Alles anzeigenHallo.
Im Moment sieht die bAV mit den Eckdaten, die bekannt sind, nicht so lohnenswert aus. Daher macht die Überlegung, den monatlichen Aufwand anderweitig zu investieren bzw. für Sondertilgungen zu nutzen, schon Sinn.
Der Zuschuss, den der Arbeitgeber ab 2022 zur bAV zahlen muss, sollte aber auch in die Betrachtung aufgenommen werden. Ebenso gilt es zu schauen, ob in der bAV noch andere Komponenten stecken, die über reine Altersvorsorge hinausgehen, die man eventuell aber gerne weiterhin abgesichert hätte (z. B. Absicherung bei Erwerbsminderung bzw. Berufsunfähigkeit sowie Hinterbliebenenversorgung).
Soviel fällt mir spontan ein.
Viel Erfolg bei der Entscheidung.
Guten Morgen,
vielen Dank für deine Rückmeldung.
In der Tat beinhaltet der Vertrag eine Hinterbliebenenrente, Berufsunfähigkeit und eine garantierte 10 Jahre lange Rente bei monatl. Auszahlung.
Gibt es hierzu auch Faustregeln wann es sinnvoll ist und wann nicht?
Der Stand vom 01.01.19 war:
bisherige Summe der Versorgungsbausteine (garantiertes Alterskapital im Alter 65) 8.331,67 €
einmaliges Hinterbliebenenkapital 39.357,00 €
Erwerbsminderungsrente p.a. 3.935,70 €
Grüße