Beiträge von muc

    Wenn Du keine weiteren Einkünfte hast, musst Du keine Einkommensteuererklärung abgeben.


    Der Riester-Vertrag ist unbeachtlich, wenn Du die Prämienförderung in Anspruch nimmst.
    Die dürfte bei Dir auch sinnvoller sein, als der Sonderausgabenabzug.


    Dass Deine Eltern Deine KV-Beiträge geltend machen, ist grenzwertig.
    Aber wenn es nicht auffällt...
    Normalerweise wäre es nicht zulässig.

    Du hast noch gut zwanzig Jahre vor Dir, bist Du in Rente gehen wirst.
    Da würde ich mir an Deiner Stelle gegenwärtig noch überhaupt keine Gedanken über "Umschichten" machen.
    Der Uniglobal ist ein internationaler Aktienfonds. Und Deine Performance beweist das, was ich hier immer predige: Aktien sind langfristig ALLEN ANDEREN Anlageformen überlegen.


    Wenn Du jetzt in den EuroRenta umschichtest, dann wechselst Du von der Aktie in festverzinsliche Wertpapiere (=Renten) und das zu einem Zeitpunkt, wo die Zinsen am Tiefstpunkt sind. Das bedeutet, dass Du im EuroRenta kaum laufenden Ertrag erwarten kannst. Diese Periode wird noch einige Jahre andauern. Schau Dir die Politik der EZB und die Verschuldungssituation der europäischen Staaten an. Wo soll das Fantasie für Zinserhöhungen herkommen?


    Aber irgendwann werden die Zinsen auch wieder steigen. Und was machen dann die Rentenkurse?
    Richtg, sie fallen! Daraus folgt: ein Investment in einen Rentenfonds geht derzeit gar nicht!


    Bleibe in Deinem Uniglobal und freue Dich über Deine Wertentwicklung. Du hast eine richtige Entscheidung getroffen.

    Wenn Du LV mit 4 % Garantiezins hast, bedeutet das nicht, dass Du 4 % Rendite auf Deine Beiträge erhältst.


    Zunächst einmal werden von Deinen Beiträgen Risikokosten und Verwaltungskosten abgezogen. Der Rest geht in den Kapitalstock - und dort wird der Garantiezins dann zugeschrieben. Die Risiko-Anteile und die Kosten-Anteile erhalten zwar auch sog. "Risiko-Gewinne" und "Kosten-Überschüsse" zugewiesen. Die haben aber mit dem Garantiezins nichts zu tun, sondern richten sich nach der Risiko- bzw. Kostensituation.


    Deshalb dürfte die Rendite - bezogen auf den Beitrag - deutlich unter 4 % liegen. Genau kannst Du das erst im Nachhinein errechnen, weil erst ganz am Schluss feststeht, welche Erträge Du letztendlich ausgezahlt erhältst.


    Ganz generell ist die klassische Kapitalversicherung zur Kapitalbildung nicht besonders gut geeignet. Sie ist eben wegen der vorstehend beschriebenen Zusammenhänge sehr ertragsschwach. In aller Regel fährt man besser, wenn man die Kapitalbildung von der Risikoabsicherung trennt.


    Ob sparen oder tilgen sinnvoller ist, lässt sich nicht allgemein beantworten. Wie häufig im Leben kommt es auf verschiedene Umstände an. Wenn Du Zinsen für Konsum zahlst, ist tilgen auf jeden Fall besser. Leider gehört auch das Eigenheim in diesem Sinne zum "Konsum" - denn es ist aus steuerlicher Sicht völlig Privatvermögen.


    Ganz anders liegen die Dinge, wenn Du Vermögen hast, was wirtschaftlich eingesetzt wird. Ich habe zum Beispiel eine Eigentumswohnung, die ich vermietet habe. Die finanziere ich schon seit über 20 Jahren mit Fremdkapital. Da setze ich die Zinsen steuerlich ab und nach Steuern kostet mich das Darlehen, das immer noch etwas über 100.000 € beträgt, nur "peanuts".


    Jedenfalls erziele ich mit meinen Aktiendepots deutlich mehr an Ertrag als ich bei den Fremdkapitalzinsen einspare.
    Letzten Endes verwalte ich mein privates Vermögen wie ein Kaufmann mit einer richtigen Bilanz. Auf der Passivseite habe ich das Eigen- und Fremdkapital und auf der Aktivseite die Immobilie und die Aktiendepots.


