Hallo liebe Forums-Gemeinde,
wollte mal Positives berichten: Habe im Jahr 2004 bei der BSQ einen Darlehensvertrag für einen Wohnhausneubau abgeschlossen. Dieser wurde im Jahr 2012 von mir vollständig abgelöst und etwas mehr als 3 Jahre später im Jahr 2015 widerrufen.
Nachdem sich die BSQ nicht vergleichsbereit zeigte, habe ich (bzw. mein Anwalt) Klage eingereicht und im Rahmen einer Güteverhandlung einen Vergleich abgeschlossen.
Der rechnerische Vorteil lag bei ca. 40.000 € bei 2,5 % iger Verzinsung (die Forderung nach 5%iger Verzinsung wurde vom Richter als wenig aussichtsreich beschrieben), die erzielte Vergleichssumme bei 32.500,-€.
Die Vergleichsvereinbarung sieht erstaunlicherweise kein Stillschweigen vor.
Insofern möchte ich allen Mut zusprechen, nicht aufzugeben.