Hi, ich wollte nicht unbedingt einen neuen Thread aufmachen.
Hier wurde ja schon darüber geredet, eine gewissen Anzahl an Anteilen zu verkaufen und wieder zu kaufen um den Pauschbetrag auszunutzen.
Nun habe ich gelesen, dass ein entgeltlicher Depotübertrag mit Gläubigerwechsel als Verkauf gewertet wird und die übertragenen Anteile den aktuellen Kurs als Einstandswert erhalten, wenn es nicht z,B. als Schenkung deklariert wird.
Da habe ich mir gedacht, dass ich die Anteile, die ich verkaufen würde, einfach auf das Depot meiner Eltern übertrage und sie mir diese dann wieder zurück übertragen. Ein Übertrag ist in Deutschland ja kostenlos, oder gilt dies nur bei einem Übertrag ohne Gläubigerwechsel? Damit würde für das "Verkaufen/Kaufen" keine Ordergebühren fällig, aber der Einstandswert der hin und her geschobenen Anteile würde aktualisiert werden. Das Übertragen dauert wahrscheinlich zwar mehrere Wochen, aber solange die Anteile wieder zurückkommen, ist mir das ja egal
Kann mir jemand sagen, ob das so funktioniert und rechtens ist?
Schöne Grüße
Mirco