Beiträge von fuchstma

    Hallo liebe Forums-Gemeinde,
    wollte mal Positives berichten: Habe im Jahr 2004 bei der BSQ einen Darlehensvertrag für einen Wohnhausneubau abgeschlossen. Dieser wurde im Jahr 2012 von mir vollständig abgelöst und etwas mehr als 3 Jahre später im Jahr 2015 widerrufen.
    Nachdem sich die BSQ nicht vergleichsbereit zeigte, habe ich (bzw. mein Anwalt) Klage eingereicht und im Rahmen einer Güteverhandlung einen Vergleich abgeschlossen.
    Der rechnerische Vorteil lag bei ca. 40.000 € bei 2,5 % iger Verzinsung (die Forderung nach 5%iger Verzinsung wurde vom Richter als wenig aussichtsreich beschrieben), die erzielte Vergleichssumme bei 32.500,-€.


    Die Vergleichsvereinbarung sieht erstaunlicherweise kein Stillschweigen vor.


    Insofern möchte ich allen Mut zusprechen, nicht aufzugeben.

    Hallo zusammen,


    nach den positiven Entwicklungen der letzten Tage bezüglicher Urteile zur BG v. BSQ-Verträgen werde ich jetzt wohl auch gerichtlich vorgehen (habe vom Ombudsmann bislang noch nicht mal eine Eingangsbestätigung erhalten/Eingang Ende 2014). Bzgl. der Widerrufserklärung stelt sich für mich die Frage, ob man da nicht ne Sammelklage einreichen könnte. Stünde dafür gerne zur Verfügung. Was meint Ihr?


    Gruss


    fuchstma

    Hallo


    ebbesand, nottele, superpupsi, svenkoe, wandank38,
    da wir ja offensichtlich alle im BSQ-Boot sitzen wollte ich mal fragen, ob jemand von Euch schon gegen die Nach Einschätzung diverser Experten vermutlich fehlerhaften Widerrufserklärung der BSQ vorgeht?
    Sorry, falls das hier nicht 100ig reinpasst....


    Gruss


    fuchstma