Beiträge von JayEffAr

    Hallo in die Runde,


    ich habe mal eine Frage zur steuerlichen Behandlung von Auszahlungen aus einem Riester-Vertrag.


    Ich hatte eine Riesterrentenversicherung. Das angesparte Kapital habe ich mir zu Wohnriesterzwecken (also förderunschädlich) auszahlen lassen und zur Tilgung eines Immobilienkredites verwendet.

    Der Riester-Vertrag wurde daraufhin beendet. Das ausgezahlte Kapital betrug dabei weniger als die eingezahlten Beiträge (von den Zulagen mal ganz zu schweigen).


    Meine Frage ist nun: Kann/sollte man diese negative Differenz eigentlich bei der Steuererklärung irgendwo angeben, und wenn ja, wo?

    Oder mache ich hier vielleicht aufgrund der ja bereits erfolgten steuerlichen Behandlung meiner Beitragszahlungen der letzten Jahre einen Denkfehler?


    Irgendwie habe ich im Kopf, dass man zumindest bei normalen Rentenversicherung solche Verluste geltend machen kann.


    Vielleicht kann mir jemand von Euch den Knoten im Kopf lösen.


    Danke schon einmal und ein schönes Wochenende


    JayEffAr

    Man kann aber in "Basiskonto" wechseln, wenn man mindestens 700 € monatliche Geldeingang hat; dann bleibt es kostenlos, aber mit weniger Dienstleistungen

    Ah, alles klar. Ich dachte ich wäre in diesem Modell bereits. Eine Recherche hat ergeben, dass ich ein sog. "0-Euro-Konto" habe. Das war auch kostenlos bisher bei einem monatlichen Geldeingang von 1.200€. In dem Schreiben wird man auf die Möglichkeit des Wechsels "netterweise" nicht hingewiesen. Auf der Webseite dann schon.

    Dann kann ich ja wechseln und mich beruhigt zurücklehnen!

    Danke!

    Ebenso kriegst du Zulagen in voller höhe und kannst im Renteneintrittsalter darüber entscheiden ob du das Kapital ausgezahlt bekommen möchtest oder es als monatliche Rente auf dein Konto überwiesen wird.

    Aber Achtung: meines Wissens nach ist eine Kapitalauszahlung im Rentenalter nur zu 30% möglich. Der Rest wird in jedem Fall verrentet, außer es handelt sich um eine Kleinstbetragsrente.

    Ob man am letzten Tag noch wohnriestern kann? Also nachdem der Anbieter das Guthaben beitragsgarantiemäßig aufgestockt hat aber noch bevor es zwangsverrentet wird?

    Ich würde fast sagen: ja!

    Man sollte das sicherlich noch einmal verifizieren, aber in den FAQ der ZfA gibt es eine Frage/Antwort, die das mMn zumindest impliziert:


    Sind die Teilkapitalentnahme (bis 30 Prozent) und die Entnahme zur Entschuldung zu Beginn der Auszahlungsphase nebeneinander möglich?


    Zu Beginn der Auszahlungsphase des Altersvorsorgevertrages ist außerhalb der Ver- rentung des Kapitals beides nebeneinander zulässig.

    Die Entnahme des Teilkapitalbetrags von bis zu 30 % des zur Verfügung stehenden Kapitals aus dem Vertrag kann nur zu Beginn der Auszahlungsphase erfolgen. Eine wohnungswirtschaftliche Verwendung dieses Teilkapitalbetrags ist nicht erforderlich.

    Eine Kombination mit der Entnahme eines Altersvorsorge-Eigenheimbetrags zu Beginn der Auszahlungsphase ist zulässig. Dies setzt voraus, dass die gesetzlichen Vo- raussetzungen für eine wohnungswirtschaftliche Verwendung des Kapitals gegeben sind. Insbesondere sind der Mindestbetrag und Höhe des geförderten Restkapitals zu beachten. Die Entnahme ist bei der ZfA unter Beifügung der entsprechenden Nachweise spätestens 10 Monate vor dem Beginn der Auszahlungsphase zu beantragen.


    Also wenn man Teilentnahme und Wohnriester kombinieren kann, warum dann nicht auch alles zu Wohnriesterzwecken entnehmen.


    Wie gesagt, man sollte bei der ZfA vielleicht noch einmal nachfragen, ob das geht, und vielleicht auch bei der Versicherung (denn da gibt es zur Entnahme ja oft auch nur bestimmte Zeitpunkte).


    Und wenn das klappt, kommt man auch fast komplett um die Verzinsung des Wohnförderkontos rum (evtl. einmal 2%).

    Ach und noch eine Ergänzung:


    Du weißt vermutlich auch, dass der Wert des entnommenen Kapitals von der ZfA in einem sogenannten „Wohnförderkonto“ geführt wird. Dieser Wert wird jährlich um 2% verzinst.


