Sehr verehrte Damen, sehr geehrte Herren,
sehr geehrter Her Tenhagen,
Sie haben sich u.a. im Internet zu den Kündigungen der
Prämiensparverträge flexibel, einer Zinsnachrechnung dieser Verträge und
der Verjährungsfrist bei Einsprüchen geäußert.
Uns wurden zwei dieser Verträge zum Jahresende von der Sparkasse
gekündigt, dem haben wir prompt widersprochen und uns auch an die
Schlichtungsstelle der Sparkassen in Berlin gewandt. Diese hat die
Kündigungen aufgrund der einschlägigen Urteile als rechtens gewertet.
Damit sind wir nicht einverstanden.
Bei unserer Recherche im Internet habe ich den Musterbrief zur
Zinsnachrechnung dieser Verträge gefunden und ihn an die Sparkasse
geschickt. Die Antwort war mehr oder weniger, dass hierfür die
Verjährung schon eingetreten sei. Dennoch hat die Sparkasse eine
Nachberechnung für zehn Jahre für die seit 1993 und 1997 bestehenden
Verträge vorgenommen. Vergleichsweise ohne gerichtliche
Auseinandersetzung hat die Sparkasse eine Zinsnachzahlung für die
letzten zehn Jahre von ca. 1.500,- € vorgeschlagen. Bis zum 11.02.2020
hat sie uns hierfür eine Frist gesetzt.
Wie sollen wir uns jetzt verhalten? Da die Rendite der Sparverträge
jetzt nur noch bei knapp über einem Prozent liegt, werden wir wohl gegen
die Kündigungen wegen der Anwaltskosten nichts mehr unternehmen. Doch
gegen die vorenthaltenen Zinsen, von denen wir erst jetzt nach Kündigung
der Verträge erfahren haben, würden wir durchaus gerichtlich vorgehen,
wenn das sinnvoll ist.
Es würde uns sehr freuen, wenn Sie uns bezüglich unseres Anliegens Ihre Einschätzung mitteilen könnten.Prämiensparen
Beiträge von fastbirdy09
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Sehr verehrte Damen, sehr geehrte Herren,
sehr geehrter Her Tenhagen,
Sie haben sich u.a. im Internet zu den Kündigungen der Prämiensparverträge flexibel, einer Zinsnachrechnung dieser Verträge und der Verjährungsfrist bei Einsprüchen geäußert.
Uns wurden zwei dieser Verträge zum Jahresende von der Sparkasse gekündigt, dem haben wir prompt widersprochen und uns auch an die Schlichtungsstelle der Sparkassen in Berlin gewandt. Diese hat die Kündigungen aufgrund der einschlägigen Urteile als rechtens gewertet. Damit sind wir nicht einverstanden.
Bei unserer Recherche im Internet habe ich den Musterbrief zur Zinsnachrechnung dieser Verträge gefunden und ihn an die Sparkasse geschickt. Die Antwort war mehr oder weniger, dass hierfür die Verjährung schon eingetreten sei. Dennoch hat die Sparkasse eine Nachberechnung für zehn Jahre für die seit 1993 und 1997 bestehenden Verträge vorgenommen. Vergleichsweise ohne gerichtliche Auseinandersetzung hat die Sparkasse eine Zinsnachzahlung für die letzten zehn Jahre von ca. 1.500,- € vorgeschlagen. Bis zum 11.02.2020 hat sie uns hierfür eine Frist gesetzt.
Wie sollen wir uns jetzt verhalten? Da die Rendite der Sparverträge jetzt nur noch bei knapp über einem Prozent liegt, werden wir wohl gegen die Kündigungen wegen der Anwaltskosten nichts mehr unternehmen. Doch gegen die vorenthaltenen Zinsen, von denen wir erst jetzt nach Kündigung der Verträge erfahren haben, würden wir durchaus gerichtlich vorgehen, wenn das sinnvoll ist.
Es würde uns sehr freuen, wenn Sie uns bezüglich unseres Anliegens Ihre Einschätzung mitteilen könnten.