-Loss-Order geeignet. Das funktioniert in der Tat so, wie Du es beschrieben hast.


    Das "Problem des Wiedereinstiegs" hast Du allerdings nicht gelöst. Und nach meiner Meinung ist es auch unlösbar.
    Niemand kann sagen, wann der Markt seinen Boden gefunden hat - und ob es morgen wieder bergauf geht - oder die Kurse vielleicht gar noch tiefer fallen.


    Unter anderem aus diesem Grund halte ich nicht viel von Fonds generell - und auch nicht von Indexfonds.
    Ich schaue mir lieber Einzelaktien an - und wenn mich das Geschäftsmodell des Unternehmens überzeugt, dann kaufe ich.


    Und da fühle ich mich auch nicht als "Anleger", der irgendein anonymes Finanzinstrument erworben hat, sondern als "Miteigentümer", dem ein winziger Micro-Anteil der jeweiligen Firma gehört.


    Z. B. habe ich schon seit vielen Jahren McDonald's-Aktien. Die haben sich im Laufe der Jahre seit meinem ersten Kauf inzwischen verdoppelt. Und wenn ich an einer McDonald's-Filiale vorbeigehe und die Schlangen an den Kassen sehe, habe ich ein gutes Gefühl, weil die Leute alle "bei mir einkaufen".


    Allerdings hat McDonald's in den letzten ein bis zwei Jahren Schwierigkeiten mit dem Umsatzwachstum. Deshalb habe ich auch vor einem halben Jahr mein Engagement dort reduziert und die Hälfte meines Bestandes damals zum Kurs von 104 US-$ pro Aktie verkauft.


    Inzwischen war der Kurs auf 93 $ runter und jetzt hat er sich aktuell erholt und steht bei 98 $. Nun bin ich schon seit einiger Zeit am Überlegen, ob die "große Zeit" für McDonald's nicht doch zu Ende geht, so dass es sinnvoll sein könnte, meine McDonald's-Position ganz aufzulösen.


    Allerdings bin ich dabei auch nicht hektisch. Immerhin bezahlt McD eine Dividende von 3,40 $ pro Aktie.
    Die fließt in vierteljährlichen Raten regelmäßig - trotz der gegenwärtigen Schwäche des Geschäftsmodells.
    Bezogen auf meinen damaligen Einstiegskurs beträgt meine individuelle Dividendenrendite über 5 %.
    Das lässt die Überlegenszeit erträglich erscheinen. Es brennt sozusagen nichts an.
    Deshalb brauche ich da auch keine Stop-Loss-Order.


    Wenn ich verkaufen will, verkaufe ich. Und sollte der Kurs morgen auf 90 $ fallen, verkaufe ich halt für 90 $.
    Trotzdem verkaufe ich - bezogen auf meinen Einstiegskurs - immer noch mit einem kräftigen Gewinn.


    Diese beispielhafte Darstellung gilt ganz generell für alle meine Aktien-Engagements.

    Hallo,
    ok, nochmal. Einfache grundlegende Fragen in Zusammenhang mit Erwerb von Indexfonds-ETF :
    1. Wo liegt ein Vorteil ?
    2. Nur in Kurssteigerungen mit dazugehörigem Verkauf der Papiere ?
    3. In etwaigen Dividenden ?
    mfg


    Zu 1: Die Index-Fans sehen den Vorteil eines Indes-Fonds darin, dass Du den jeweils abgebildeten Index kaufst. Also zum Beispiel den DAX, d.h. den Index der 30 größten deutschen börsennotierten Industrieunternehmen. Oder den MSCI-World, das sind 1612 Aktien aus 23 Ländern - berechnet vom Finanzdienstleister Morgan Stanley Capital International (daher der Name).


    Du musst Dich also nicht für eine gewisse Anzahl von Aktien entscheiden, sondern kaufst einen Index (oder man sagt auch: einen "Markt") - und fertig. Das ist der ganze Vorteil.


    Gegenüber einem aktiv gemanagten Investmentfonds hast Du den Vorteil, dass Du Dich nicht einem Fondsmanager anvertrauen musst. Die jahrelange Erfahrung zeigt, dass es die wenigsten Fondsmanager schaffen, den Markt (also den Index) zu "schlagen". Also ist ihre Wertentwicklung meistens schlechter als der Markt - und dafür werden auch noch Gebühren kassiert. Diese Erkenntnis hat dazu geführt, dass viele Leute ETF-Indexfonds ganz toll finden.


    Zu 2: Da wird nix verkauft. Der Index wird fortlaufend berechnet. Das geht zum Teil im Sekundentakt. Und wie der Index hoch- oder runtergeht, geht Dein Anteil an dem Indexfonds mit.


    Zu 3: Du bekommst keine Dividenden. Manche Indizes werden als "Performance-Index" mit Dividenden berechnet. Dies trifft z.B. für den DAX zu. Der Dow Jones ist ein reiner Kursindex. Der tut so, als ob es keine Dividenden gäbe. Und den MSCI-World gibt es in beiden Versionen.


