Beiträge von Lupus

    Wie kann man mit solcher Vehemenz versuchen sich den besuch beim PT schön zu reden und zwanghaft versuchen jemanden zu finden, der einem sagt: lass es weg!

    Ich hatte nie vor, dies bewusst zu verschweigen: ich hätte mir eher gewünscht, dass sich jemand in der Materie so gut auskennt, dass man mir versichern kann, dass diese Aktion unbedeutend war und daher trotz wahrheitsgemäßer Angabe keine Auswirkung haben wird auf eine BU.


    Naja, Danke trotzdem für die geschriebenen Beiträge, auch wenn es mir dadurch jetzt nicht gerade besser geht, sondern ich dieses einzelne Gespräch mehr und mehr bedauere.

    @Lange Oog


    Ich habe inzwischen die Unterlagen ausfindig machen können. Mein Vater hat mich 2011 bei der DBV versichert, da ich zu diesem Zeitpunkt das Lehramtsstudium aufgenommen habe.


    Soweit ich dies verstehe, beinhaltet die momentane Versicherung Folgendes:
    - Rentenversicherung mit aufgeschobenem Rentenbeginn, Todesfallschutz in der Aufschubzeit und ermäßigtem Anfangs-Beitrag
    - mit einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (mtl. Dienst- bzw. Berufsunfähigkeitsrente sinkt mit dem Wechsel des Beamtenstatus (Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit bzw. Ausscheiden aus dem Beamtenverhältnis) spätestens am xx.xx.xx auf xx% der bisherigen Rente


    Zusätzliche Vereinbarungen: Überschussbeteiligung


    Zudem finde ich unter den allg. Versicherungsbedingungen Folgendes:
    Bedingungen für die Nachversicherungsgarantie OHNE Gesundheitsprüfung für Beamte


    "Wir garantieren Ihnen, dass Sie OHNE erneute Gesundheitsprüfung den bestehenden Versicherungsschutz, unter Berücksichtigung der nachfolgenden Regelungen erhöhen können":


    - wenn Sie uns nachweisen, dass bei der versicherten Person eines der folgenden Ereignisse eingetreten ist:
    - Erreichen der Volljährigkeit
    - Heirat / Eintragung Partnerschaft
    - Geburt / Adoption eines Kindes
    - Erwerb einer Immobilie
    - Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit
    - Besoldungserhöhung infolge einer Beförderung
    - dauerhafte Erhöhung der beruflichen Einkünfte aus unselbständiger Tätigkeit um mindestens 10% netto innerhalb eines Jahres


    Recht auf Ausübung der Nachversicherungsgarantie ohne erneute Gesundheitsprüfung erlischt, wenn:
    - die versicherte Person älter als 45 Jahre ist
    - der Vertrag beitragsfrei gestellt ist
    - Laufzeit weniger als 5 Jahre


    So wie ich das jetzt verstehe, besteht hier eine Nachversicherungsgarantie, welche keine erneute Gesundheitsprüfung vorsieht, allerdings nur, wenn eine der oben genannten Bedingungen eingetreten ist?


    Und: wenn ich noch nicht unmittelbar nach Beendigung des Studiums ins Lehramt starten möchte, sondern einen anderen Beruf ausübe, kann ich dann diese speziell für Beamte ausgelegte Versicherung überhaupt halten bzw. lohnt sie sich dann noch, oder bin ich damit quasi mehr oder weniger auf das Berufsbild Lehramt bzw. für den öffentlichen Dienst festgenagelt?

    Vielen Dank für Ihren Beitrag @Lange Oog


    <<Es haben probatorische Sitzungen stattgefunden - das ist auf jeden Fall eine Untersuchung oder ggf. auch Behandlung durch einen Psychotherapeuten.
    Das ist, wenn danach gefragt wird, und das ist in der Regel der Fall, immer alles anzugeben.>>


    Es hat wie gesagt nur ein einziges dieser Anamnesegespräche stattgefunden. Auch wird in der Ambulanz keine eigentliche Therapie durchgeführt. Ziel dieser maximal 4 Gespräche ist es, dann an niedergelassene Therapeuten zu vermitteln.


    Ausgemacht waren 60 Min. Effektiv stattgefunden haben bloß etwas über eine halbe Stunde. In meinen Augen ist die Validität eines solchen knappen, halbstündigen Gesprächs und die daraus resultierende, etwaige "Diagnose" doch eher fragwürdig.


