Beiträge von InvestMoe

    Wenn dein Broker es anbietet, macht es schon Sinn es per Lastschrift einziehen zu lassen um die Negativzinsen zu umgehen. Bietet nicht jeder Broker.


    Grundsätzlich ist es egal ob am 1. oder am 15. der Sparplan läuft.
    Im Buch von Susan Levermann, "Der entspannte Weg zum Reichtum", gab es in einer Passage einen Gedankenanstoß, dass die Fondmanager zum Monatsende bzw. Quartalsende ihr Fonddepot ausmisten und umstrukturieren, da sie ihren Bericht vorlegen müssen. Daher soll es in diesem Zeitraum, etwas größere Verwerfungen geben.
    Ob das stimmt, kann ich weder bestätigen, noch wiederlegen.


    Ich hatte das Buch erst vor Kurzem gelesen und habe meine Sparpläne auf Mitte des Monats gelegt. Die Begründung scheint zumindest plausibel.

    So ein Rechner wäre auch recht kompliziert und aufwendig in der "Pflege", weil sich das Steuerrecht mit den Freibeträgen, etc. jedes Jahr ändert.


    Außerdem ist die Berechnung relativ komplex und würde auf vielen Vermutungen und Annahmen beruhen (Miete, Leerstandzeiten, Entwicklung des Immo-Wertes, ...). Außerdem müssten dann noch andere Einkünfte (Arbeitslohn, ...) berechnet werden um die Steuer Auswirkungen "genauer" zu berechnen.


    Du könntest auch deinen Steuerbescheid nehmen und da fiktive Miete und Aufwendungen (Instandhaltung, Abschreibung, Zinsen, ...) gegenrechnen und dann die Steuer berechnen (§ 32 a EStG). Es gibt auch ESt-Tabellen, bei denen die Steuer beim zu versteuernden Einkommen steht.


    Danach könnte man den Grenzsteuersatz berechen, wie viel Steuer für den nächsten Euro anfallen würde. Oder man nimmt den Steuersatz aus dem letzten Steuerbescheid.
    Da eh alles auf Schätzungen und Annahmen beruht wird das Ergebnis auch nie zu 100 % stimmen.


    Bei der Abschreibung daran denken, dass es nicht nur der Kaufpreis ist, der berücksichtigt wird, sondern der Anteil, der auf das Gebäude entfällt, da der Boden nicht an Wert verlieren kann.

    Ich hab noch keinen gesehen. Würde aber auch behaupten, dass man das nicht wirklich abbilden kann, weil man dazu die Angaben von den Banken bräuchte ab wann es welchen Zinssatz gibt und den persönlichen Steuersatz (aufgrund des zu versteuernden Einkommens). Also Arbeitslohn ggf sonstige steuerlich abzugsfähige Kosten und dann noch viele Vermutungen und Annahmen bezüglich der Miete.


    Eine hohe Tilgung macht meiner Meinung nach immer am meisten Sinn, weil man nie so viel Steuern spart, das da am Ende ein positives Ergebnis bei raus kommt. Ich würde die Entscheidung auch nicht von der Steuer abhängig machen.

    Von der Sicherheit würde ich Xetra Gold, oder auch EUWAX GOLD II als sehr sicher einschätzen.


    Ob jetzt ein Finanzprodukt, oder wie @Kater.Ka schrieb, physisch. Also in Barren, oder Münzen zu Hause oder der Bank hängt davon ab, wofür du das Gold als Beimischung haben willst.


    Als kleine "Spekulation" auf weiter steigende Kurse dürften die Finanzprodukte eher was sein.
    Nach einer Haltedauer von min. 1 Jahr steuerfrei, oder innerhalb eines Jahres bis zu einem Gewinn von, ich meine, 600,- Euro (bzw. richtiger wäre steuerpflichtig, aber da unter Freibetrag nicht steuerbar; dürfte im Paragraphen 22 EStG stehen)


    Als "Krisenwährung", also wenn die Welt untergeht, bringt dir nur physisches Gold den gewünschten Effekt. Dann dürfte aber auch die Rendite und Steuerpflicht eher nebensächlich sein.

    Dann gehe dahin, wo Du Dich wohlfühlst. Kein Spott - 2 Promille mehr Zinsen wiegen kein schlechtes Gefühl auf.

    Das sehe ich auch so.


    Über was für einen Unterschied bei den Zinsen sprechen wir denn hier?
    Bei 1 % Differenz (bei 30.000,- wären das 300,- pro Jahr) könnte man evtl. nochmal nachdenken, aber ansonsten macht es glaube ich keinen Sinn, das letzte Promill irgendwo zu finden. Da gehen zu viel Lebenszeit und Gedanken bei drauf. Dafür, dass man einen geringen Mehrwert generiert.


    Das Tagesgeld sollte eine sichere Anlage sein, die einem im Fall der Fälle die Sorgen nimmt und einem nicht (unterschwellig) Sorgen macht.

