Beiträge von Mahalo

    Hallo,


    kann mir jemand bei meinem Sachverhalt helfen?


    Ich möchte gerne wissen, wie es sich mit Ansprüchen bei Flugstornierungen verhält, wenn diese mehrfach geändert wurden. In meinem Fall hatte ich bei der ersten Umbuchung keinen Entschädigungsanspruch aufgrund der rechtzeitigen Info, jedoch das Recht eines Rücktritts vom Vertrag. Dann wurde erneute umgebucht, woraufhin ich meiner Meinung nach einen Entschädigungsanspruch habe und dann wurde eine drittes Mal umgebucht bzw. storniert worauf hin die Airline versucht sich auf höhere Gewalt zu berufen.


    Sachverhalt:


    06.02.2020 Buchung Flüge
    Buchungsdaten:
    Hinflug: TP549 19.03.2020 München – Porto 18:10-20:15
    Rückflug: TP548 22.03.2020 Porto – München 13:45-17:25
    Tage bis zum Antritt der Reise: 42 Tage


    04.03.2020 1. Umbuchung der Airline: Hinflug 24 Stunden später als geplant
    Neue Buchungsdaten:
    Hinflug: TP549 20.03.2020 München – Porto 18:10-20:15
    Rückflug: TP548 22.03.2020 Porto – München 13:45-17:25
    Tage bis zum Antritt der Reise: 15 Tage
    Umbuchungsgrund: keiner genannt


    12.03.2020 Rücktritt vom Vertrag – keine Reaktion der Airline


    16.03.2020 2. Umbuchung seitens der Airline – Hin und Rückflug nun nach Lissabon statt Porto
    Neue Buchungsdaten:
    Hinflug: TP557 20.03.2020 München – Lissabon 12:50-15:05
    Rückflug: TP554 22.03.2020 Lissabon – München 14:40-18:50
    Tage bis zum Antritt der Reise: 4 Tage
    Umbuchungsgrund: keiner genannt


    17.03.2020 Verkündigung weltweiter Reisewarnung seitens Auswärtiges Amt


    18.03.2020 Beauftragung Fluggastrechte-Portal fairplane – sehen keinen Ausgleichsanspruch


    18.03.2020 3. Umbuchung/Stornierung seitens der Airline
    Neue Buchungsdaten:
    Hinflug: storniert
    Rückflug: storniert
    Tage bis zum Antritt der Reise: 2 Tage
    Umbuchungsgrund: Coronavirus


    Angebot eines Vouchers/Gutscheins gültig für 12 Monate

    Hallozusammen,


    trotzstundenlanger Recherche bleiben leider immer noch einige offene Fragen bzgl.dem Thema Elterngeld bei Grenzgänger.


    Inunserem Fall ist mittlerweile die Vorrangigkeit sowieder Bemessungszeitraum geklärt. Ungeklärt bleibt jedoch noch dieBerechnung des Nettoeinkommens meiner Frau (ein Gespräch mit der örtlichenRegionalstelle hat leider auch keine finale Klärung gebracht), daher hoffe ichauf die gute alte "wisdom of the crowd" ;)


    MeineHypothese:


    MeineFrau erhält als Grenzgängerin einen Lohnzettel mit einem Gehalt abzgl.laufender Sozialversicherungsbeiträge die im Ausland geleistet werden. Von demaus dem Lohnzettel ausgewiesenen Auszahlungsbetrag müssen quartalsweise ESt-VZgeleistet werden.


    Um das maßgeblicheEinkommen-Netto zu berechnen, würde ich nun die im Ausland geleisteten SV Beiträgewieder hinzurechen um so zu einem vergleichbaren Bruttogehalt zu kommen. Vondiesem Bruttogehalt ziehe ich Arbeitnehmer Pauschbetrag, Vorsorgepauschale,sowie die Abzüge für Steuern gemäß ELStAM (§ 2e Abzüge für Steuern, BEEG) ab. Anschließend ziehe ich nicht die tatsächlich im Ausland geleisteten SV Beiträge,sondern fiktive pauschalierte Abzüge für Sozialabgaben gem. § 2f Abzüge fürSozialabgaben, BEEG ab und komme so zu dem für die Elterngeld Berechnungmaßgeblichen Nettoeinkommen.


    Kann mirjemand meine Hypothese bestätigen oder entkräften?



    Besten Dankfür jede Unterstützung! Mahalo!