Beiträge von muc

    Sorry, das stimmt so nicht.


    Die Ausschlagung wirkt nur für den, der ausschlägt (§ 1953 Abs. 1 BGB).
    Der § 1953 hat noch einen Abs. 2! Dieser lautet:


    Die Erbschaft fällt demjenigen an, welcher berufen sein würde, wenn der Ausschlagende zur Zeit des Erbfalls nicht gelebt hätte; der Anfall gilt als mit dem Erbfall erfolgt.


    Daraus ergibt sich, dass die Enkelkinder anstelle der ausschlagenden Tochter erben.
    Die Ausschlagung der Tochter wirkt als nicht für den gesamten "Stamm" ihrer Abkömmlinge.


    Natürlich können die Enkelkinder ebenfalls ausschlagen. Und falls die Enkel nicht volljährig sind, können die Sorgeberechtigten (meistens die Eltern) auch die Ausschlagung für ihre Kinder (also die Enkelkinder) erklären.
    Sie vertreten dann ihre Kinder bei dieser Willenserklärung.

    @Henning


    Deinen Beitrag von heute Morgen finde ich gut!!!


    In der von Dir geschilderten Situation gebe ich Dir völlig recht! Das, was Du da beschreibst, gehört sich nicht!


    Noch ein Wort zur Beitragskalkulation in der PKV:


    Selbstverständlich kann die PKV nicht zaubern. Es stimmt aber auch nicht, dass sie "junge Leute mit Kampfpreisen" anlocken, um sie später abzuzocken. (Nein, ich bin kein Verbandsvertreter der PKV und bekomme von denen auch kein Honorar. Allerdings habe ich Expertenwissen auf dem PKV-Sektor.)


    In der PKV herrscht bei der Beitragskalkulation das sog. "Äquivalenzprinzip". Das bedeutet, der Erwartungswert (=Barwert) der Kosten muss äquivalent sein dem Erwartungswert (=Barwert) der Beiträge. Und zwar für JEDES Eintrittsalter.


    Dass junge Leute so günstig sind, hängt mit dem Zinseszinseffekt zusammen. Da die schweren Erkrankungen statistisch vor allem im letzten Drittel des Lebens auftreten, hat ein junger Mensch noch lange Zeit, sein "Versorgungskapital" anzusparen.


    Nach diesem versicherungsmathematisch begründeten Modell (mit dem übrigens alle Versicherer rechnen) dürfte es theoretisch gar keine Beitragsanpassungen geben (theoretisch!). Jeder zahlt ja von Anfang an die äquivalente Prämie für sein persönliches Risiko.


    Weshalb es doch Beitragssteigerungen gibt hat zwei Gründe:


    1. Die längere Lebenserwartung. Seit Jahren steigt die Lebenserwartung in Deutschland an. Die Folge in der PKV: der Zeitraum, in dem Leistungen abgerufen werden, wird immer länger.


    2. Der medizinische Fortschritt. Es werden neue Verfahren und Medikamente entwickelt, die es vor 10, 20 oder 30 Jahren noch gar nicht gab. Deswegen sind sie auch nicht in die Kostenberechnung (Barwert!) eingeflossen.


    Wegen dieser Gründe muss die PKV ständig die Tarife überprüfen. Sie rechnen sogar quartalsweise und melden ihre Ergebenisse an die BaFin. Der Gesetzgeber will unbedingt vermeiden, dass ein privater Krankenversicherer insolvent wird.
    Also werden die PKV-Unternehmen regelmäßig dazu angehalten, ihre Tarife zu erhöhen, wenn sich aus den versicherungsmathematischen Berechnungen Anpassungsbedarf ergibt. Da können die nicht einmal selbst etwas dafür.


    Und als zusätzlicher Preistreiber kommt die Zinsmisere hinzu. Die PVK-Branche hat zusammen mehr als 170 Milliarden an Alterungsrücklagen gebildet. Das ist gewissermaßen der "Spartopf" der Branche. Und angelegt sind diese Milliarden vorwiegend in Staatsanleihen - wegen der Sicherheit(!) natürlich. Und jetzt macht der Rückgang der Zinserträge für diese Rücklagen auch der PKV zu schaffen. Wenn ich plötzlich statt 5 oder 6 % für eine 10-jährigen Bundesanleihe nur noch 0,3 % bekomme, dann muss ich mehr ansparen, um den gleichen Kapitalbedarf zu decken. Auch das treibt die Prämien nach oben.

    @Elke


    Die Beitragsentwicklung in der PKV macht mir auch Sorge. Ich war viele Jahre in einem Tarif mit (usprünglich) 10.000,00 DM Selbstbehalt versichert. Das war natürlich spottbillig. Im Endeffekt habe ich meine Arzt- und Medikamentenkosten immer selbst bezahlt.