    Ob ich tilge oder nicht, hängt deshalb von der Relation zwischen erzielbarem Kapitalertrag und zu zahlendem Fremdkapitalzins ab. Und da wir jetzt schon lange eine Niedrigzinsphase habe, spricht alles gegen Tilgung.


    Im Gegenteil das Fremdkapital bietet ja die "leverage" zur Verbesserung der EK-Rendite.
    Simples Beispiel: Angenommen Du hast ein Asset (=Anlagevehikel) im Wert von 100, das Dir einen Ertrag von 15 generiert. Dann hast Du ohne Fremdkapital eine Rendite von 15 %.


    Nun nimmst Du Fremdkapital auf - sagen wir in Höhe von 50. Das kostet zurzeit nur 3 % - also 1,50 pro Jahr.
    Jetzt sieht Deine Rechnung wie folgt aus:


    Dein Asset im Wert von 100 bringt immer noch 15 Ertrag. Aber jetzt hast Du nur 50 an Eigenkapital eingesetzt.
    Für das Fremdkapital musst Du natürlich die Kosten von 1,50 abziehen. Dein Ertrag von 15 geht deshalb zurück auf 13,50.
    Aber diese 13,5 holst Du mit einem Einsatz von 50! Also ist deine EK-Rendite bei 27 % - statt vorher 15 %.


    Deshalb kann es durchaus sinnvoll sein, sogar noch Fremdkapital aufzunehmen, obwohl man es gar nicht braucht.
    Jeder muss natürlich für sich entscheiden, ob er die damit verbundenen Risiken tragen kann.
    Übertreiben sollte man es beim "leverage" auch nicht, denn wenn was schiefgeht und sich das Asset als Griff ins Klo erweist, hat man die Schulden trotzdem an der Backe.


    Aber wie immer gilt: "no risk - no fun"!

    Bevor Du Himmel und Hölle in Bewegung setzt, würde ich an Deiner Stelle mal prüfen, um welche möglichen Erstattungsbeträge es geht. Häufig sind das ja nur ein paar Euro, die dabei rauskommen, und insoweit ist das fraglich, ob das den Aufwand überhaupt wert ist.


    Eines ist klar: die Aufwendungen, die Du 2013 hattest, kannst Du nur für den Veranlagungszeitraum 2013 geltend machen.
    Aufwendungen "nachholen" geht im Steuerrecht nicht. Du hast jedes Jahr einen anderen Steuersatz (wegen der Progression!) und da würde eine Verschiebung von Aufwendungen in ein anderes Jahr zu einer unzutreffenden Besteuerung führen.


    Wenn es sich in Deinem Fall wirklich lohnt, kannst Du Dich auf § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO berufen. Der lautet:


    (1) Steuerbescheide sind aufzuheben oder zu ändern,


    1. ...
    2. soweit Tatsachen oder Beweismittel nachträglich bekanntwerden, die zu einer niedrigeren Steuer führen und den Steuerpflichtigen kein grobes Verschulden daran trifft, dass die Tatsachen oder Beweismittel erst
    nachträglich bekannt werden. ...


    Diese Voraussetzungen liegen ja vor. Und dann bekommst Du einen neuen Steuerbescheid.


    Tipp: Lass' Dir künftig unter Hinweis auf diese Problematik eine Fristverlängerung für die Einreichung der Einkommensteuerklärung geben. Dann bist Du an den 31.05. nicht gebunden. Normalerweise ist die Finanzverwaltung da recht kooperativ. Steuerberater haben von Haus aus eine Frist bis 31.12. für die Abgabe der Erklärungen des Vorjahres.

    Ja, so ist das bei deutschen Aktien.
    Du kannst sogar noch am Tag der HV kaufen - und bekommst die Dividende, die meistens einen Tag nach der HV ausgeschüttet wird. Der Kurs der Aktie geht - zumindest in der Regel - am Tag nach der HV genau um den Wert der Dividende nach unten (sog. ExDiv-Kurs). D.h. Du stehst nicht schlechter, wenn Du die Aktie genau einen Tag "zu spät" kaufst, denn dann bekommst Du sie um den Wert der Dividende billiger.


