Beiträge von uncle_bens

    Vielen Dank!


    Kater.Ka: Soweit ich das überblicken konnte betreibt wohl mittlerweile jeder ETF-Anbieter Wertpapierleihe. Demnach scheinen die Infos aus dem Link in meinem ersten Post wohl nicht richtig oder zumindest nicht aktuell zu sein. Falls ich mich mit dieser Annahme täuschen sollte bitte ich um Korrektur.
    Außerdem ist die Wertpapierleihe ja nur möglich, wenn ein ETF physisch abbildet. Denn nur so kann er ja Aktien auch verleihen.

    Also hauptsächlich sehe ich gerade die Risiken auf die ich quasi keinen oder nur einen sehr geringen Einfluss habe:
    a) wenn wie beschrieben der ETF womöglich seine Aktienmindestquote ändern sollte und dementsprechend steuerlich anders behandelt werden sollte
    b) wenn sich die Steuergesetzte ändern sollten (wobei man da wohl vollkommen machtlos ist)
    c) wenn der ETF Wertpapierleihe betreibt und auf einmal bis zu 35% bzw. 49% meines ETF-Vermögens den Bach runter geht weil der Entleiher die Aktien nicht zurück geben kann und die Besicherung trotz Überbesicherung nicht ausreicht. Ich weiß die Wahrscheinlichkeit das Letzteres eintritt ist äußerst gering, aber Sie ist dennoch real. Aus diesem Grunde möchte ich mich mit diesem Risiko mal auseinandersetzen.



    Im übrigen ist bei mir auch noch eine weitere steuerliche Frage aufgetreten, die mir mit Sicherheit jemand mit mehr Erfahrung schnell beantworten kann:
    Ist es richtig, dass wenn mein Freistellungsauftrag größer als die Gewinne z.B. die Vorabpauschale oder die Dividenden (bei ausschüttenden ETFs die Dividendenausschüttungen) ist ich auch keinerlei Steuern zahlen muss?
    Wenn meine ETF-Vermögen mal deutlich größer sind und oder es besser läuft, dann führen die Banken bei denen ich meine Depots hab die nötige Steuer selbst ab und man muss sich in einer Steuererklärung nicht mehr darum kümmern?

    Hallo Kater.Ka,
    Vielen Dank für deine Antwort! Die hat mir auf jeden Fall weitergeholfen.


    Ich versuche meine obigen Fragen mal zu präzisieren:
    1. ich dachte irgendwo gelesen zu haben die UCITS-Richtlinie würde unter anderem festlegen, dass ein ETF seine Aktien bis zu 100% verleihen darf. Diese Stelle kann ich allerdings nicht mehr finden.


    2. /3. ich frage mich dies, da bei einer Änderung der ETF womöglich in Deutschland anders steuerlich behandelt werden könnte und man dort a) diese Änderung als Anleger mitbekommen muss (vor allem, wenn man nur ein oder zwei Mal im Jahr in sein ETF Depot schaut) und b) es dann Sinn machen könnte die ETF Anteile zu verkaufen und in einen anderen Fonds zu investieren, wobei dort natürlich auf einen Schlag einiges an Steuern anfallen würde und somit ärgerlich wäre


    4. ich meine wie verbindlich die Aussagen mit x% Aktienmindestquote sind


    7. mit Anlegerbedingungen scheint also das Verkaufsprospekt gemeint zu sein


    So wie ich deine Antwort und den Gesetzestext verstanden habe kann man die Begriffe "Kapitalbeteiligungen" und "Aktien" hier gleichsetzen.


    Viele Grüße


    uncle_bens