    Das hat mir auch nichts weiter ausgemacht, weil ich die Versicherung eben immer als VERSICHERUNG betrachtet habe und zwar für den Fall, dass ich finanziell überfordert sein sollte. Beispielsweise bei einem schweren Autounfall oder einer ernsthaften Erkrankung wie Krebs oder Herzinfarkt.


    Die paar hundert oder auch einmal ein paar tausend Euro, die ich pro Jahr für Arztkosten selbst getragen habe, haben mich jedenfalls nicht arm gemacht.


    ABER: Dann kam Mehmet Göker mit seiner KV-Drückertruppe und hat (so jedenfalls meine Vermutung) einen Haufen von wirtschaftlich Schwachen in diesen SB-Tarif vermittelt. Und plötzlich sind die Schadenquoten extrem angestiegen und innerhalb von zwei, drei Jahren hat sich der Beitrag mehr als verdoppelt. Außerdem hat die Gesellschaft den Tarif für den Neuzugang schließen müssen, weil der Gesetzgeber solche Tarife mit so hoher Selbstbeteiligung für das Neugeschäft verboten hat.


    Als ich dann meinen Beitrag und die potentielle Selbstbeteiligung betrachtet habe, fand ich mich nicht mehr gut versichert.
    Ich habe bei der gleichen Gesellschaft in einen anderen Tarif gewechselt. Jetzt habe ich weniger Selbstbehalt (nur noch 360,00 €) und ich habe auch den Zahntarif weggelassen, weil ich inzwischen weiß, was der Zahnarzt kostet und dieses Risiko selbst trage.


    Was ich damit sagen will: jeder PKV-Versicherte muss sich von Zeit zu Zeit um seinen Vertrag und seine Tarife kümmern.
    Eventuell Dinge weglassen, die man eigentlich gar nicht braucht, und möglicherweise auch den Tarif wechseln.


    Ich bin 59 Jahre alt und bin - trotz der Schwächen des PKV-Systems - froh, dass ich privatversichert bin. Ich habe ein relativ hohes Tagegeld versichert, damit ich im Falle einer ernsthaften langen krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit nicht auch noch in finanzielle Probleme hineinkomme. Das wäre bei der GKV in der Höhe gar nicht möglich, bzw. würde eine Zusatzversicherung kosten. Da bin ich mit meinen rund 350,00 € monatlich doch ganz gut dabei.


    Und in wenigen Jahren werde ich meine ersten Renten aus meinen privaten Rürup-Verträgen beziehen, dann werde ich das Tagegeld kündigen, so dass der Beitrag auch noch einmal fühlbar sinken wird.


    Die PKV ist allerdings kein System, das man einfach so laufen lassen kann.
    Du musst selbst am Ball bleiben und den Markt wenigstens alle zwei, drei Jahre mal beobachten.

    Mir ist hier nicht klar, um wessen Erbe es geht...


    Ganz grundsätzlich gilt folgendes: § 1953 Abs. BGB besagt, dass die Ausschlagung des Erbes bewirkt, dass der Anfall an den Ausschlagenden als nicht erfolgt gilt. Das ist ein wenig altertümliches Deutsch - der Text stammt wahrscheinlich noch aus der Urfassung des BGB aus dem späten 19. Jahrhundert.


    Gemeint ist damit, dass der Ausschlagende einfach nicht berücksichtigt wird - so als sei er oder sie selbst schon verstorben.
    Wenn das nun eine Tochter war, die ausgeschlagen hat, erben die Enkelkinder.


    Hier scheint es ja wohl so zu sein, dass die Tochter schon verstorben ist und die Enkel ausgeschalgen haben.
    Dann muss geprüft werden, ob weitere erbberechtigte Verwandte da sind. Und wenn hier noch von "2 lebenden Kindern" die Rede ist, dann handelt es sich wohl um Geschwister der verstorbenen Tochter, oder?


    Diese Geschwister erben dann allein. Sie müssen nicht mit ihren Neffen bzw. Nichten (=Enkelkinder) teilen, denn die haben die Erbschaft ausgeschlagen.


    Alles klar?

    Einspruch, Euer Ehren!


    Ich bin schon seit meinem Abitur 1975 nicht mehr in der GKV versichert. Erst viele Jahre freie Heilfürsorge beim Bund. Und dann selbstständig und privat versichert.


