Beiträge von InvestMoe

    Gesetzlich wird die Umsatzsteuer geschuldet, wenn die Leistung erbracht ist, in diesem Fall, wenn das Haus fertig steht. Von daher scheint die Begründung die der Anbieter aufgeführt hat korrekt zu sein.

    Moin Norea willkommen in der Community,


    welche Aktie ist es denn?

    Ein ETF bildet immer einen bestimmten Index ab. Wenn du weißt in welchem Index deine Aktie ist (z.B. DAX, MDAX, S&P 500, ...) kannst du deinen ETF danach aussuchen.


    Dann gibt es noch die Besonderheit, dass es physische und synthetische ETF gibt.

    Die physischen investieren auch tatsächlich in die Aktien aus diesem Index, die synthetischen haben ein Trägerportfolio, was nicht zwingend diese Werte beinhalten muss und tauscht die Entwicklung mit einem Tauschpartner.


    Gruß InvestMoe

    Man muss die "großen" Kostenblöcke im Blick haben, aber wie @chris2702 schon meint, ist es ein hoher Aufwand noch die letzten 0,0xx % zu optimieren.


    Siehe Pareto-Prinzip.

    Ich lasse die 0,0xx % wohl liegen, aber ich habe weder die Lust noch die Zeit das letzte Müh zu optimieren. Da kommt für mich ein zu kleiner Stundenlohn bei raus.

    Die beiden Einkommensströme laufen unabhängig voneinander.

    Durch die Vermietung bekommst du weiterhin dein normales Gehalt.

    Woher soll dein Arbeitgeber auch über die Höhe der Einkünfte aus der Vermietung bescheid wissen.


    Dadurch bist du dann aber auch zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet.

    Muss man wissen, weil es unangenehm werden könnte.

    Wie Kater.Ka schon meinte, kann das Finanzamt dann ggf. Vorauszahlungen festsetzen, die dann pro Quartal zu zahlen wären. Diese berechnet sich aus der Steuererklärung des Vorjahres. Falls es da zu größeren Veränderungen kommt. Nach oben, wie nach unten, ist es ratsam die Vorauszahlungen rechtzeitig anzupassen.

    Die Aktienleihe passiert nicht auf Seiten der Depotbank, sondern beim Verwalter des ETFs. Also Lyxor, iShares, etc.


    Meines Verständnisses nach ist das nur vorab eine Information welche Möglichkeiten sich der Verwalter vorbehält. Falls man damit ein Problem hat, darf man den ETF nicht kaufen.

    Grundsätzlich gibt es da keine Obergrenzen.

    Ggf. ist der Zinssatz gestaffelt. Also das man bis 100.000,- noch 0,x % bekommt und darüber nur noch 0,00x %


    Die Grenze von 100.000,- gilt für die Einlagensicherung. Also den Betrag, der im Falle einer Insolvenz der Bank, pro Kunde und Bank, sicher ist.


    Somit, hättest du die Möglichkeit, dein Vermögen auf mehrere Banken aufzuteilen, um ein vielfaches von 100.000,- sicher anzulegen. Bei 90 Mio wäre das aber wohl nicht mehr zu händeln.

    Von daher würden sich da Vermögenswerte, wie Aktien und ETFs anbieten, da diese in jedem Fall und in unbegrenzter Höhe Sondervermögen bei deinem Broker darstellen und somit, auch im Falle einer Insolvenz, nicht zur Insolvenzmasse gehören.


    Gold als Sachwert birgt das Problem der sicheren Lagerung zu Hause, oder kostet Geld, wenn man einlagern lässt.


    Für Immobilien braucht man die nötigen Kenntnisse, um diese als Kapitalanlage zu nutzen, oder muss dieses auch kostenpflichtig "auslagern".

    Bei der Berücksichtigung in der Steuererklärung bewirken die Fahrtkosten bzw. die Reisekosten, dass sich dein Einkommen senkt. Dafür kannst du aber auch Hin- und Rückfahrt ansetzen (Anders als bei den Fahrtkosten zur ersten Tätigkeitsstätte).


    Wie @chris2702 geschrieben hat, besteht ein Anspruch aber wohl nicht. Da sich für viele eine Steuererklärung eh lohnen würde, würde ich das sonst darüber machen.


    Gruß InvestMoe

    Ich meine das unterliegt zu Recht dem Progressionsvorbehalt gem. § 32b Abs. 1 S. 1 Nr. 2, 3, oder 4 EStG.


    Ich bin da beim drüberlesen nicht ganz tief eingestiegen, aber dein Sachverhalt dürfte da mit rein zählen und dann findet der Progressionsvorbehalt zu Recht seine Anwendung.

    Nicht nett, aber ich denke da dürfte es keine andere Regelung geben.


    Gruß InvestMoe

    Moin,

    bei der Höhe dürftest du keine NV-Bescheinigung bekommen. Aber trotzdem den Sparerpauschbetrag angeben (801,-).

    Ob thesaurierend, oder ausschüttend ist eher eine Frage des Ziels. Wenn daraus ein laufender Cashflow generiert werden soll, dann ganz klar Ausschüttung.

    Wenn es um den langfristigen Vermögensaufbau geht, ohne, dass das Geld benötigt wird, ist hier im Forum eher die Tendenz zu thesaurierenden ETF

    Die wirtschaftlich sinnigere Sache wäre den Kredit so schnell zu tilgen wie es geht. Auch mit allen Mitteln die du hast, oder auch schnell liquidieren kannst.


    Das ist die eine Seite.

    Das Problem ist daran, dass du dann nach der kompletten Tilgung bei 0,00 Euro stehst. Von daher kann es, zumindest für den Kopf, Sinn machen auch parallel etwas für den Vermögensaufbau zu tun.

    Natürlich zahlst du dann unterm Strich etwas mehr Zinsen und benötigst länger für die komplette Tilgung, aber du wärst dann am Ende nicht bei 0 Euro, sondern hättest schon etwas.


    Es kommt aber auch auf den Kredit etwas an. Höhe der Summe, der Rate (als monatliche Rate, aber auch im Verhältnis zum Einkommen) und der Zinshöhe. Wenn es ein Dispo mit über 5 % wäre würde ich schnell tilgen, wenn es überschaubar ist vielleicht Tilgung und ETF Sparplan parallel.


    Gruß InvestMoe