Beiträge von Mischke69

    Hallo User "Sack",


    ich bin ähnlich vorgegangen. Ich habe seit Juli 2016 eine Zweitwohnung und habe am 16.11.2019, nachdem ich die Informationen erhielt, dass sich die gesetzlichen Bedingen geändert hatten - den Antrag auf Befreiung gestellt.
    Gestern erhielt ich den entsprechenden Bescheid vom SWR.
    Mit dem Bescheid werde ich zwar rückwirkend - ab dem 01.11.2019 - von der Beitragspflicht für die Zweitwohnung befreit.
    Allerdings wird die rückwirkende Erstattung - ab Einzug bzw. Bezahlung der Gebühren widersprochen.


    Zitat:
    "Nach allgemeinen verwaltungsrechtlichen Grundsätzen kommt ein Befreiungsbeginn vor Antragsstellung in der Regel nicht in Betracht. Dementsprechend führt das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 18.07.2018 aus, das betreffende Personen erst auf Ihren Antrag hin von der Rundfunkbeitragspflicht befreit werden können."


    Das sieht für mich sehr stark nach einer unterschiedlichen Auslegung des Urteils aus!?
    User "Sack" hat erwähnt, dass er neben der Befreiung auch eine Rückerstattung bekommen hat...
    Wie kann das sein? Gehen die zuständigen Bundesländer und somit die jeweiligen Rundfunktanstalltungen unterschiedliche Wege?


    Danke vorab für erklärende Hinweise, Tipps oder ähnliches.
    Viele Grüße,
    Mischke69