    Ich habe nicht das Gefühl, dass ich mich "vom Gemeinwesen" verabschiedet habe. Schau Dir mal die einschlägigen Veröffentlichungen der Ärztekammern und der Verbände im Gesundheitswesen an. Die PKV zahlt deutlich höhere Rechnungen an die Behandler - und viele Praxen können nur dank eines gewissen Anteils an Privatpatienten wirtschaftlich überleben! Die Existenz der PKV trägt damit dazu bei, dass die GKV nicht noch teuerer werden muss. Die GKV ist ein reines Umlageverfahren. Und je höher die Kosten im Gesundheitswesen sind, umso stärker steigen die Beiträge.


    Ob es "eine Riesensauerei" ist, wenn PKV-Mitglieder im Alter versuchen, wieder in der GKV unterzukommen, vermag ich nicht wirklich zu beurteilen. In den Fällen, die mir bekannt sind, handelt es sich um Menschen, die irgendwie gescheitert sind oder aus der Bahn geworfen wurden. Häufig sind es kleine Selbstständige, die sich ihr Leben lang abgerackert haben, kein Vermögen aufgebaut haben und irgendwann ihre Existenz aufgeben mussten.


    Meines Erachtens sind solche Menschen schutzwürdig im Sinne unseres Sozialsystems. Der Gesetzgeber sollte hier konsequent sein und einen problemlosen Wechsel in die GKV zulassen. Dann braucht es auch keine Tricksereien.


    Der Weg den der Gesetzgeber mit dem "Basistarif" gewählt hat, ist jedenfalls ein Irrweg. Der Basistarif der PKV stellt die der GKV ähnlichen Leistungen bereit und seine Prämie ist auf den Höchstbeitrag der GKV "gedeckelt".
    Das sind inzwischen zusammen mit Zusatzbeitrag und Pflegeversicherung über 730,00 € monatlich!!!!


    Wie soll das denn jemand bezahlen, der als Selbstständiger Pleite gemacht hat?


    Ich denke, wer sein Leben lang privat versichert war, will auch im Alter die Annehmlichkeiten eines besseren Versicherungsschutzes genießen. Deswegen kann ich mir nur schwer vorstellen, dass jemand "freiwillig" wieder in die GKV zurück will - um dann dort den Höchstbeitrag zu zahlen.


    Die GKV ist ja eben trotz des Status als Kassenpatient deshalb attraktiv, weil der ehemalige Selbstständige dann den Beitrag nur von seiner Mini-Rente zahlen muss. Und da hat er den Schutz der Solidargemeinschaft auch verdient!


    Wer ein hohes Einkommen - auch im Alter - hat, für den bleibt die PKV in den meisten Fällen die bessere Wahl.

    @Henning


    Du hast völlig recht. Auch der Gesetzgeber verwendet "Risiko" im diesem Sinne. Leider.
    Das zieht sich durch bis in die Anlagevorschriften für Lebensversicherungen, die nur "sichere Anlagen" tätigen dürfen und mit der Investition in Staatsanleihen zunehmend in Schwierigkeit kommen, überhaupt ihre versprochenen Zinsen zu erwirtschaften.


    Ich wollte mit meinem Beitrag nur mal verdeutlichen, wie fragwürdig diese Risiko-Definition ist.
    Nur weil etwas im Wert schwankt, ist es für mich noch nicht riskant.


    Die Beratungsprotokolle dienen in erster Linie der Enthaftung der Berater.
    Das ist allerdings ein ganz problematisches Feld.


    Hier sind auch sogenannte "Anlegerschutzanwälte" an der Entwicklung schuld. Ich bestreite nicht, dass es immer wieder vorkommt, dass die Unerfahrenheit und Unwissenheit von Anlegern ausgenutzt wird und ihnen von Bank- und sonstigen Finanzberatern Produkte aufgeschwatzt werden, die für die betreffende Zielgruppe nicht geeignet sind.


    Es gibt aber auch viele Fälle, wo der Anleger anfangs genau wusste, was er tat. Als dann jedoch die Kapitalanlage sich nicht in der gewünschten Richtung entwickelt hat, hat er jemanden gesucht, den er für den Mißerfolg verantwortlich machen kann. Und das ist dann im Zweifel der Berater, denn der hat ihn auf jeden Fall unzureichend aufgeklärt!!!


    Deshalb sind heute umfangreiche Protokolle Pflicht. Und die meisten Berater haben die Hosen voll, ihren Kunden überhaupt zu Aktien zuzuraten. Das ist sehr bedauerlich. In der heutigen Zeit der völligen Zerstörung einer vernünftigen Zinslandschaft kann man mit Zinsprodukten nur verlieren.


    Viele Anleger sehen heute die tollen Wertentwicklungen der Vergangenheit, die Rentenfonds und ähnliche Produkte hingelegt haben. Das hängt aber auch mit dem ständigen Rückgang der Zinsen zusammen!