    Aber Achtung: bei amerikanischen - oder besser gesagt bei ausländischen - Aktien gelten andere Spielregeln!
    Hier kann es einen Stichtag geben (record date), der deutlich vor der HV liegt. Da muss man genau hinschauen, wenn Du ausländische Aktien kaufst. Aber das Prinzip mit Cum-Ex-Dividende gilt da natürlich auch. Also im Grunde genommen ist es wurscht, wann Du die Aktie kaufst.

    Elke: Dein Beispiel mit den offenen Immobilienfonds, die "schließen mussten", ist nicht so ganz richtig.


    Die offenen Immobilienfonds sind prinzipiell so konzipiert wie Investmentfonds. D.h. die Immobilien sind Sondervermögen und vor der Insolvenz des Fondsanbieters insoweit geschützt.


    Das Problem bestand darin, dass es sich eingebürgert hatte, dass auch große, professionelle Anleger die offenen Immofonds als "Parkplatz" für kurz- bis mittelfristige Gelder benutzt haben. Das ging viele Jahre gut. Die offenen Immofonds hatten häufig bis zu 40 % oder gar 50 % ihrer Gelder am Geldmarkt bzw. in kurzfristigen Schuldtiteln angelegt und waren daher recht liquide.


    Irgendwann zogen jedoch im Zuge der Finanzkrise auch die Großanleger ihre Beträge aus den offenen Immofonds ab.
    Und dann kamen noch viele Privatanleger dazu, die ihr Geld zurück haben wollten. Und plötzlich reichte die Liquidität nicht mehr aus, um alle gleichzeitig auszuzahlen.


    Dann haben sich die Immobilienfondsmanager auf eine Bestimmung des damaligen Investmentgesetzes berufen und ein Auszahlungsmoratorium verhängt. Das war nach den seinerzeitigen Gesetzesvorschriften möglich. Sie haben die Rücknahme von Fondsanteilen für bis zu zwei Jahren und bei Vorliegen bestimmter Umstände bis zu drei Jahren aussetzen können. Das bedeutete für den einzelnen Anleger, dass der Fonds praktisch geschlossen war. Er bekam von der Fondsgesellschaft den Rücknahmepreis nicht mehr ausbezahlt.


    Über die Börse war ein Verkauf weiterhin möglich. Allerdings lag der Kurs dann erheblich unter dem letzten bekannten Rücknahmepreise, weil niemand wusste, wann die Rücknahme wieder erfolgen würde und zu welchem Kurs.


    Schließlich stellten die Fondsmanager fest, dass zu viele Anleger "raus" wollten, als man dies mit der laufend hereinkommenden Liquidität hätte finanzieren können. Da blieb nichts anderes übrig als die Fonds abzuwickeln.
    Dies hatte zur Folge, dass man weitere Jahre an Zeit gewann und in der Zwischenzeit die Immobilien veräußern konnte.


    Leider stellte sich dann heraus, dass die Immobilien teilweise nicht den Wert der Schätzgutachten erzielen konnten.
    Durch die Mindererlöse beim Verkauf der Immobilien war dann noch einmal ein erheblicher Rückgang der Fondsanteilspreise bedingt. Im Endeffekt haben viele Anleger bei einem als "sehr sicher" gepriesenen Finanzprodukt sehr viel Geld verloren.


    Bei Aktien- und Rentenfonds kann das nicht passieren. Im Gegensatz zu Immobilien sind die in Fonds befindlichen Wertpapiere sehr liquide und auch über die Börse jederzeit veräußerbar.


    Würden jetzt alle Anleger eines großen Investmentfonds alle ihre Anteile zurückgeben, dann käme es möglicherweise auch an der jeweiligen Börse zu Kursrückgängen der betroffenen Aktien/Anleihen. Aber ein Kurs würde zustande kommen.
    Der Anteilspreis würde sicher zurückgehen. Aber das ist auch ein Extrem-Szenario, dass alle Anleger plötzlich ihre Investmentfonds loswerden wollen.


    Im Übrigen zeigt die Entwicklung bei den offenen Immofonds sehr gut, dass es kein wirklich "sicheres" Finanzprodukt gibt.
    Am besten jeder löst sich von der Vorstellun einer "sicheren Geldanlage". Alles ist mit Risiken verbunden.
    Entscheidend ist zu beurteilen, welches Risiko gehe ich ein - und welche Rendite oder Gewinnchance erwerbe ich.