    Auch handelte es sich dabei nicht um eine Psychotherapie. Ich antwortete lediglich auf Fragen zu meiner Person, meinen Lebensumständen, meiner Familie und zum Beschwerdebild. Dies wurde notiert und das wars. Es gab keinerlei therapeutische Ansätze, etwa Hilfestellungen, etc.


    Denken Sie dennoch, dass hierbei von einer Therapie im eigentlichen Sinne gesprochen werden kann? Ich denke das nicht und dies wurde mir dort vor Ort auch so nicht kommuniziert.


    <<Sie haben eine BU-Rentenversicherung und wissen nicht, was da versichert ist? Dann sollten Sie sich beraten lassen!>>


    Mein Vater hat diese für mich abgeschlossen zu Beginn des Studiums mit einem monatlichen Beitrag von 50€. Ich kann zum aktuellen Zeitpunkt nicht sagen, ob eine Nachversicherungsgarantie ausgehandelt wurde, sodass ich mich bei einer Beitragserhöhung nicht erneut einer Gesundheitsprüfung werde unterziehen müssen. Ich versuche, diese Details herauszubekommen.



    <<Sie haben offensichtlich auch keine Kenntnis über Ihre PKV - sie sagen Familienversicherung und das gibt es in der PKV nicht!>>


    Ich habe eine PKV, die allerdings auch von meinem Vater verwaltet wird, da sie auch über ihn abgeschlossen wurde für mich. Aber ich habe eine eigene Krankenkassenkarte auf meinen Namen, das ist richtig.


    <<Sie wissen mutmaßlich auch nicht, welchen Leistungsumfang Sie im Detail haben?>>


    Der genaue Leistungsumfang ist mir gegenwärtig nicht bekannt, nein. Ich musste in der Vergangenheit bislang glücklicherweise noch nicht allzuhäufig von der PKV Gebrauch machen.


    <<Sie haben mutmaßlich auch wenig Kenntnisse vom Bedarf eines Referendars (Beamter auf Widerruf) im Fall der Dienstunfähigkeit (ein Beamter ab BaW, BAP oder BaL wird dienstunfähig und nicht berufsunfähig, auch wenn man BU im Sinne der BU-AVB werden kann) bzw. danach ....>>



    Doch, das ist bzw. war mir bekannt. Da ich allerdings zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht genau sagen kann, ob ich unmittelbar an den Abschluss des Studiums ins Referendariat starte, oder erst einmal noch anderweitig beruflich unterwegs bin, kann ich dementsprechend momentan auch noch nicht mit einer baldigen Verbeamtung (auf Probe etc.) rechnen.



    Ich konnte mittlerweile herausfinden, dass bei einer Verbeamtung solche Dinge wie Psychotherapie gar nicht mehr so kritisch gesehen werden wie früher. Da gab es vor 7 Jahren ein Gerichtsurteil, was amtsärztliche Untersuchungen wesentlich gelockert hat und sobald attestiert ist, dass die psychische Beschwerde austherapiert ist und keine Rückerkrankungsgefahr besteht, sei dies von amtsärztlicher Seite aus auch nicht mehr problematisch, je nach Diagnose und Beschwerde.



    Ich möchte an dieser Stelle aber nochmals betonen, dass es sich bei diesem einzelnen, halbstündigen Gespräch nicht um eine abgeschlossene Psychotherapie gehandelt hat - das sollte doch jedem einleuchten?



    Am meisten sorgt mich, ob ich nun bei meiner abgeschlossenen BU eine erneute Gesundheitsprüfung durchlaufen müsste und dieses Gespräch dann angeben müsste.



    Bei der PKV könnte ich eine Anwartschaft abschließen, wodurch eine erneute Gesundheitsprüfung entfallen würde. Aber bei der BU bin ich gerade nicht sicher. Immerhin habe ich bereits eine, bedeutet dies dann aber automatisch, dass bei Erhöhung der Beiträge auch keine erneute Gesundheitsprüfung mehr stattfindet?



    In diesem Falle wäre ja demnach alles in trockenen Tüchern und dieses verdammte einzelne Gespräch wäre somit irrelevant.



    Ich bereue diesen vorschnellen Schritt nun immens, ich würde diesen gerne rückgängig machen. Ich weigere mich nach wie vor, dies als eigentliche Psychotherapie zu verstehen, denn das KANN es nicht gewesen sein. Ich habe nur Fragen zu meiner Person beantwortet in einem knappen halbstündigen Ausfragegespräch, sonst nichts.