    Heute erzielt man auf 10 Jahre mit einer Bundesanleihe so ca. 0,3 %!!!


    Und jetzt lass mal irgendwann die Zinsen wieder anziehen. Was wird dann mit den Anleihe-Kursen passieren?
    Richtig, sie werden deutlich fallen!


    Und dieser Mechanismus steckt auch in jedem Mischfonds - zumindest was den Anteil an Festverzinslichen betrifft.
    Was viele Privatanleger nicht verstehen: Fallende Zinsen bedeuten steigende Anleihekurse - und umgekehrt.
    Ein Grundzusammenhang, den jeder stets im Hinterkopf haben sollte.

    Es scheint sich keiner dazu bereit zu finden, Dir zu antworten.
    Also mach' ich das mal.


    Zum einen ist es meines Erachtens nach unpassend, in diesem Forum eine Frage nach einem konkreten Produkt zu stellen.


    Es kann natürlich sein, dass hier jemand mitliest, der das gleiche Produkt hat und sich damit auskennt.
    Allerdings ist es nicht ohne Risiko, über ein konkretes Produkt negative Äußerungen zu machen.


    Vor allem wenn man - aus Sicht des Produktherstellers - falsche Tatsachenbehauptungen aufstellt, könnte man sich schadensersatzpflichtig machen. Die Meinungsfreiheit nach Art. 5 Abs. 1 GG schützt nur die eigene Meinung.


    Wenn ich über einen anderen oder über ein Produkt Aussagen tätige nach dem Motto "das ist so...", dann muss ich höllisch aufpassen, dass ich meine Behauptungen auch belegen kann.


    Nun zu Deiner Frage: Auch ich kenne das konkrete Produkt nicht. Allerdings sollte Dir die Gesellschaft die gewünschten Auskünfte geben können. Schreibe mal direkt den Vorstand an. Der steht mit Namen auf jedem Briefkopf in der Fußzeile. Und stelle präzise Fragen. Ich bin sicher, Du wirst Antworten bekommen. Wahrscheinlich nicht vom Vorstand selbst - aber der gibt das dann mit dem nötigen Druck in die zuständige Abteilung. Das ist jedenfalls meine Erfahrung.


    Generell: Nach meiner Meinung (Art. 5 Abs. 1 GG!) eignen sich Versicherungsprodukte NICHT für den langsfristigen Kapitalaufbau, wenn Du den Versicherungsschutz nicht brauchst. Bei jedem Versicherungsprodukt hast Du immer die Risiko-Kosten für den jeweiligen Versicherungsschutz mitzubezahlen. Ausserdem sind die Verwaltungskosten der Versicherer auch nicht von Pappe.


    Wenn es also nur um's Sparen geht, bist Du mit anderen Formen der Geldanlage auf jeden Fall besser bedient.
    Und für den Versicherungsschutz gibt es Risikoversicherungen z.B. für den Todesfall oder den Fall der Berufsunfähigkeit.
    Die kosten nur einen Bruchteil der Prämie für einen kapitalbildenden Vertrag - und tun genau das, was sie sollen: sie schützen die Familie vor Einkommensverlusten, wenn der Hauptverdiener ausfällt.


    Und dann gibt es noch den steuerlichen Aspekt. Die Basis-Versicherungen (anderer Begriff: Rürup-Rente) halte ich auch für attraktiv. Allerdings nur dann, wenn der Betreffende einen hohen Steuersatz hat und möglicherweise z.B. als Selbstständiger nicht gesetzlich rentenversichert ist.


    Hoffe, das hilft Dir weiter.

    @klaus1952


    Zur Risikoeinschätzung hat @LaNeuve schon alles gesagt.
    Ich kann nur unterstreichen, was @LaNeuve über den Zusammenhang von Volatilität (=Maß für die Schwankung) und Risiko gesagt hat.


    In meinen Augen ist das ein in der Finanzwirtschaft weitverbreiteter hanebüchener Quatsch.
    Aber es ist (leider) so. Ein Wert der schwankt, ist "volatil" - also höchst risikoreich!


    Für mich ist Risiko etwas anderes. Ein Ölplattform kann anfangen zu brennen oder ein Passagier-Jet kann ins Meer stürzen. DAS SIND RISIKEN! (Gegen die sich die Betreiber von Ölplattformen und Fluglinien übrigens versichern!).


    Das ein Aktie oder ein Index, den ich heute für 100 kaufe zu einem Zeitpunkt x in der Zukunft vielleicht weniger als 100 einbringt, wenn ich diese Anlage wieder verkaufen will, das ist die Natur des Marktes. So what.