    Vorsicht mit Rechtsschutzversicherungen! Nach den ARB 2009 sind Scheidungsfolgen vom Beratungsrechtschutz im Familienrecht ausgeschlossen! Und so eine Scheidungsfolge liegt hier vor.


    Und dass sich ein Elternteil nicht mehr darauf berufen kann, den Unterhalt durch "Kost und Logis" zu erfüllen, stimmt ebenfalls nicht. Hier gilt § 1612 Abs. II S. 1 BGB. Das Bestimmungsrecht erlischt nicht mit der Volljährigkeit.

    Jetzt weiß ich nicht, an welches Szenario Du denkst.


    Wenn uns der Himmel auf den Kopf fällt, sind alle Spatzen tot.
    Aber davon mal abgesehen, bist Du bei einem Investmentfonds als Fondsanteils-Inhaber IMMER gegen die Insolvenz des Fondsanbieters geschützt. Die Wertpapiere im Fonds sind sogenanntes "Sondervermögen".


    Das bedeutet, wenn beispielsweise eine Fondsgesellschaft wie meinetwegen Union Investment (nur um mal einen Namen zu nennen, nicht um zu sagen, dass die Gefahr besteht!) Insolvenz anmelden müsste, dann würden alle von Union Investment aufgelegten Fonds NICHT in die Insolvenzmasse fallen.


    Es muss in einem solchen Fall ein anderer Fondsverwalter und Fondsmanager gefunden werden. Das ist alles.


    Du hast allerdings als einzelner NIE Ansprüche auf irgendwelche Papiere, die in einem Investmentfonds verwaltet werden.
    Du kannst immer nur Deinen Fondsanteil an die Gesellschaft zurückgeben oder über die Börse verkaufen.


    Bei der Rückgabe bekommst Du den täglich festgestellten Rücknahmekurs des jeweiligen Fonds.
    Beim Verkauf über die Börse bekommst Du den Kurs, der sich nach Angebot und Nachfrage richtet.
    Der kann einen Tick höher sein, als der Rücknahmekurs der Fondsgesellschaft. Aber niemals niedriger.

    Rechtlich sind die wenigsten Sachen eindeutig...


    ;)


    Es geht hier um § 1612 Absatz II S. 1 BGB. Danach steht den Eltern ein Bestimmungsrecht zu, wie sie den Unterhalt gewähren. Und dieses Bestimmungsrecht bleibt auch nach Eintritt der Volljährigkeit erhalten (BGH FamRZ 81, 250).


    Sie müssen auf die Belange des Kindes Rücksicht nehmen. Und das entscheidet sich in jedem Einzelfall (Palandt, § 1612 Rz. 12). Der Wunsch nach Begründung eines eigenen Hausstandes ist hier nicht ausreichend (Ffm, FamRZ 82, 1231).
    Es gibt aber die Entscheidung des OLG Celle, die ich oben schon zitiert habe. Dort werden 3 Stunden Fahrzeit zum Studienort als ausreichend betrachtet, um den Belangen des Kindes Rechnung zu tragen.


    Da es sich hier aber um Einzelfallentscheidungen handelt, müsste der Studiosus klagen!
    Der Studentenausschuss hilft hier nicht weiter. Und auch die BAFÖG-Frage hat mit dem Bestimmungsrecht der Mutter überhaupt nichts zu tun.

    Rechtlich ist das schwierig... - bis der Sohn die Klage auf Barunterhalt durch die Instanzen durchgeklagt hat, dürfte das Studium beendet sein... Und es gibt in der Tat vom OLG Celle (FamRz 2001, 115) eine Entscheidung, die eine tägliche Fahrzeit von drei Stunden (Hin- und Rückfahrt) als nicht mehr zumutbar erklärt hat.


    Dem Studenten ist meines Erachtens eher zu empfehlen, dass er "studientechnisch" argumentiert.
    Er sollte sich mit Kommilitonen zu Lern- und Arbeitsgruppen zusammenschließen, die bis 22:30 Uhr stattfinden, so dass er dann unmöglich noch den weiten Weg heimfahren kann. Er muss seiner Mutter glaubhaft machen, dass er das Studium eventuell nicht packt, weil er so viel Zeit mit der Fahrerei vertrödelt.