    Aber wichtig für Dich: Du bekommst als Anleger in einem Indexfonds keinerlei Dividenden überwiesen.


    Zusammenfassung: Meine obige Antwort war durchaus hilfreich für Dich gemeint:
    VERGISS INDEXFONDS, WENN DU EINE GERINGE RISIKONEIGUNG HAST.


    Ich hoffe, Du verstehst nach dem Vorstehenden weshalb. Niemand weiß, wie der MSCI World morgen steht.
    Und schon gar nicht wie er in einem Jahr oder in zwei Jahren oder gar in zehn Jahren steht.


    Denke zuerst darüber nach, Deine Risikobereitschaft zu erhöhen. Dann kann ich Dir einen vernünftigen Rat zur Kapitalanlage geben. Vorher aber nicht.

    klaus1952:


    Wenn Deine Risikobereitschaft "gering" ist, bleibe beim Sparbuch oder Festgeld/Tagesgeld.
    Kein Mensch kann Dir vorhersagen, wie sich welcher Index in den nächsten Jahren entwickeln wird.


    Entweder Du erhöhst Deine Risikobereitschaft oder es wird nix mit der Geldanlage.
    Risikoscheue Anleger sind die Gekniffenen in der jetzigen Lage. Die bekommen keine Erträge - und werden so langsam aber sicher Jahr für Jahr enteignet. Das nennt man "finanzielle Repression". Ist doch auch klar, irgendjemand muss doch für die Schuldenkrise geradestehen. Da bieten sich die Risikoscheuen an.


    Sorry, für meinen Sarkasmus - aber es ist Wunschdenken, mit "geringer Risikoneigung" 3-4% Renditeerwartung zu haben.
    Das ist lange vorbei.

    stefan2015: Steuergesetze müssen nicht logisch oder konsistent sein. Sie müssen nur in Kraft sein.


    :)


    Du hast völlig recht, dass hier mit zweierlei Maß gemessen wird. Das hängt jedoch mit der Historie zusammen.
    Früher waren Wertpapier-Kursgewinne dann steuerfrei, wenn der Steuerpflichtige die Papiere im Privatvermögen hatte und sie mindestens über 12 Monate gehalten hat. Das war die sogenannte "Spekulationsfrist". Der "böse Spekulant", der morgens um 09:00 Uhr eine Aktie kauft und gleich um 10:30 Uhr sie mit "Riesengewinn" abstößt, der sollte immer schon besteuert werden.


    Der brave Aktiensparer, der seiner Siemens- oder BMW-Aktie über viele Jahre die Treue gehalten hat, der sollte seinen Kursgewinn - falls er doch eines Tages verkauft - steuerfrei behalten dürfen.


    Wie wir alle wissen, sind die guten alten Zeiten seit 01.01.2009 vorbei.


    Es gibt keine Spekulationsfrist mehr. Jeder Gewinn wird besteuert. Allerdings kennt der Gesetzgeber auch so etwas wie "Vertrauensschutz". Blöd, dass das Verfassungsgericht das so ausgeurteilt hat.


    Und deswegen konnten sie bei der Einführung der Abgeltungssteuer die Regelung nicht sofort flächendeckend einführen. Jetzt gibt es also sogenannte "Altbestände", d.h. Wertpapiere, deren Eigentümer diese VOR dem 31.12.2008 erworben haben. Und es gibt die Wertpapiere mit Anschaffungsdatum ab 01.01.2009.


    Beim Altbestand gilt immer noch die alte Regelung: Kursgewinne sind steuerfrei. Bei späteren Käufen gilt die neue Regelung.

    Bei privaten Vermögenseinkünften kommt es auf den Zufluss an.
    Wenn Dir die Zinsen in 2015 erst gutgeschrieben worden sind, hast Du auch in 2015 erst den Zufluss.


    Dabei spielt es keine Rolle, dass die Bemessungsgrundlage für die Höhe dieses Zuflusses in die Vergangenheit zurückreicht.
    Insoweit erfolgte der Abzug der Abgeltungssteuer zutreffend.


    Etwas anderes würde gelten, wenn Dir die Zinsboni bereits in den zurückliegenden Jahren gutgeschrieben worden wären.
    Dann wären sie davon ausgenommen gewesen. Aber so wie der Fall bei Dir liegt, musst Du den Zufluss in 2015 in voller Höhe versteuern.

    Tja, da musst Du nun den Verlust einfach geistig ausbuchen.


    Steuerlich geht da nichts abzusetzen. Das hat sich alles in Deinem Privatvermögen abgespielt.
    Da beteiligt sich das Finanzamt nicht an Verlusten.


    Und einen Anwalt kannst Du Dir auch sparen, denn nach 15 Jahren sind sämtliche möglichen Beratungsfehler verjährt.


    Mach' keinen Immobilienfonds mehr, sondern entscheide Dich für einen Aktienfonds.
    Das ist die beste Anlageform für VL-Leistungen.