    Aber von den Finanzprofis wird das als "Risiko" apostrophiert. Und je mehr Aktien im Spiel sind, um so höher ist die Risikoeinstufung. Das ist eine sehr subjektive Sicht.


    Wenn Du, @klaus1952, mit 3 % Rendite zufrieden bist und einen Zeithorizont von mehr als fünf Jahren hast, dann empfehle ich Dir nicht irgendeinen anonymen Index, sondern konkrete Aktien. Zum Beispiel die US-Firma Johnson & Johnson, die seit 52 Jahren ihre Dividende jährlich erhöhen und die zurzeit (beim heutigen Kurs) eine Dividendenrendit von 2,84 % erbringen. Johnson & Johnson ist ein Konsumgüter-Riese, der eine Vielzahl von Markten hat (u.a. Penaten, Listerine, Rhinopront und Piz Buin, um nur einige wenige aus dem Konsumentenbereich zu nennen.)


    Das Geschäftsmodell ist ausgewogen und langjährig erprobt. Der Konzern ist weltweit tätig.
    Da kannst Du nicht viel verkehrt machen.


    Auch die BASF-Aktie kommt in Frage, wenn Du lieber in heimische Unternehmen investieren willst.
    BASF ist das größte Chemieunternehmen der Welt und sitzt hier im deutschen Ludwigshafen. Auch BASF ist weltweit tätig und produziert auch im Ausland. Die Aktie bringt bei aktuellen Kurs eine Dividende zwischen 3,6 % und 4 %.
    Mit Steigerungen ist in den nächsten Jahren zu rechnen.


    Und so weiter... - wenn Du vielleicht 10 bis 15 solche Spitzen-Aktien kaufst, dann erhältst Du jährlich Deine Dividende. Da kann Dir der Kursverlauf wurscht sein. Sehr wahrscheinlich ist es jedoch, dass die Kurse im Laufe der Jahre - natürlich unter Schwankungen - weiter steigen. Und möglicherweise hast Du nach 10 Jahren eine Gesamtperformance von 12 % bis 15 % (Gesamtperformance bedeutet Dividende plus Kurssteigerungen).


    Viel Erfolg!

    @Henning hat absolut recht!
    Für Kleinanleger ist eine "Absicherung" nicht möglich.


    Im Übrigen halte ich sie auch für Quatsch! Vielleicht noch zur Erläuterung zu dem, was @Henning schon gesagt hat.
    Die Absicherungsstrategien bestehen im eigentlichen Sinne aus Wetten. Das sind diese "strukturierten" Produkte oder Hebelprodukte.


    Vereinfacht gesagt funktioniert es so: Du hast in Deinem Depot meinetwegen ein Allianz-Aktie. Die willst Du absichern.
    5 % Verlust ist für Dich okay. Aber mehr auf keinen Fall!


    Nehmen wir an, Du hast die Allianz für 100 gekauft. Also willst Du maximal einen Kurs von 95 akzeptieren.
    Das bedeutet, Du musst mit einem Wettpartner eine Wette abschließen, die Dich berechtigt, wenn der Kurs unter 95 fällt, dem Partner die Allianz-Aktie zu 95 zu verkaufen. So etwas nennt man einen "Put".


    Diese Wette bedeutet für Deinen Vertragspartner, dass er das Risiko übernimmt, dass die Allianz-Aktie unter 95 fällt.
    Er muss Dir die 95 bezahlen, und hat dann das Papier am Hals, das vielleicht immer weiter fällt...


    Also brauchst Du einen Wettpartner, der eine gegenläufige Meinung hat. Er wird davon überzeugt sein, dass die Allianz-Aktie steigt. Und er wird dieses Risiko nicht für umsonst übernehmen. Er wird eine Prämie verlangen.
    Außerdem wettet er mit Dir nicht für den Rest Deines Lebens. Beispielsweise begrenzt er die Wette üblicherweise auf den dritten Freitag des dritten Monats eines Quartals.


    Das ist an der Börse der sogenannte "Hexensabbat". Und wenn am nächsten Hexensabbat Deine Allianz bei 96 steht, dann verfällt Dein Put wertlos. Der Wettpartner ist raus aus dem Risiko, hat seine Wettprämie kassiert und Du stehst wieder ohne Absicherung da. Ferner hast Du 4 % Verlust im Depot und die Kosten der Wettprämie getragen.


    Und solche Geschäfte sind nicht nur für einzelne Aktien sondern auch für Indizes oder Aktienkörbe (Baskets) möglich.


    Aber das Grundprinzip ist immer gleich: Du musst eine Wettprämie bezahlen und die Höhe der Prämie richtet sich natürlich auch nach den Markterwartungen. Wenn alle glauben, die Börsen gehen runter, sind solche Absicherungen viel teurer als wenn eitel Sonnenschein ist und niemand mit einem starken Rückgang rechnet.