    Als ultima ration kommt ein Wechsel der FH in Betracht. Wenn er in einem anderen Bundesland studiert, muss die Mama Barunterhalt zahlen.


    Viel Erfolg!

    Schönes Beispiel, @chris2702.


    Ich gebe Dir recht, dass in Aktienkursen immer eine Bewertung der Zukunft enthalten ist. Keine Frage.
    Deshalb gibt es auch immer wieder überbewertete und unterbewertete Aktien. Wenn nur der Wert der Gebäude, Maschinen usw. zählen würde, dann müsste der Kurswert aller Aktien ja immer dem Buchwert des Vermögens der jeweiligen Gesellschaft entsprechen. Und das ist natürlich nicht der Fall.


    Trotzdem bist Du mit Aktien auf der Eigentümerseite. Wenn Du ein Banksparplan eröffnest, bist Du auf der Gläubigerseite.
    Du leihst praktisch der Bank Dein Geld. Wenn Du ein Aktie der gleichen Bank erwirbst, gehört Dir ein winziger Bruchteil der Bank.


    Eines ist ganz klar: man muss sich mit den Unternehmen beschäftigen. Und man sollte als (künftiger) Aktionär auch ein Bilanz wenigstens im Groben verstehen. Es ist auch nicht verkehrt, wenn man verschiedene Kennzahlen wie z.B. KGV oder RoE kennt und weiß, was sich dahinter verbirgt.


    Das Beispiel mit Deinem geschlossenen Immobilienfonds zeigt, dass vermeintlich "sichere" Anlagen wie Immobilien sehr wohl Marktschwankungen unterliegen. Du kommst um das Risiko niemals herum. Weder als Immobilien-Eigentümer noch als Aktionär. So viel steht fest. Ohne Risiko - keine Rendite.


    There's no free lunch - all around the world.

    Du hast völlig recht, dass Du Aktien als Sachwerte siehst. Genau so ist es!
    Du bist als Aktionär Mit-Eigentümer von allem, was die Firma darstellt. Das fängt bei den Immobilien und Maschinen an, geht weiter über Rohstofflager, Halb- und Fertigprodukte bis zu Know-how, Patente, Marken usw.


    Und mittelbar sind solche Aktien auch in einem ETF. Allerdings musst Du Dir genau anschauen, wie der ETF konstruiert ist.
    Wie Du richtig schreibst, werden von vielen Anbietern die ETFs auch mit synthetischen Produkten gebaut.
    Da hast Du natürlich KEINE Sachwerte. Ein Swap ist ein Tauschgeschäft. Das funktioniert nur so lange, wie der Tauschpartner solvent ist. Wenn der pleite geht, kann sich der ETF-Herausgeber den Swap ins Klo hängen.


    Deshalb: wenn Du in Sachwerte investieren willst: Finger von dem ganzen Fonds-Zeug. Schau Dir vernünftige, große Firmen an - und kaufe Einzelaktien!

    wäre eine absicherung mit einem Reverse-Bonus-Zertifikat mit Cap ,laufzeit bis 31.12.15,absicherungsniveau dax 12800:
    hiermit :XM07NV sinnvoll?


    Ich habe keine Ahnung!


    Ich beschäftige mich nicht mit Derivaten. Ich halte davon generell nichts.
    Ich halte auch nicht viel von der Investition in einen Index. Das ist mir zu anonym.
    Im Index sind alle möglichen Einzelwerte enthalten, die ich selbst eventuell gar nicht kaufen würde.
    Wenn ich den Index kaufe, habe ich die automatisch an der Backe - und das zu einer Gewichtung, die ich nicht beeinflussen kann.


    Das ist mir alles viel zu undurchsichtig.


    Ich kaufe Einzel-Aktien, wenn und soweit ich von dem Unternehmen überzeugt bin.
    Dabei achte ich darauf, dass ich Aktien kaufe, die "preiswert" sind. D.h. ich kaufe den Wert, den diese Firmen haben, relativ günstig ein. Und wenn ich von einem Unternehmen nicht mehr überzeugt bin bzw. wenn es zu Preisen gehandelt wird, die ich für überteuert halte, dann verkaufe ich.