    Danke für Ihren Beitrag. Allerdings scheint es einige Unklarheiten bzw. Missverständnisse gegeben zu haben, die ich jetzt in Ihrem Beitrag herauslese:


    Ich gehe mal auf einzelne Zitate ein:


    <<Nicht in die Ambulanz gegangen zu sein, bei den Symptomen, hätte sehr falsch gewesen sein können.>>


    Da es sich nur um ein einziges, knapp halbstündiges Erfassungsgespräch gehandelt hat, wo die Ärztin mich zu meinen Beschwerden und im Allgemeinen befragt hat und ich einfach nur Antworten gegeben habe, handelte es sich hierbei nicht um eine psychotherapeutische Behandlung. Deswegen bin ich mir gerade nicht sicher, inwiefern mir diese einmalige Geschichte nun in großer Art und Weise geholfen hat?


    <<
    Auch kann der Einschluss der Psychotherapie wirklich sinnvoll sein. Warum wurde sie ausgeschlossen? Gibt es nicht gute Gründe sie einzuschließen? Es braucht gute Gründe, wenn man sie nicht einschließt.
    (Auch haben Sie ja schon Geld gespart, da sie nicht eingeschlossen ist...weniger Beitrag gezahlt...)>>


    Das hier kann ich beispielsweise gerade nicht inhaltlich verorten. Wo stand geschrieben, eine Psychotherapie sei wo nicht eingeschlossen? Ich habe zwar eine BU von meinem Vater abgeschlossen bekommen, allerdings weiß ich über die Einzelheiten des Vertrags nicht Bescheid und ob psychologische Hilfe eingeschlossen oder ausgeschlossen ist.


    Ebenso weiß ich nicht, ob damals eine Nachversicherungsgarantie vereinbart wurde. Falls nicht, würde nämlich eine erneute Gesundheitsprüfung fällig und die macht mir nun Sorge bezüglich dieser Ambulanz-Geschichte.


    <<Sie haben nichts falschgemacht... nicht fachkundige Unterstützung genutzt zu haben ... hätte „der Fehler ihres Lebens“ gewesen sein können.>>


    Siehe Antwort zum ersten Zitat: ich bin mir nicht sicher, inwiefern hier überhaupt fachkundige Hilfe erfolgt ist. Nochmals: Es war keine Psychotherapie.

    ich würde das ganz entspannt angehen. Du hast offensichtlich keine nennenswerten Krankheiten, hast dich halt mal 30 min beraten lassen und fertig. Weder bei der Verbeamtung noch bei sonst einem Vertrag, den du jemals abschließen wirst, wird irgendeiner anfangen irgendwelche Krankenhäuser oder Ärzte abzutelefonieren und nach deinen schwachen Momenten zu suchen.


    Problematisch sind Rechnungen, die von der Krankenkasse bezahlt werden, insbesondere von Psychiatern und Psychologen. Hast du nicht. Also alles ok.

    Hallo @chris2702


    Auch dir Danke für deine beruhigenden Worte. Ja, es war keine Psychotherapie. Allerdings war ich ja in der psychosomatischen Ambulanz der Uniklinik und die werden mir vermutlich schon eine Diagnose oder eine Art Befund in den Arztbrief reinschreiben aufgrund meiner dortigen Angaben bezüglich meiner genannten (hypochondrischen) Ängste und Sorgen.


    Im Gesundheitsfragebogen bezüglich einer Verbeamtung gibt es zum Beispiel eine Frage:
    Frage 1: "Welche bedeutsamen Erkankungen wurden bei Ihnen bislang festgestellt (haben Sie durchgemacht)?"


    Und darunter werden auch "psychische Erkrankungen" gelistet. Angenommen, ich bekomme von denen jetzt im Arztbrief eine hypochondrische Angststörung diagnostiziert, wäre das dann nicht eine "psychische Erkrankung", welche bei mir festgestellt wurde, die ich dann angeben müsste?


    Die Frage nach einer psychotherapeutischen Behandlung kommt weiter unten im Katalog, die kann ich klar verneinen, denn das hat nicht stattgefunden.


    Aber ich mache mir Sorgen, dass dieser Arztbericht mir jetzt irgendeine Diagnose aufdrückt, die ich dann nicht verheimlichen dürfte.