    Dann musst Du noch bei einem gemischten Depot dasjenige strukturierte Papier finden, dass Deine Wertpapiermischung am besten abbildet. Sonst gehen die Kurse runter - aber leider funktioniert Deine Absicherung nicht, weil der Ursache-Wirkungszusammenhang nicht passt.


    Lange Rede kurzer Sinn: vergiss' die Absicherungsstrategien. Lerne es geduldig zu sein und mit Wertschwankungen zu leben. Dann sparst Du die Wettprämien, die leicht ca. 4 % bis 7 % kosten können. Und das musst Du ja erst einmal verdienen...

    Unbedingt mit Deiner Krankenkasse sprechen!


    Nach meiner Beurteilung der Rechtslage hast Du durch die Familienmitversicherung bei Deiner Ehefrau einen Anspruch, Deine Mitgliedschaft bei Bezug Deiner Rente als freiwilliges Mitglied fortzusetzen.


    Das bedeutet, dass Du weiterhin Mitglied der GKV bleibst - allerdings dann nicht mehr familienversichert, sondern selbst freiwillig versichert (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 SGB V).


    Der Unterschied zwischen einem freiwillig und einem pflichtversicherten Rentner ist, dass der freiwillig Versicherte Rentner mit allen seinen Einkommensarten zur Beitragszahlung herangezogen wird. Das betrifft also neben der gesetzlichen Rente auch Zinsen, Mieteinnahmen, Pachtzahlungen, Dividenden und was es sonst noch so gibt.


    Der pflichtversicherte Rentner hingegen muss nur von seiner gesetzlichen Rente und - falls vorhanden - von einer Betriebsrente seinen Krankenversicherungsbeitrag zahlen.

    Empfehlen kann ich da nix.
    Jede Bundesanleihe ist gleich.
    Nur die Laufzeiten sind unterschiedlich. Und davon abhängig ist auch die Rendite unterschiedlich.


    Auf dem Server der Finanzagentur des Bundes kann man ein fact sheet herunterladen.
    Das wird nahezu täglich erneuert.


    http://www.deutsche-finanzagen…kredit_renditetabelle.pdf


    Wie Du in der Spalte "Rendite" erkennen kannst, ist diese im Bereich der kurzen Laufzeiten negativ.
    D.h. Du mußt noch Geld mitbringen, wenn Du bei dem erstklassigen Schuldner Bundesrepublik Geld anlegen willst.


    Die negative Rendite ergibt sich daraus, dass Du zurzeit einen Kurs von über 100 % für den Erwerb der Anleihe zahlen musst. Du bekommst dann zwar die Zinsen - aber Du bekommst am Ende ja nur 100 % zurück. So ist die Rendite trotz der Zinszahlungen im Endergebnis negativ, weil die Zinsen den Kursverlust nicht vollständig ausgleichen.


    Hinzu kommen noch Bankgebühren für den Kauf bzw. später Verkauf.
    Also für Privatanleger ist das überhaupt nicht attraktiv.
    Da bist Du mit einem Festgeld oder simplen Sparbuch besser bedient.

    Ein Blick ins Gesetz erleichtert - wie so häufig - auch in diesem Fall die Rechtsfindung.


    :)


    Deine Bekannte dürfte eine "Förderung aus dem Vermittlungsbudget" gem. § 44 SGB III bekommen haben.
    Aufgrund dieser Bestimmung kann die Arbeitsagentur tatsächlich Eingliederungshilfen leisten.
    Auch bei Bezug von Arbeitslosengeld ist dies möglich.


    Der Arbeitslose hat darauf jedoch keinen Rechtsanspruch. Das ist eine sog. KANN-Leistung. Voraussetzung dafür ist, dass die Agentur in diesem Topf zum jeweiligen Antragszeitpunkt noch Fördermittel hat. Und ausserdem muss der Bedarf dargelegt werden und der Antrag vor Aufnahme der Arbeit gestellt werden.


    Diese Regelung hatte ich übersehen, als ich meinen Beitrag geschrieben habe.
    Dank @Kreuna habe ich wieder was dazu gelernt.


    :thumbup:

    Wenn Du für zwei Jahre anlegen willst und sicher sein musst, dass die Kohle dann auch zur Verfügung steht, kannst Du eine Bundesanleihe kaufen, die in zwei Jahren fällig wird. Der Bund hat eine Top-Bonität und zahlt seine Schulden pünktlich.


    Sonst bleibt nur ein Festgeld oder Tagesgeldkonto bei einer Bank. Such Dir eine Bank, die dem deutschen Einlagensicherungssystem unterliegt.


