Hi zusammen,
habe ein konkretes Angebot zur Herauslösung der BUZ vorliegen zur eigenständigen Weiterführung als BU. Die Basisrente kann ich weiterführen oder beitragsfrei stellen. Der Steuervorteil für das Gesamtpaket ist dann weg da die eigenständige BU nicht von der Steuer abgesetzt werden kann, Steuervorteil dann nur noch für die Basisrente.
Hier mal der Auszug aus den Versicherungsbedingungen für die BUZ.
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§14 Wie können Sie die Bausteine zur Berufsunfähig- keitsvorsorge ausschließen oder durch eine selbstständige Berufsunfähigkeitsvorsorge er- setzen?
(2) Sie können die Bausteine zur Berufsunfähigkeitsvorsor- ge durch eine selbstständige Berufsunfähigkeitsvorsorge vollständig oder teilweise ersetzen. Eine Risikoprüfung ist nicht erforderlich.
Voraussetzungen für das Ersetzen sind:
- Ihre Versicherung enthält einen Baustein Berufsunfä- higkeitsrente mit einer versicherten Berufsunfähigkeits- rente in Höhe von mindestens 600 EUR jährlich.
- Ersetzen Sie Ihre Berufsunfähigkeitsrente teilweise, muss die Berufsunfähigkeitsrente der selbstständigen Berufsunfähigkeitsvorsorge und auch die Berufsunfä- higkeitsrente in der Berufsunfähigkeitsvorsorge jeweils mindestens 600 EUR betragen.
- Die Versicherungsdauer der selbstständigen Berufsun- fähigkeitsvorsorge stimmt mit der restlichen Versiche- rungsdauer des Bausteins Berufsunfähigkeitsrente überein.
- Die versicherte Berufsunfähigkeitsrente der selbststän- digen Berufsunfähigkeitsvorsorge stimmt mit derjeni- gen des zu ersetzenden Bausteins Berufsunfähigkeits- rente überein.
- Das Ersetzen beantragen Sie während der Versiche- rungsdauer des Bausteins Berufsunfähigkeitsrente.
- Ein Ersetzen ist jedoch nur vor dem Ende des sechst- letzten Jahres der Aufschubdauer möglich.
Mit dem vollständigen Ersetzen erlöschen die bisher einge- schlossenen Bausteine zur Berufsunfähigkeitsvorsorge.
Mit dem teilweise Ersetzen verringert sich die Berufsunfä- higkeitsrente. Ebenso verringern sich die Beiträge.
Die selbstständige Berufsunfähigkeitsvorsorge wird unab- hängig vom bisherigen Vertrag geführt. Für die selbststän- dige Berufsunfähigkeitsvorsorge sind die Allgemeinen Ver- sicherungsbedingungen in der Fassung maßgebend, die wir zum Zeitpunkt des Abschlusses des Bausteins Berufs- unfähigkeitsrente unseren Verträgen zugrunde gelegt ha- ben. Im Übrigen gelten auch nach dem Ersetzen die für die Bausteine zur Berufsunfähigkeitsvorsorge vereinbarten Änderungen und die weiteren besonderen Vereinbarungen zu Art und Umfang des Versicherungsschutzes, die im Versicherungsschein dokumentiert sind, entsprechend. Für die Beiträge der selbstständigen Berufsunfähigkeitsvorsor- ge gelten die beim Ersetzen hierfür maßgebenden Tarifre- gelungen. Auf Wunsch informieren wir Sie über die Auswir- kungen. Dabei können bisher angesetzte Beitragszuschlä- ge entsprechend erhoben werden. Durch das Ersetzen ändert sich die Untergruppe für die Beteiligung am Über- schuss. Auf Wunsch informieren wir Sie, wie sich das Er- setzen speziell bei Ihrer Versicherung auswirkt.
Anbei mal noch meine eigene Sammlung von Vor- und Nachteilen der Basisrente gerne zur weiteren Kommentierung.
Vorteile:
- Kein Zugriff Dritter bspw. Hartz 4, Insolvenzschutz → Man kann auch sagen, die Rente ist sicher
- Zwangssparvertrag für Rente → Geld kann nicht für andere Zwecke genutzt werden
- Berufsunfähigkeitsversicherung kann in Kombination mit der Basisrente auch von der Steuer abgesetzt werden → Allerdings muss die Rente bei Berufsunfähigkeit versteuert werden
- Versicherungsgesellschaft übernimmt im Falle einer Berufsunfähigkeit die weitere Beitragszahlung für die Altersvorsorge (Baustein Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit → Stand 01.09.2020 24,69€) → Absicherung dieses Risikos für 2021 - 20401 = 24,69€ * 12 * 20 = 5.925€ → Bei BU am 1.1.2022 würden für 19 Jahre die Beiträge zur Basisrente von 235,14€ * 12 * 19 = 53.611,92€ bezahlt
- Staat wird vermutlich die Basisrente nicht anders besteuern als schon geplant, im Jahr 2040 mit 100%. Bei einem ETF im Vergleich erhöht der Staat möglicherweise die Kapitalertragsteuer
Nachteile:
- Unflexibel → Betrag wird (nur) als Rente ausbezahlt, vorher Kein Zugriff auf Kapital möglich
- Wenn man früh stirbt, die Frau auch nicht mehr lange lebt und die Kinder schon bald 18 Jahre alt sind erleidet man möglicherweise einen Verlust des eingezahlten Kapitals → vergleichbar mit der Rentenversicherung
- Produkt hat komplizierte Verpackung
- Bei Teilzeit FIRE ab bspw. 50 Jahren sinkt der Steuervorteil auf ca. 650€ pro Jahr
- Produkt geschaffen für Selbständige die nicht in die Rentenversicherung einzahlen → D.h. für einen Angestellten wie mich, war beim Abschluss im Jahr 2008 der “Köder” der Steuervorteil. Dieser wurde mir allerdings nicht auf die gesamte Laufzeit vorgerechnet und ich habe diesen auch nicht selbst nachberechnet
- Abschluss-, Vertriebs und Verwaltungskosten. Auf Restlaufzeit betrachtet ca. 5000€. Dazu kommen die höheren Gebühren für Investmentfonds von ca. geschätzt 10.000€ (Kurssteigerungen nicht eingepreist) → Vgl. Kommer (2018) → Kosten “fressen” die Rendite teilweise auf
- Eine Abtretung / Verpfändung oder ein Verkauf der Versicherung ist nicht möglich.
- Nicht vererbbar
- Rentenfaktor ist nicht fest und wurde bspw. 2017 aufgrund Anpassung Rechnungszins von 2,25% auf 1,75% von 36,13 auf 33,13 angepasst
Die Entscheidung ist gar nicht so einfach. Ich werde da auch nichts überstürzen. Werde mich im nächsten Schritt mal von der Verbraucherzentrale beraten lassen. Mal sehen was die so
Grüße
Fireprooof