    Zum Renteneintritt nimmt die ZfA den dann auf diesem Wohnförderkonto stehenden Wert und nutzt ihn zur Berechnung der Steuer, die Du zu zahlen hast. (Deine Riesterrentenzahlungen hättest Du ja ebenfalls versteuern müssen, und die 2% Verzinsung soll wohl ausgleichen, dass Du ja schon früher als zur Rentenzahlung an Dein Geld gekommen bist, und Deine Immobilie ja auch an Wert gewonnen hat - so verstehe ich das)


    Ich würde aber sagen, das ist auf jeden Falk wirtschaftlicher als die 6% Zinsen zu bezahlen.


    Das Wohnförderkonto startet übrigens logischerweise erst zum Zeitpunkt der Entnahme, und nicht bei Antragsstellung.


    Da kommt mir der Gedanke: Eigentlich sollte man jedem Riestersparer mit Immobiliendarlehen auf eine selbstgenutzte Immobilie empfehlen, den Antrag rein aus Prophylaxe zu stellen. Dann hält man sich bis zum Renteneintritt die Option offen, das Riesterguthaben zur Tilgung seines Darlehens zu verwenden, oder?

    Denn wenn ich es richtig verstanden habe, dann darf man doch immer nur das entnehmen, was in 6 Monate vor und 12 Monate nach Antragsstellung passt?

    Hallo Juli, ich versuche es auch nochmal. ?


    Der Zeitraum ist von 6 Monate vor ANTRAGSTELLUNG bei der ZfA bis 12 Monate nach ENTNAHME bei Deiner Versicherung. Wenn Du also den Antrag jetzt (sagen wir mal 01. März 2021) stellst, aber erst am 31.03. 2026 das Kapital entnimmst, dann kannst Du alle Tilgungsraten, die zwischen 01. September 2020 bis 31.03.2027 liegen, für die Verwendung Deines Riesterguthabens angeben.


    Wie Pantoffelheld und Referat Janders aber richtig sagen, sollte zuerst das teure Darlehen getilgt werden. Mit dem ganzen Rest können dann weitere Tilgungsraten der anderen Kredite aus dem Zeitraum „Jetzt bis 2027“ abgedeckt werden.


    Es macht auch vielleicht deshalb durchaus Sinn, den Antrag jetzt schon zu stellen, denn bei der Antragstellung muss man einige Informationen über die Darlehen bei der ZfA einreichen, u.a. die aktuelle Restschuld. Die ZfA stellt dann anhand der Restschuld die Höhe des Betrages fest, die maximal aus dem Riesterguthaben entnommenen werden darf.

    Hat man dann also den Bescheid der ZfA in der Hand, hat man schon einmal schwarz auf weiß, dass die ZfA diese Darlehen akzeptiert und welche Summe man entnehmen darf, und kann in Ruhe abwarten bis der richtige Zeitpunkt für die Entnahme gekommen ist, ohne die Sorge haben zu müssen, dass dann im Jahre 2026 der Antrag aufgrund irgendwelcher (mir im Moment unerfindlichen Gründen) nicht durchgeht.

    Danke für die Information. Dann müsste ich mit dem Freistellungsauftrag nur die Vorabpaschale bedienen.

    Ja das ist korrekt.

    Wenn Du den Freistellungsauftrag allerdings nicht anderweitig ausnutzt, wäre es eine Überlegung wert, zum Beispiel durch jährliche Teil-Verkäufe (und direkte Wiederkäufe) immer etwas Gewinn zu realisieren (bis zu 801€ bei Singles und bis zu 1602€ bei Ehepartnern = Sparerpauschbetrag), so dass Du am Ende nicht den ganzen Gewinn auf einmal versteuern musst. Solltest Du nämlich Teile des Sparerpauschbetrags im Jahr ungenutzt lassen, verfällt dieser Teil, und Du hättest im Jahr des Verkaufs auch "nur" 801€/1602€, die Du von dem Gewinn nicht versteuern müsstest.

    Diese jährlichen Teilverkäufe benötigen allerdings eine gewisse private Buchhaltung, da Du abschätzen musst, wie viele Anteile zum jeweiligen Verkaufszeitpunkt welchen Gewinn realisieren werden (damit Du nicht zu viel verkaufst).

    Grüße

    Hallo Juli

    der Zeitraum, in dem die Tilgungen liegen müssen, ist 6 Monate vor Antragsstellung bei der ZfA bis 12 Monate nach Entnahme.


    Wenn Ihr Euch heute entscheidet, das Riesterguthaben dafür zu verwenden, müsstet Ihr also berechnen, wie lange dieser Zeitraum ist:

    - 6 Monate vor heute (Zeitpunkt der Antragstellung)

    - plus die Zeit der Antragsbearbeitung (das war bei mir ein Monat)

    - plus die Zeit nach der Bewilligung bis zur Entnahme (mein Versicherer lässt das immer nur zum Quartalsende zu mit einer Frist von 3 Monaten)

    - 12 Monate nach der Entnahme (dann will die ZfA wissen, wofür das Geld verwendet wurde)


    Somit kommen schon einige monatliche Tilgungsraten in Betracht (so ca. mindestens 20, wenn nicht mehr).

    Du müsstest einmal prüfen, ob Eure monatlichen Tilgungen über diesen Zeitraum Euer Riesterguthaben abdecken. Vielleicht lässt Euer Darlehensvertrag auch noch Sondertilgungen zu, die man in den Zeitraum legt.