    Sowohl bei der Bundesanleihe wie beim Festgeld wirst Du zur Zeit so gut wie keinen Ertrag erwirtschaften.
    Das ist halt so.


    Wenn Du "gewinnbringend" anlegen willst, musst Du heutzutage ins Risiko gehen. No risk no fun.


    Und da kann es Dir passieren, dass eben in zwei Jahren Dein Anlagebetrag geringer ist als heute...


    Also entweder Nummer sicher - aber ohne Gewinn. Oder mit Aussicht auf Gewinn - aber mit Risiko.
    Etwas anderes gibt es derzeit nicht.

    Deine Frage ist nicht zu beantworten.


    Ob Variante 1 oder 2 kostengünstiger ist, hängt davon ab, welcher Zins für die Verlängerung nach 10 Jahren gelten wird.
    Das kann heute niemand vorhersagen!


    Eines ist aber klar: wir haben eine Niedrigzinsphase, die es in der Geschichte der Bundesrepublik NOCH NIE gegeben hat.
    Das was wir derzeit bei den Zinsen erleben, ist absolut einmalig für Europa. Das Beispiel Japan zeigt, dass solche Phasen sehr sehr, lange andauern können. In Japan haben wir seit Anfang der neunziger Jahre eine Phase mit extrem geringen Zinsen - also inzwischen deutlich mehr als ZWANZIG JAHRE!


    Wenn Du auf "japanische Verhältnisse" spekulierst, dann schliesse für 10 Jahre ab. Und dann mach noch einmal eine Verlängerung für die restliche Tilgung und die restliche Laufzeit.


    Wenn Du aber glaubst, dass wir innerhalb der nächsten zehn Jahre auch wieder steigende Zinsen sehen werden, dann mach lieber jetzt "den Sack zu" und finanziere für 1,83 % bis zum Ende durch. Dann seid Ihr schuldenfrei und könnt unbeschwert in Rente gehen...


    Viel Erfolg!

    @Kreuna


    Ist doch gut, wenn man was Neues lernt!


    ;)


    Aber im Ernst: Wir müssen hier unterscheiden, zwischen Arbeitlosengeld und Arbeitslosengeld II.
    Letztere Leistung ist allgemein auch unter der Bezeichnung Hartz IV bekannt.


    Bei Arbeitslosengeld gilt der Leistungskatalog des SGB III. Und da gibt es Fahrgeld nur bei der Förderung von Ausbildungsmaßnahmen.


    Die Hartz-IV-Leistungen sind im SGB II geregelt. Das ist ein völlig anderes Gesetz!
    Und da kann in der Tat auch als Beihilfe zur Wiedereingliederung in das Erwerbsleben ein Fahrtkostenzuschuss gezahlt werden. Ich vermute mal stark, dass Deine Bekannten vor dem Leistungsbezug Hartz-IV-Empfänger waren.


    Sollte das nicht der Fall sein, würde mich wirklich interessieren, aufgrund welcher Rechtsgrundlage die Arbeitsagentur einen Fahrtkostenzuschuss zahlt. Dann würde ich etwas Neues lernen...


    :)

    Das ist ein Irrtum. Fahrtkosten übernimmt die Arbeitsagentur nur dann, wenn sich der Anspruchsberechtigte in einer Ausbildungsmaßnahme befindet (z.B. Computerkurs, Sprachkurs o.ä.).


    Bei @hero1979 handelt es sich ja - zumindest nach der bisherigen Darstellung - um einen normalen Arbeitsvertrag.


    Allerdings kann er die 80 km als Entfernungspauschale bei der Einkommensteuererklärung geltend machen. Die bringen 80 x 0,30 € pro Arbeitstag an Werbungskosten. Das sind bei geschätzt 220 Arbeitstagen pro Jahr immerhin 5.280,00 €!
    Also deutlich mehr als der Arbeitnehmerpauschbetrag von 1.000,00 €.


    @hero1979 kann deshalb 4.280,00 € pro Jahr als Werbungskosten absetzen. Daraus ergibt sich ein steuerlicher Vorteil, der vom persönlichen Spitzensteuersatz abhängt. Nehmen wir mal einen "Normalfall", dann liegt dieser Spitzensteuersatz bei ca. 30 %. Also ergibt sich eine Steuerrückerstattung von knapp 1.300,00 €.


    Ob dieser Betrag ausreicht, um die Kosten von täglich 160 km(!) mit dem eigenen Auto abzudecken, hängt nicht zuletzt vom Auto und vom Benzinpreis ab. Das rechnet sich NICHT!


