Beiträge von Giskard

    Guten Tag marie59 und herzlich willkommen im Forum,


    in den Fachlichen Weisungen zur Anrechnung von Nebeneinkommen findet sich folgender Passus:

    Vom anzurechnenden Einkommen werden neben dem 165,00-Euro-Freibetrag nur Steuern, Sozialversicherungsbeiträge und Werbungskosten abgezogen. Da fallen nach meinem Verständnis weder umgewandelter Lohn noch Zuschüsse des AGs in die Direktversicherung drunter.


    Ich würde darauf achten, mich hier nicht von der Rentenversicherungspflicht befreien zu lassen und Nachweise zu den Werbungskosten sammeln und einreichen.

    Ich finde die EC-Karten-Gebühr ärgerlich, werde sie aber aus Bequemlichkeit wohl in Kauf nehmen, um das Geldautomatennetz der Sparkassen weiterhin "kostenlos" nutzen zu können, wenn der DM mal geschlossen ist... Die Einschränkung auf 6 kostenlose Abhebungen pro Monat gilt bei meinem Kontomodell schon länger.

    Herzlich willkommen im Forum Hewimi


    Ich habe mal im Amtlichen Einkommensteuer-Handbuch des BMF nachgeschlagen. Dort findet sich zur Veranlagung von Ehegatten folgender Passus

    Zitat

    (...)

    Sogar in Fällen, in denen die Ehegatten infolge zwingender äußerer Umstände für eine nicht absehbare Zeit räumlich voneinander getrennt leben müssen, z. B. infolge Krankheit oder Verbüßung einer Freiheitsstrafe, kann die eheliche Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft noch weiterbestehen, wenn die Ehegatten die erkennbare Absicht haben, die eheliche Verbindung in dem noch möglichen Rahmen aufrechtzuerhalten und nach dem Wegfall der Hindernisse die volle eheliche Gemeinschaft wiederherzustellen.

    (...)

    Vor diesem Hintergrund ich würde als steuerrechtlicher Laie erstmal davon ausgehen, dass das Finanzamt einer fortdauernden gemeinsamen Veranlagung keine Steine in den Weg legen dürfte.

    0,90 Euro Kosten pro Sparplanausführung. Andere Banken/Broker bieten zurzeit auf jeweils sehr breite ETF-Paletten kostenlose Sparpläne an und sind auch bei den Kosten für Einmalkäufe/-verkäufe deutlich günstiger. Ich musste schon ein wenig schmunzeln, als ich gerade sah, dass die aktuelle ETF-Aktion der Postbank darin besteht, dass man ganze 17 ausgesuchte Xtrackers-ETFs für 4,95 Euro pro Order ab 1.200,- Euro Volumen kaufen kann.

    Telefonische Auskunft von Smartbroker: Die Ex-Ante-Kosteninformation ist fehlerhaft und "kann getrost ignoriert werden". Auf der Wertpapierabrechnung soll es dann richtigerweise mit 4,- Euro abgerechnet werden.

    Da ich nach längerer Zeit mal wieder einen ETF-Verkauf tätigen wollte, ist mir nun aufgefallen, dass bei Platzierung einer Order (hier: Limit) auf dem Ex-Ante-Kostenausweis nun 9,- Euro einmalige Ausstiegskosten anstelle von 4,- Euro (wie zuvor, entsprechend der lt. aktuellem PLV gültigen Orderprovision) ausgewiesen werden. Habe das dann mit verschiedenen Handelsplätzen (Tradegate, L&S, Gettex) und verschiedenen ETF durchgespielt mit immer gleichem Ergebnis.


    Die Ex-Ante-Kostenausweise der vergangenen Monate sagen mir, dass bis Monat 04/2021 4,- Euro und ab Monat 04/2021 9,- Euro einmalige Ausstiegskosten genannt werden.


    Kann das jemand bei sich nachvollziehen? Werden Eure ETF-Verkaufs-Order dann trotzdem zu 4,- Euro Kosten ausgeführt?

    Notgroschen und Anlage in ETF schließen sich vernünftigerweise gegenseitig aus. Zurzeit ist der Notgroschen trotz Inflation am sinnvollsten auf einem Tagesgeldkonto o. ä. aufgehoben. Je nachdem, ob wirklich 30.000 Euro ständig verfügbar sein müssen, könnte man eine Festgeldtreppe erwägen, um der Inflation ein wenig entgegenzuwirken.