Beiträge von Wosi

    Hallo,

    in meinem Umfeld liegt folgende Situation vor:

    - AN wird in Probezeit krank und hat AU-Bescheinigung vom 01.04. - 07.04.

    - AG kündigt daraufhin zum 06.04. ordentlich (Kündigung wird durch AN akzeptiert)

    - AN beantragt Arbeitslosengeld am 06.04.

    - AN erhält daraufhin eine weitere AU vom 08.04. - 15.04.


    Nun die Fragen:

    1. An wen müssten die beiden AUs geschickt werden? An Krankenkasse + Agentur für Arbeit oder an Krankenkasse + Arbeitgeber?


    2. Ab welchem Datum übernimmt die Agentur für Arbeit die Krankenkassenbeiträge?


    Vielen Dank für Eure Hilfe!

    Danke für den Erfahrungsbericht!
    Als Mensch mit Affinität zur Wissenschaft halte ich den Nachweis der Kausalität bei möglichen Folgeerkrankungen auch für schwierig bis unmöglich. Allerdings können sich die Ansichten von Juristen und Wissenschaftlern auch gerne mal unterscheiden.


    Inzwischen hat tatsächlich ein Versicherer nach der Risikovoranfrage keinen Leistungsausschluss vorgesehen. Damit hat sich die Frage nach dem richtigen Versicherer und der für mich idealsten Formulierung der Ausschlussklausel erledigt ;)


    Meine Empfehlung an diejenigen, die gerade selbst auf der Suche nach einer BU-Versicherung sind, lautet daher:
    Vergleicht nicht nur Tarife, sondern macht auch Risikovoranfragen bei allen infrage kommenden Versicherern.

    Vielen Dank für die Einschätzung.

    Falls es doch so kommt, dann wird es wohl auf einen (längeren) Rechtsstreit mit Gutachten und Gegengutachten hinauslaufen.

    Das habe ich befürchtet. Da ist man schon so krank, dass man seinen Beruf nicht mehr ausüben kann und dann darf man noch einen existenzbedrohenden Rechtsstreit gegen die Versicherungsgesellschaft führen.


    In jedem Fall sollte ich mir besser eine zusätzliche Bar-Reserve für mindestens 24 Monate schaffen, um während eines längeren BU-Rechtsstreits nicht auf Sozialhilfe angewiesen zu sein.



    Hat der Berater zu dem Thema nichts gesagt?

    Er versteht meine Bedenken und hat weitere Risikovoranfragen bei Versicherungsgesellschaften gestellt, die ich im Tarifvergleich nicht favorisiert habe.
    Eine Gesellschaft schrieb in die Ausschlussklausel lediglich " Berufsunfähigkeit infolge Psoriasis". Ist diese Formulierung für mich sicherer? Kann ich davon ausgehen, dass die Versicherung bei dieser Ausschlussklause nach einem Schlaganfall definitiv zahlt?

    Hallo zusammen,


    ich plane eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen. Mit einem Honorar-Berater habe ich auch schon einige Angebote verglichen.


    Generell bin ich gesund aber in den Gesundheitsfragen wurde u.A. nach Schuppenflechte gefragt. Ich hatte mal für eine Weile eine völlig unproblematische Schuppenflechte auf der Kopfhaut, die ich ehrlicherweise im Fragebogen für die Risikovoranfrage angegeben habe.
    Alle angefragten Versicherungen sind bereit mich zu versichern, insofern eine Ausschlussklausel für Schuppenflechte (Psoriasis) aufgenommen wird. Konkret lautet die Formulierung so:


    "Leistungsausschluss für die Berufsunfähigkeits(-Zusatz)versicherung

    Folgende gesundheitliche Beeinträchtigung ist nicht mitversichert:

    Psoriasis einschließlich eventuell eintretender Folgen."


    Mit Ausschluss von Psoriasis habe ich keine Probleme. Was mir mehr Sorgen macht, ist die Erweiterung "einschließlich eventuell eintretender Folgen".


    Suche ich nach möglichen Folgen von Psoriasis, erhalte ich u.A. folgende Liste:


    • Bluthochdruck
    • Gelenkentzündungen
    • Depressionen
    • Schlaganfall
    • Herzinfarkt

    Mit dem Ausschluss dieser Erkrankungen brauche ich als Büro-Mensch keine BU-Versicherung abzuschließen und lege das Geld lieber an die Seite.
    Auf Nachfrage bei einer der Verischerungen, ob denn z.B. Herzinfarkt und Schlaganfall auch ausgeschlossen sein, heißt es:
    "Der Versicherer muss bei einer BU infolge durch Psoriasis bedingter Depression, Schlaganfall etc jedoch den kausalen Zusammenhang nachweisen"


    Meine Frage lautet nun:
    Kann sich die Versicherung im Leistungsfall ein Gutachten erstellen lassen, dass jede der aufgeführten Erkrankungen in kausalen Zusammenhang mit der Schuppenflechte stellt und so die Leistung verweigern?
    Muss ich mir dieselben Sorgen machen, wenn sich der Ausschluss nur auf Psoriasis bezieht (und nicht explizit auf mögliche Folgeerkrankungen)?