    An dieser Stelle noch etwas Allgemeines bezüglich der Berufsunfähigkeitsversicherung: ich habe gerade mit meinem Vater telefoniert, um mich genauer darüber zu informieren, was da eigentlich genau abgeschlossen wurde. So wie ich das jetzt verstanden habe, gilt die für mich abgeschlossene Berufsunfähigkeitsversicherung nur für die Dauer des Studiums mit dem Berufsziel "Lehramt", sobald das Studium beendet ist und ich dann entweder in den Lehramtsberuf einsteige oder in einen anderen, müsste ich das der Versicherung mitteilen, dann würden neue Konditionen ausgehandelt und dementsprechend neue Beträge angesetzt werden.



    Momentan wird anscheinend monatlich 50 € einbezahlt. Sobald ich dann bei Berufsbeginn aber eine höhere Versicherungssumme aushandeln möchte, sagen wir monatlich 1500 oder 2000€, dann meinte mein Vater, sei eine erneute Gesundheitsprüfung von Seiten der BU fällig, denn mit steigender Versicherungssumme werde die BU auch das Ausfallrisiko neu bewerten.



    Stimmt das so? Ich dachte, wenn die Versicherung einmal abgeschlossen ist, dann gibt's da keine neue Gesundheitsprüfung mehr?



    Wenn doch, muss ich dann auf Fragen nach "festgestellten psychischen Erkrankungen" wie die obige nicht wahrheitsgemäß antworten? Trotz der Tatsache, dass dies noch keine Therapie war? Ich befürchte, ich habe mir damit nämlich jetzt eine erneute Gesundheitsprüfung verbockt.

    @IanAnderson2


    Ich danke dir für deine Worte. Ja, das Thema hat mich in den letzten Tagen ordentlich umgetrieben. Vielleicht ist mein Vater nicht ganz unschuldig daran - denn er liegt mir jahrelang in den Ohren von Wegen ich müsse vorsichtig mit Arztbesuchen sein, das gefährde meine Verbeamtung und überhaupt seien ja psychische Geschichten eh sofort das Aus.


    Für die Lehrer-Verbeamtung stimmt das so nicht pauschal, das kann ich sagen. Aber wie es mit privater KV und Berufsunfähigkeitsversicherung aussieht, nicht. Deswegen bin ich hier hergekommen.


    Eine Sache aber ist mir noch nicht ganz klar:
    Da ich ja nun bereits eine abgeschlossene Versicherung habe, die vermutlich nur eine geringe Einzahlung hat, da sie ja immer noch mein Vater für mich zahlt: ist es möglich, die Beträge dann so zu erhöhen, sobald ich mein eigenes Festgehalt habe, dass eine annehmbare Summe im Bedarfsfall vorhanden wäre? Freunde von mir meinten, wenn man die Beträge erhöhen wollte, würden manche BUs auch wieder eine Gesundheitsprüfung verlangen. Es hänge sehr von der Versicherung ab, meinten sie.


    Und falls man den Beruf wechseln wollen würde, könnte dies auch mit der BU Probleme geben, da diese auf den Beruf hin abgeschlossen wurde. Wenn ich jetzt doch nicht ins Lehramt gehe, wird es dann problematisch mit der BU?


    Oder ist das Thema BU bei mir, da bereits abgeschlossen, in trockenen Tüchern, komme was wolle?

    Hallo liebes Forum,


    mich treibt zur Zeit eine Sorge um und ich wäre froh über einige Meinung zu meinem Anliegen.


    Ganz kurz zu meiner Person:
    Lehramtsstudent, kurz vor Beendigung des Studiums, geplante Verbeamtung (falls es beim Beruf Lehramt bleibt). Privat versichert über meinen Vater (Familienversicherung), bereits abgeschlossene Berufsunfähigkeitsversicherung (vom Vater vor vielen Jahren für mich abgeschlossen, welcher auch monatlich etwas einzahlt).


    Ich fasse das Anliegen im Wesentlichen in Kürze zusammen:


    Ausgangsbedingung:
    Anfang des Jahres hatte ich unklare Magen-Darm-Beschwerden, die sich in Blähungen, leichtem Bauchweh und Darmgeräuschen äußerten. Mehrere Ultraschalls, ein großes Blutbild und eine Stuhlprobe ergaben keine sonderlichen Auffälligkeiten (zum Blutbild später noch einige Details).


    Da die Beschwerden aber trotzdem gut 6 Wochen weiter anhielten und man dennoch aber nichts auf organischer Seite finden konnte, begab ich mich natürlich auf Ursachenforschung und zog (allerdings selbst nicht wirklich davon überzeugt) mal ein Beratungsgespräch in der psychosomatischen Ambulanz in Betracht, auch weil der Facharzt (Gastroentologe), als nix gefunden wurde, diesen Bereich in Betracht zog.