    Und Kosten vermeide ich konsequent. Depots bei zwei Direktbanken. Keine Stop-Loss-Orders, keine Derivate, keine Optionen. Einfach nur gute Unternehmen zu einem attraktiven Preis kaufen. Und mindestens 30 verschiedene Aktien im Portfolio.


    So einfach ist das - und seit 2007 liegt meine Performance bei über 15 % p.a. - trotz aller inzwischen stattgefundenen Finanzkrisen und Auf und Ab der Märkte.

    fitom:


    Wie Stop-Loss-Orders funktionieren, ist in dem ARD Börse Online Artikel von @Henning gut beschrieben.


    Ich verwende sie jedoch nicht. Ein großes Problem ist die Wahl des richtigen Stop-Loss-Kurses.
    Das mag am Anfang noch leicht sein. Du kaufst eine Aktie und setzt Deinen Stop-Loss bei - sagen wir - 10 % unter Deinem Einstieg. Okay. Dann ist Dein Verlust auf 10 % beschränkt.


    Wobei bei einem plötzlichen "Erdrutsch" ist nicht einmal das garantiert. Die Stop-Loss-Order löst ja eine Verkaufsorder dann aus, wenn der letzte Kurs 10 % unter Deinem Einstand liegt. Der nächste Kurs kann aber auch schon 12 % oder 15 % unter Deinem Einstand liegen. Das hängt ganz von der Liquidität der Aktie ab. Je kleiner die Gesellschaft ist und je weniger Stücke im Umlauf sind und je größer die Anzahl Deiner Aktien ist, um so größer ist das Risiko, dass Du gar nicht den 10-%-Minus-Kurs erwischt, sondern vielleicht doch einen tieferen Wert.


    Aber davon abgesehen besteht ein anderes Problem.


    Angenommen, Du hast zu 100 gekauft. Nach einiger Zeit steht der Kurs bei 130. Du freust Dich jetzt über einen schönen "Buchgewinn" von 30.


    Tja - und wo setzt Du jetzt Deine Stop-Loss-Order? Immer noch bei 90? Das wäre aber schade, denn dann wäre Dein ganzer Gewinn weg plus noch 10 Verlust, bis Deine Absicherung greift.


    Aber wo denn dann? Bei 115 oder 120 oder gar 125? Merkst Du etwas? Diese Entscheidung zu treffen, ist eines der Hauptprobleme.


    Und dann kommt noch folgendes hinzu: Angenommen Du setzt Deine Stop-Loss-Order beim obigen Beispiel bei 120.
    Und nun geht der gesamte Markt zurück, weil irgendwelche Negativmeldungen die Stimmung beeinflussen. Jetzt geht auch Deine Aktie auf 120 zurück - und schwupp bist Du sie los.


    Dann versteuerst Du erst einmal den Gewinn von 20. Okay.
    Und nun? Was machst Du mit den 114 (nach Steuern gerundet) in bar?


    Und ehe Du Dich versiehst und während Du noch darüber nachdenkst, wie Du jetzt reagierst, hellen sich die Nachrichten auf und der gesamte Markt geht nach oben.
    Und auch Deine (ehemalige) Aktie wird nach oben mitgerissen und steht plötzlich bei 128.


    Tja - blöd gelaufen. Wenn Du weiterhin von der Aktie überzeugt bist, musst Du "frisches Kapital" in Höhe von 14 plus die Spesen bei Kauf und Verkauf in Hand nehmen und nachkaufen...


    Deswegen Finger weg von Stop-Loss-Orders.
    Wer in Aktien investiert muss sich die Firma anschauen, bei der er Aktionär (=Mitinhaber) wird.
    Wenn die gut und preisgünstig ist, wird gekauft.
    Wenn einem die Firma nicht mehr gefällt, wird verkauft.
    Da kommt es auf den aktuellen Kurs nicht an.

    Wenn Ihr Euer Arbeitsverhältnis kündigt, wird die Pflichtversicherung in der GKV erst einmal beendet.
    Allerdings könnt Ihr Euch dann freiwillige Mitglieder bleiben.
    Fraglich ist dann nur der Beitrag, denn der richtet sich nach dem Einkommen.
    Und wenn Ihr auf Eurer Reise von Ersparnissen lebt, müsst Ihr Euch auf den Mindestbeitrag für freiwillige Mitglieder einstellen. Der beträgt z.B. für nichterwerbstätige Hausfrauen, deren Ehegatte privat versichert ist, um die 300,00 €.


