Beiträge von melo_87

    Hallo muesli,
    Danke für deinen Beitrag.
    Wie deine Erfahrungen belegen, muss man hier mit "Paragraphen Argumentation" argumentieren. Daher den geplanten Antrag auf Änderung durch neue Erkenntnisse, die im Formular nicht erkenntlich waren.


    Aber anscheinend werden Verlustfeststellungen in den letzten sieben Jahren zugelassen, wenn für das jeweilige Jahr keine Einkommensteuererklärung abgegeben wurde.
    Und 2015 hab ich ja keine gemacht.
    Eine Bekannte in Steuerberaterin IN Rente und schaut mal was sie herausfinden kann...


    Aber hier einen Auszug vom BUNDESFINANZHOF Urteil vom 13.1.2015, IX R 22/14:


    Gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags - Bindungswirkung der Feststellung an den Einkommensteuerbescheid nach § 10d Abs. 4 EStG


    Leitsätze


    Ein verbleibender Verlustvortrag ist auch dann erstmals gemäß § 10d Abs. 4 Satz 1 EStG gesondert festzustellen, wenn ein Einkommensteuerbescheid für das Verlustentstehungsjahr wegen Eintritts der Festsetzungsverjährung nicht mehr erlassen werden kann.


    Eine durch § 10d Abs. 4 Satz 4 EStG angeordnete Bindungswirkung, wonach bei der Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags die Besteuerungsgrundlagen so zu berücksichtigen sind, wie sie der Steuerfestsetzung des Veranlagungszeitraums, auf dessen Schluss der verbleibende Verlustvortrag festgestellt wird, zugrunde gelegt worden sind, besteht nicht, wenn keine Einkommensteuerveranlagung durchgeführt worden ist.

    Hallo,
    ich schlage mich nun seit Tagen durchs Internet, auf der Suche nach einer Möglichkeit, mein Versäumnis des Verlustvortrages nachzuholen.


    Ich habe 2019 mein Studium beendet (Bachelor) und bin während meiner Studiumszeit davon ausgegangen, dass ich all meine Aufwendungen nach dem Studium angebe.
    Nun lese ich die bittere Wahrheit, dass ich die Kosten im jew. Jahr hätte angeben müssen.


    Ich habe seit 2016 eine Steuererklärung eingereicht, ohne jegliche Angaben von Werbungskosten (da nicht bekannt).


    Nun hoffe ich durch einen Antrag auf Änderung der bestandskräftigen Bescheide aufgrund neuer Tatsachen, meine Kosten durch die Festsetzung von Verlusten doch noch geltend machen zu können.
    Allerdings befürchte ich, dass dies nicht bewilligt wird.
    Was mir jetzt noch in den Sinn kommt ist, dass ich für 2015 keine gemacht habe. Ist es ggf möglich, durch Nachreichung von 2015 die darauffolgende Jahre zu aktualisieren?


    Ich bin für jede Anregung/Lösung dankbar! Ich weiß mir echt nicht zu helfen...


    Ps: seit 08.2019 bin ich Angestellte in meinem Berufszweig.