Beiträge von Giskard

    Ich stocke als ÖD-Tarifbeschäftigter die sagenhaften 6,65 Euro monatlich auf 40 Euro auf und stecke das Ganze in einen ETF-VL-Fondsparplan bei Finvesto (b2c-Marke von Ebase)


    Aber Achtung (!), wenn man sich für dieses Produkt entscheidet, wird zwangsläufig ein Konto mit eröffnet, dass der Schufa als Girokonto gemeldet wird, wenngleich es eigentlich nur als Verrechnungskonto dient. Und das wirkt sich eben auch auf den Schufa-Score aus...

    Für mich fällt das neue Design in die Kategorie "Verschlimmbesserung". Mir fehlt insbesondere die Info, WER zuletzt WANN in einem Thema geantwortet hat.


    Wenn da z. B. Kater.Ka "vor zwei Stunden" stand, dann war das für mich ein größerer Klickanreiz als eine halbwegs interessante Themenüberschrift, weil ich mir sicher sein konnte, dass ich bei der Lektüre wieder etwas mitnehmen würde. :)


    Ich bitte daher eindringlich um Prüfung, ob sich diese Funktion mit dem neuen Design umsetzen lässt. Ob ein Thema am 12. September 2016 gestartet wurde oder am 45. Juli 1988, ist für mich komplett belanglos...

    @Wolfgang01
    zu 1. Die Gesamtkostenquote (TER) eines ETF ist nach meinem Verständnis in der Kursentwicklung enthalten. Ansonsten fallen nur die Transaktionskosten für Kauf/Verkauf und ggf. Depotführungsgebühren an.


    zu 2. Ja. Lediglich Bruchstücke werden nach heutiger Praxis nicht im Rahmen eines (gesetzlich vorgeschrieben kostenlosen) Depotübertrages nicht mit umgezogen. Der eine oder andere hier geht davon aus, dass sich in zwei-drei Jahrzehnten vermehrt Angebote für günstige Entnahmepläne etabliert haben werden.

    Während der Xetra-Handelszeit hat sich Gettex verpflichtet, den Xetra-Spread und Xetra-Kursniveau zu bieten; damit ist Scalable Capital Broker günstiger als Smartbroker, wo die günstigen Kurse von Xetra teuer bezahlt werden müssen! Insbesondere bei 1300 kostenlosen ETF-Plänen können andere Broker auch nicht mithalten! Also ist Scalable Capital Broker doch ein sehr guter Broker, wenn auch spezialisiert!

    Hallo @Lothar-HH, kannst Du das bitte einmal erläutern? Bei mir fällt der Groschen gerade nicht.

    Meine Frau hat seit Anfang dieses Jahres auch einen Fairriester und folglich wurden auch noch keine Zulagen eingebucht.
    Nun ist die Überlegung, noch im laufenden Jahr einen neuen Riester-Vertrag bei einem anderen Anbieter abzuschließen, dort das nötige Kleingeld einzuzahlen und die Zulagen für 2020 auch dorthin statt zu Fairr/Sutor fließen zu lassen. Sehe ich das richtig, dass sie wie folgt vorgehen könnte/müsste:

    • Fairriester beitragsfrei/ruhend stellen
    • Dauerzulagenantrag über Fairr canceln
    • Dauerzulagenantrag über neuen Anbieter stellen?

    Zum Unterhaltsaspekt kann ich nichts beitragen, aber für die SGB-II-Bedarfsgemeinschaften soll der einmalige Kinderbonus nach allem, was ich bisher dazu mitbekommen habe, als privilegiertes Einkommen anrechnungsfrei bleiben. Im vorliegenden Fall dürfte die BG im Monat der Auszahlung daher 600,- Euro "über Bedarf" zur Verfügung haben.


    PS: Was spricht dagegen, einfach mal bei der zuständigen Unterhaltssachbearbeitung im Jobcenter nachzufragen?

    Hallo @neusser2015,


    aus den Fachlichen Hinweisen der BA zu § 12 (zu berücksichtigendes Vermögen), Randziffer 12.12, zweiter Absatz:

    Im Umkehrschluss aus § 9 Absatz 2 Satz 2 bleibt das Einkommen und Vermögen von Kindern bei der Berechnung der Leistungen der Eltern unberücksichtigt. Die dem Haushalt angehörigen Kinder haben mit ihrem Einkommen und Vermögen ausschließlich den eigenen Lebensunterhalt sicherzustellen. Übersteigende Beträge führen zu einem Ausschluss des Kindes aus der BG aufgrund von fehlender Hilfebedürftigkeit (§ 7 Absatz 3 Nr. 4). Eine Übertragung nicht ausgeschöpfter Vermögensfreibeträge der Eltern auf das Vermögen der Kinder bzw. nicht ausgeschöpfter Freibeträge von Kindern auf das Vermögen der Eltern ist daher nicht möglich.


    Unter dem Strich bedeutet dies, dass die Eltern grundsätzlich unabhängig von den Vermögenswerten ihrer Kinder Leistungen nach dem SGB II erhalten können. Die Bedarfe der Kinder bleiben bei der Berechnung allerdings außer Betracht (zurzeit für die geschilderte Konstellation je Kind 328,- Euro Regelbedarf und ein Viertel der Wohnkosten).


    Der "unredliche" kleine Mann löst die Sparbücher > 6 Monate vor Antragstellung auf und legt die übersteigende Kohle unter die Matratze des jeweiligen Kindes.


    Es gibt auch höhere Freibeträge (zusätzlich 750,- Euro pro Lebensjahr) für bestimmte Produkte, z. B. eine Kapitallebensversicherung mit unwiderruflichem Verwertungsausschluss (siehe Randziffer 12.19), wobei der Abschluss einer KLV für sich genommen nicht sonderlich attraktiv erscheint: https://www.finanztip.de/leben…apitallebensversicherung/. Ich weiß allerdings nicht, inwieweit der Transfer vom Kindessparbuch in eine KLV des Elternteils mit dem Kind als Begünstigten im Einklang mit dem bürgerlichen Recht hinsichtlich der elterlichen Vermögenssorge steht.


    Man hat so ein bisschen die Wahl zwischen Pest, Cholera und Corona...


    Gruß
    Giskard

    Bislang ging ich davon aus, dass Konditionenanfragen neutral sind, sich also nicht negativ auswirkten!?

    Spielt es im Zusammenhang mit der Selbstzahlung eine Rolle, ob die Beiträge von einem Gemeinschaftskonto oder von einem individuellen Konto gezahlt werden?


    Ich habe mal bei einem Versicherer online ein wenig mit den Einstellungen zu Köpergröße und Gewicht gespielt und dabei festgestellt, dass der Beitrag bei Erreichen einer gewissen BMI-Schwelle in die Höhe schießt. Finden beim Abschluss eines Vertrages bei Versicherern mit diesem Tarifmodell immer entsprechende Gesundheitsprüfungen vorab statt? Wie sonst sollte der Versicherer nachhalten, dass die Kundenangabe bei Vertragsabschluss richtig war bzw. wie sollte der Kunde/Bezugsberechtigte dies beweisen, wenn die Leistung verweigert wird?

    Mal zwei naive Ergänzungsfragen: Wie sinnvoll/unsinnig wäre es vor dem Haftungshintergrund, "einfach" eine UG (haftungsbeschränkt) zu gründen? Welcher konkrete zusätzliche Aufwand entstünde dadurch ggü. der Bruchteilsgemeinschaft?