Alles anzeigenWie schon Alexis geschrieben hat: nachsehen, was die Preisgarantie im Notfall noch wert ist.
Mich wundert, dass Dein Gasversorger gerade jetzt mit einem Vertragsangebot auf Dich zugeht, wo der bisherige Vertrag mit Preisgarantie doch noch bis 31.12.2022 läuft. Meine Stadtwerke haben zwar auch aktualisierte Angebote "mit Preisgarantie" für Neukunden, Bestandskunden wie ich werden i.d.R. erst getriggert, kurz bevor der bisherige Vertrag am Auslaufen ist.
Dass das Angebot knapp vor dem 21.7. kommt (Gas / kein Gas durch Nordstream 1), ist wahrscheinlich kein Zufall. Emotionen rund um diesen Termin führen zu überstürzten Entscheidungen...
Kommt kein Gas mehr, gibt´s Notfallstufe 3 und jegliche Preisgarantien werden höchstwahrscheinlich per Gesetz ausgehebelt. Fließt wieder Gas, bleiben die jetzigen Preise wenigstens stabil (ggf. sogar Preisverfall...). Im ersten Fall ist Dein Versorger im Vorteil. Im zweiten Fall allerdings auch, wenn Du sein Angebot annimmst.
Falls Du das Angebot annimmst, dann lass die monatlichen Abschlagszahlungen möglichst niedrig. Jahresrechnungen werden immer erst am ende der Verbrauchssperiode gestellt. Abschlagszahlungen sind allerdings Vorauszahlungen und wandern mit der Insolvenz eines Versorgers in die Insolvenzmasse (=> sind i.d.R. dann weg ).
Danke für die Tipps. Ich werde erst einmal 'die Füße still halten'.
Der Energieversorger (eprimo) ist übrigens nicht direkt aktiv auf mich zu gekommen, ich habe mich in mein Kundenkonto eingewählt und dann das obige Angebot erhalten.
Die Preisgarantie ist natürlich nicht absolut, sondern hält sich alle Möglichkeiten bei staatlichen Eingriffen offen.