    Hab das nicht gelesen, aber ich versuche es mal ;)


    Entweder an den Emittenten verkaufen (nur der dürfte Bruchstücke annehmen). Das ist glaube ich KAG als "Marktplatz"
    kostet aber um die 5,90 Gebühren.


    bei kleineren Bruchstücken, (Gebühren wären höher als der entsprechende Wert) kann man die wertlos ausbuchen lassen.

    Bei mir ist der Übertrag auch am 17.02. bei FlatEx eingegangen. Ich hatte aber einen Übertag auf mehrere Depots. Da ist letzte Woche ein Teil schon übertragen, aber der Rest hängt jetzt scheinbar.


    Eine Woche lang nichts mehr passiert.

    Beim Limit gibst du einen Preis ein den du mindestens haben willst. (Limit über dem akt. Kurs setzen)


    Beim Stop wird eine Order eingestellt, sobald die Stop-Grenze erreicht wird. (Stop wird unter dem akt. Kurs gesetzt um z.B. Gewinne zu sichern, falls der Kurs sinken sollte)


    Stop-Limit verbindet die beiden. Wenn die Kurse fallen sollten und der Stop ausgelöst wird, wird eine Limitorder eingestellt. Sollte der Kurs z.B. über Nacht eine größere Lücke haben (deutlich tiefer starten, als am Vortag beendet) und unter deinem Stop liegen, würde bei einem "normalen" Stop sofort verkauft werden. Bei einem Stop Limit würde nicht verkauft werden, wenn der Kurs noch unter deinem Limit startet.


    Der Trailing Stop funktioniert wie ein Stop, nur das dieses Stop in einem vorher definierten Abstand zum Kurs "nachgezogen" wird. Wenn du als Abstand z.B. 10 % wählst, ist der Stop 10 % unter dem Kurs solange er steigt. Wenn er aber fällt verändert sich dein Stop nicht. Sollte der Kurs z.B. 11 % fallen, dann würde die Order ausgelöst.


    Beim OCO (One Cancel Other) Da keine Garantie auf Richtigkeit, erstellst du im Prinzip 2 Orders. Eine für einen Ausbruch nach oben und eine als Absicherung nach unten und je nachdem was zuerst erreicht wird löst es die Order aus und streicht/cancelt die andere

    Das kommt auf die Immobilie an.
    Man müsste einen Notar beauftragen für die Gründung der UG und man wäre verpflichtet Bücher zu führen.
    Zudem wären das dann grundsätzlich Einkünfte aus Gewerbebetrieb.
    Da fällt dann Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer auf Seiten der UG an. Da es eine Kapitalgesellschaft ist entfällt der Freibetrag für die Gewerbesteuer. Die Verluste, die man am Anfang ja in der Regel hat, durch die Zinsen und Abschreibung, kann da nicht mit der eigenen Einkommensteuer verrechnet werden (2 Rechtspersönlichkeiten)


    Spätere Gewinne für die Gesellschafter wären dann Kapitaleinkünfte (25 % Steuer + 5,5 % Soli und ggf. Kirchensteuer)


    Für eine "normale" Immobilie steht das meiner Meinung nach nicht im Verhältnis. Für weitere Immobilien bzw. eine größere Immobilie mit etlichen Wohneinheiten kann das ggf. sinnvoll sein um auch das Risiko zu begrenzen.


    Wie das am Ende mit der Finanzierung ist weiß ich leider nicht, weil ja gerade die UG mit wenig Stammkapital und daher mit wenig Sicherheiten für die Bank gegründet werden kann.
    Da würde ich dann doch eher eine GmbH wählen.
    Die UG muss ja einen Teil der Gewinne zurückhalten um das Stammkapital aufzufüllen. Muss dann meine ich nicht zwingend in eine GmbH umgewandelt werden, aber eine UG mit 25.000,- Stammkapital macht halt nach außen auch einen merkwürdigen Eindruck.

    Die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung bleiben solche Einkünfte und werden nicht als Gewerbeeinkünfte umgedeutet.
    Das mit der GbR ist auch eher die rechtliche Sache die dahinter steht. Also dass ihr beide Vollhafter seid. Eine spezielle "Gründung" bedarf es nicht.


    Um die Feststellungserklärung werdet ihr nicht herum kommen. Außer es ist ein Doppelhaus und jeder erwirbt je eine Hälfte, aber das ist ja hier eher nicht der Fall. Ansonsten muss der Gewinn gesondert und einheitlich festgestellt werden § 179ff AO.


    Die Feststellungserklärung ist aber auch kein Hexenwerk.
    Der Gewinn/Verlust muss dann ebenfalls in euren Einkommensteuererklärungen auftauchen.

    Steuerlich würdet ihr das als Personengesellschaft (GbR) vermieten.
    Dazu müsstet ihr kein Gewerbe anmelden, aber dann eine zusätzliche Steuererklärung, eine Feststellungserklärung abgeben.


    Da wird der Gewinn/Verlust für euch aufgeschlüsselt (50:50).
    Damit wärt ihr aber auch beide zur Abgabe der Einkommensteuererklärung verpflichtet.