Der letzte Satz bedeutet praktisch, dass ein Widerspruch gegen den Bescheid, den Du nun bekommen hast, nur Sinn ergibt, wenn Du nicht möchtest, dass die DRV neu über Deinen ursprünglichen Antrag entscheidet.
Wegen der weiteren Wartezeit fragst Du am besten bei der DRV selbst mal nach, wenn sie denn erreichbar ist.