    Oder Ihr verlängert wie von meinem Vorredner beschrieben den Zeitraum bis zur Entnahme, wenn Euch das finanziell möglich ist, so dass mehr monatliche Raten in den Zeitraum passen.

    Aber bitte beachten: monatliche Darlehenszahlungen setzen sich meist aus einem Tilgungs- und einen Zinsanteil zusammen. Ihr dürft bei der Berechnung natürlich nur den Tilgungsanteil berücksichtigen.


    Grüße

    ...und ist es nicht so, dass man beim Verkauf die Vorabpauschalen, auf die man in der Vergangenheit für die betreffenden Anteile ja bereits Steuern gezahlt hat, auch berücksichtigen muss? Diesen als Vorabpauschalen bereits berücksichtigten Gewinn muss ich doch auch vom Gewinn der Anteile abziehen!

    Oder liege ich da falsch!

    Ok, die Nummer von 551008 bringt Dich vermutlich noch schneller ans Ziel.

    Die von mir genannte Nummer ist der allgemeine Kundenservice von Klarna. Die hätten Dir bestimmt auch weiterhelfen können.


    Grüße

    Schade... da investiere ich für meine Familie in Eigentum und kann nichts angeben.

    Aber eigentlich völlig normal. Kosten, die man absetzen kann sind in der Regel Kosten, die einem deswegen entstehen, weil man sein Einkommen generieren will. Also z.B. „Weg zur Arbeit“ oder „Arbeitszimmer“. Es geht ja darum, die Steuerzahlungen, die man auf sein Einkommen zahlt, zu „drücken“. Daher kannst Du Zinsen auf eine Eigentumswohnung auch nur ansetzen, wenn Du die Wohnung vermietest, weil Du ja dann Einkommen mit der Wohnung generierst, auf das Du Steuern zahlst.

    Ja, ich kenne das, der Reiz schuldenfrei zu sein. Aber nüchtern durchgerechnet ist es eben oft sinnvoller, das Darlehen bei einem niedrigen Zins ganz langsam mit seinen laufenden Einnahmen zu tilgen, und den Betrag auf dem Sparkonto lieber in etwas sicheres höher Verzinstes zu stecken (wenn sich das finden lässt).


    Oder aber, wenn Ihr das Geld die nächsten 10-15 Jahre nicht braucht z. B. in ETFs auf den MSCI World zu stecken. Das ist zwar natürlich nicht 100%ig sicher, in Anbetracht der Vergangenheit sollte da aber in 10-15 Jahren mehr als 1,5% jährlich rumkommen.

    Im Endeffekt stehst Du mMn am Ende so besser da.


    Aber, wie gesagt, ich kann auch das „Bauchgefühl“ nachvollziehen, endlich nicht mehr monatlich den Kredit bedienen zu müssen.... ?

    Hallo Heinz_007,


    ich habe von diesen Begriffen auch noch nie was gehört. Aber „Geld in kurzer Zeit zu verdoppeln oder zu verdreifachen...“ das kann mMn nur Bauernfängerei sein. Ich würde die Finger davon lassen.

    Grüße

    Hallo Neuer,

    wie hoch ist denn der Zins für das Immobiliendarlehen? Je höher dieser ist, desto sinnvoller ist mMn eine schnelle Tilgung. Je niedriger er ist, umso langsamer kann man das Darlehen tilgen und das Geld eher für sich arbeiten lassen.

    Ich hatte mal einen Kredit mit 1% Zinsen, und hatte Vermögen, mit dem ich den Kredit hätte tilgen können. Da war das Geld aber auf einem Festgeldkonto mit damals 1,5% besser aufgehoben.

    Grüße

    200 € pro Monat: auf ein Tagesgeldkonto (auf dem Giro will ich es nicht lassen, nicht das ich es dann doch ausgebe..)

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    DiamondDallas Das finde ich übrigens sehr vernünftig! Aus den Augen, aus dem Sinn. Du könntest Die höchstens überlegen noch ein Tagesgeldkonto zu eröffnen, dass zumindest ein klein wenig Zinsen bringt. Im Newsletter von Finanztip, den ich Dir sehr ans Herz legen kann, werden unten immer die aktuell lukrativsten Tagesgeldkonten aufgeführt. Ist zwar immer noch sehr mickrig, was da rum kommt, aber besser als 0,0%.

    Grüße

    Ja, da hast Du natürlich Recht. Man weiß nie was kommt. Mit dieser Unsicherheit erkaufe ich mir die spätere Flexibilität. Und die Riesterrente, bzw. das was ich daraus mache, ist natürlich auch nicht der einzige Baustein der Altersvorsorge, sollte es hart auf hart kommen, und der Crash ko....?


    Was die Finanztip Erwartung bzgl. Rendite angeht: In dem Renditedreieck ist bei 15 Jahren der schlechteste Wert bei 1,6%. Das kommt der Aussage von Finanztip schon recht nahe. Und das bestärkt mich dann auch in der Annahme, dass bei 20 Jahren die Erwartung höher ausfällt.


    Danke für Deine Einschätzung.

    Grüße