Hallo Kater.Ka,
Vielen Dank für deine Antwort! Die hat mir auf jeden Fall weitergeholfen.
Ich versuche meine obigen Fragen mal zu präzisieren:
1. ich dachte irgendwo gelesen zu haben die UCITS-Richtlinie würde unter anderem festlegen, dass ein ETF seine Aktien bis zu 100% verleihen darf. Diese Stelle kann ich allerdings nicht mehr finden.
2. /3. ich frage mich dies, da bei einer Änderung der ETF womöglich in Deutschland anders steuerlich behandelt werden könnte und man dort a) diese Änderung als Anleger mitbekommen muss (vor allem, wenn man nur ein oder zwei Mal im Jahr in sein ETF Depot schaut) und b) es dann Sinn machen könnte die ETF Anteile zu verkaufen und in einen anderen Fonds zu investieren, wobei dort natürlich auf einen Schlag einiges an Steuern anfallen würde und somit ärgerlich wäre
4. ich meine wie verbindlich die Aussagen mit x% Aktienmindestquote sind
7. mit Anlegerbedingungen scheint also das Verkaufsprospekt gemeint zu sein
So wie ich deine Antwort und den Gesetzestext verstanden habe kann man die Begriffe "Kapitalbeteiligungen" und "Aktien" hier gleichsetzen.
Viele Grüße
uncle_bens