    Eine Anwartschaftsversicherung ist meines Wissens in der GKV nicht möglich - und im Übrigen auch nicht nötig.
    Ihr hättet als Rückkehrer aus dem Ausland, die früher GKV-versichert waren sowieso ein Beitrittsrecht.


    Am besten Ihr fragt mal bei den Experten nach:


    Deutsche Verbindungsstelle
    Krankenversicherung - Ausland
    Pennefeldsweg 12 c
    53177 Bonn
    Telefon: +49 228 9530-0
    Telefax: +49 228 9530-600
    E-Mail: Post@dvka.de
    Internet: http://www.dvka.de/oeffentlicheSeiten/dvka_home.html

    Jetzt ist alles klar!


    :)


    Es geht also nicht um das Erbe der verstorbenen Tochter sondern um Dein späteres Erbe!


    Hier ist in jedem Fall zur Klarstellung ein neues Testament zu empfehlen.
    Denn durch den vorzeitigen Tod Deiner Tochter ist jetzt ein von Dir vorgesehener Erbe nicht mehr da.


    Und das ist genau die Situation, die @Henning oben erwähnt hat. Das ist eben rechtlich nicht eindeutig.
    Hier kommt es entscheidend auf den Willen der Erblasserin an.
    Und da Du ja noch lebst, ist es für Dich - und alle anderen Familienmitglieder - am einfachsten, wenn Du neu testamentarisch verfügst. Eine "Automatik" des Nachrückens der Enkel würde ich hier nicht annehmen.
    Eben weil Du ein Testament verfasst hast.


    Testamente können jederzeit geändert werden.

    Ich blicke immer noch nicht durch in welcher Beziehung die "zwei lebenden Kinder" zu der Verstorbenen stehen.
    Sind das deren Geschwister?


    Wenn es um das Erbe Deiner Tochter geht und die Kinder der Tochter (also Deine Enkelkinder) ausgeschlagen haben, dann bist Du als Mutter der Verstorbenen die nächste in der gesetzlichen Erbfolge.


    Die Geschwister der Verstorbenen würden erst erben, wenn kein Elternteil mehr lebt.


    Und wie schon weiter oben gesagt: die Enkelkinder müssen ausschlagen, wenn sie nicht erben wollen!

    Ich habe weder für Steuerhinterziehung noch für sonstige Kriminalität Verständnis.


    Es stimmt auch nicht, dass "der Staat nimmt sich".
    Wir haben ein sehr fein austariertes Sozialsystem. Das muss natürlich auch finanziert werden.
    Die Grundregel dabei ist, dass die starken Schultern mehr tragen müssen als die schwachen.
    Und das kann ja auch gar nicht anders sein.


    Dass es in der vorstehenden Problematik "Hintertürchen" gibt, hat nichts damit zu tun, dass sie genutzt werden sollen, Herbert. Es ist nur vielmehr so, dass es unendlich kompliziert ist, alle möglichen Einzel- und Sonderfälle zu bedenken.


    Die Grundentscheidung lautet ja: einmal privat versichert - immer privat versichert. Das ist das Leitbild.
    Und nach dem 55. Lebensjahr ist es auch zumindest schwieriger in die GKV zurückzukehren.


    Dass es trotzdem immer wieder Schlupflöcher gibt, ist nicht wegzudiskutieren. Aber gewünscht ist dies vom Gesetzgeber nicht.

    Lieber @Henning,


    das ist eine andere Situation! Bei der von Dir zitierten Quelle geht es um den testamentarisch eingesetzten Erben.
    Das kann ja irgendjemand sein...


    So wie @heifass den Fall geschildert hat, scheint es mir um die gesetzliche Erbfolge zu gehen. Jedenfalls hat sie nichts von einem Testament erwähnt. (Und die meisten Menschen haben übrigens - leider - kein Testament!)


    Und wenn ich mit meiner Vermutung, dass es um die gesetzliche Erbfolge geht, richtig liege, dann muss jeder Erbe für sich ausschlagen - auch die Enkelkinder.