    Immerhin fährt @hero1979 über's Jahr 160 km x 220 = 35.200 km auf sein Auto drauf.
    Wenn er das mit 1.300 € bezahlen will, dürfte sein Auto nicht mehr als 1.300 € : 35.200 = 0,036 € pro Kilometer kosten...


    Das ist ausgeschlossen! Laut ADAC-Tabelle kosten selbst die preisgünstigsten Autos nicht unter 30 Cent pro km.


    Also @hero1979 so schnell wie möglich einen anderen Job suchen - ohne Überstundenvereinbarung für umme!
    Und näher dran. Bei dem Job wirst Du ärmer mit jedem Monat, den Du den weiter ausübst...

    Die sog. Kick-Back-Rechtsprechung betrifft den Vertrieb von Investmentfonds.


    Du hast einen geschlossenen Fonds gezeichnet. Das ist eine ganz andere Baustelle.
    Da mache ich schon mal ein großes Fragezeichen, ob die Bank überhaupt "Kick-Backs" im Rechtssinne bekommen hat.
    Du hast ja schließlich das Agio ausgewiesen bekommen. Es war Dir bewußt, dass die Bank an der Gebühr verdient.
    Und der Verkaufsprospekt - da bin ich mir fast sicher - wird auch die komplette Vergütung dargestellt haben.


    Hinsichtlich der Verjährung folgendes: der § 37a WpHG ist seit August 2009 aufgehoben.
    Das war eine Spezialvorschrift, die die Haftung der Banken bei der Wertpapierberatung geregelt hat.


    Es ist sehr fraglich, ob Dein geschlossener Fonds überhaupt unter die Definition eines Wertpapiers fällt.


    Doch selbst wenn, gilt jetzt eine allgemeine Verjährungsfrist von 3 Jahren ab Kenntnis des Schadens bzw. Schädigers.
    Bzw. von 10 Jahren absolut - also auch ohne Kenntnis des Schadens bzw. Schädigers (§ 199 BGB).


    Die dreißgjährige Verjährungsfrist gibt es nur noch bei Schäden wegen Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit sowie im Erbrecht.


    Ich würde an Deiner Stelle die 12.000 € Entschädigung annehmen. Das sind 20 % Deiner Investition.
    Das ist ein - wie ich finde - großzügiges Angebot. Und dann warte halt mal ab, was mit den Holland-Immobilien passiert.


    Immobilien sind immer eine langfristige Investition. Dreißig Jahre ist da das Mindeste, was man als Erwartungshorizont haben sollte.

    Ist denn so ein Passus über zehn unbezahlte Überstunden pro Monat nicht rechtswidrig oder sittenwidrig?


    Nö, Rechtswidrigkeit kann ich hier nicht erkennen.


    Immerhin leben wir in einem freiheitlichen Land mit Privatautonomie.
    D.h. grundsätzlich sind auch die Parteien eines Arbeitsvertrages frei darin, das zu vereinbaren, was sie vereinbaren wollen.


    Grenzen findet die Vertragsfreiheit erst dann, wenn es sich um eine grobe Benachteiligung der schwächeren Partei (hier: des Arbeitnehmers) handelt. Das ist aber bei 10 unbezahlten Überstunden pro Monat(!) in der Regel noch nicht der Fall.


    Es kommt dabei natürlich - wie immer - auf den Einzelfall an. Hier spielt auch die Höhe der Entlohnung eine Rolle.
    An einen Topmanager mit 30.000 € Monatseinkommen legt man dabei im Hinblick auf unbezahlte Überstunden andere Maßstäbe an, als an eine ungelernte Kraft, die vielleicht auf Mindestlohnniveau vergütet wird.


    Übrigens ist der Mindestlohn hier seit neuestem eine wirksame Beschränkung.
    Denn durch die "unbezahlten Überstunden" darf die Gesamtvergütung des Arbeitnehmers nicht unter die 8,50 € rutschen.
    Deshalb meckern Teile der Arbeitgeber ja auch über die Dokumentationspflicht.
    Und wenn es so sein sollte, dass der Lohn so niedrig ist, dass mit 10 unbezahlten Überstunden der Mindestlohn unterschritten wird, dann ist es in der Tat rechtswidrig und der Arbeitgeber riskiert ein empfindliches Bußgeld...


    Sittenwidrig ist ein Lohn nach der Auffassung der Rechtsprechung erst dann, wenn er weniger als zwei Drittel des für eine vergleichbare Tätigkeit üblichen Lohnes beträgt. Und das ist doch eine weite Spanne. Wenn also der Tariflohn bei 3.000 € liegt, ist eine Bezahlung von 2.050 € gerade noch vertretbar. Unter 2.000 € wären wir dann im Bereich des "Lohnwuchers".