    Bei der Anmeldung achtete ich allerdings penibel darauf, dass dies als Selbstzahler geführt wird, sogar auf die externen Abrechnungsgesellschaften habe ich verzichtet (bzw dem widersprochen), sodass die Klinik mir die Rechnung persönlich ausstellen und zuschicken muss. Zudem sollte da eine Art ärztlicher Bericht bzw. Brief über die erfolgten ambulanten Gesprächsstunden angefertigt werden: da kreuzte ich an, dass dieser Brief NUR an mich und sonst an keinen Hausarzt, keine KK oder sonstige Parteien verschickt würde.


    Zusammenfassung: Ärztlicher Brief geht NUR an mich, Selbstzahlung, keine KK, keine externen Abrechnungsgesellschafen.


    Ich hatte in der Vergangenheit noch nie wirklich psychische Beschwerden oder Probleme, deswegen war ich eigentlich eher zögerlich beim Schritt zur psychosomatischen Ambulanz, aber mir ließen die Beschwerden, wo doch organisch anscheinend nichts gefunden wurde, keine Ruhe.


    Abbruch der Gespräche meinerseits aufgrund nachlassender Beschwerden:
    Vereinbart in der psych. Ambulanz waren 1, maximal 4 Gespräche, dann sollten anhand der Gespräche eine Art Befund erstellt werden und dann weitervermittelt werden an niedergelassene Therapeuten.


    Das erste Gespräch habe ich also wahrgenommen. Habe von meiner Unruhe / meinen Sorgen aufgrund dieser Beschwerden berichtet, auch dass ich ab und an vor Uni-Prüfungen auch schon mal Prüfungsangst habe, aber dies ist nur in akuten stressigen Zeiten, nicht chronisch, sprich in ruhigen Zeiten ist auch alles normal.
    Ein zweites Gespräch zur tiefergehenden Befragung sollte stattfinden, aber da in der Zwischenzeit nach einer Woche der Erholung und Entspannung meine Beschwerden schon deutlich nachließen, bereute ich den vorschnellen Schritt zur Ambulanz, weil es mir nun als ziemlich überstürzt vorkam und so kontaktierte ich die und brach das zweite und weitere Gespräche mit Verweis auf die Besserung meiner Beschwerden ab. Auch bat ich sie, über das einzige stattfindende Gespräch von gerade mal einer knappen halben Stunde Dauer keinen Bericht (extern & intern) anzufertigen, da dies ja ohnehin nur eine sehr oberflächliche Diagnostik gewesen sein konnte und ich in der Zwischenzeit besorgt war, dass dieser Schritt karierre- und versicherungsmäßig vielleicht nicht so wohl überlegt war.


    Dieser Bitte kam man mir aber NICHT nach, sie seien zu einer Dokumentationspflicht verpflichtet, hieß es, und ich würde über dieses stattgefundene Gespräch einen ärztlichen Bericht der Psychologin erhalten, der allerdings nur an mich geht, wie ich es angekreuzt hatte.


    Unterdessen hat sich meine Hausärztin mein großes Blutbild näher angeschaut und festgestellt, dass meine Schilddrüsenwerte grenzwertig (leicht über dem maximalen Wert) liegen und mich diese Woche zu einem Nuklearmediziner geschickt, um dies abklären zu lassen. Sie meinte, meine Beschwerden und auch meine Unruhe könnten sehr wahrscheinlich durch die grenzwertigen Schilddrüsenwerte kommen.


    Somit wäre dann DOCH eine organische Ursache vorhanden und keine psychische. Aber dieses einzelne, ambulante Gespräch kann ich jetzt nicht mehr rückgängig machen.


    Mir macht das nun Sorgen, insbesondere was nun wohl in diesem Bericht als "Befund" bzw. "Diagnose" drinstehen könnte. Wenn die mir jetzt eine Art Angststörung aufgrund Ängste bzw. innerer Unruhe attestieren, welchen Wert hat das Ganze überhaupt bei einem einzelnen, halbstündigen Kennenlerngepräch, was zudem ja nicht einmal eine Therapie darstellt? Hätte das überhaupt irgendeine valide Relevanz?


    Könnte mir das in Bezug auf BU und spätere Dinge wie Verbeamtung auf die Füße fallen, oder brauch ich das nirgends zu erwähnen? Es war eindeutig keine Psychotherapie, sondern diese 1 bis maximal 4 Gespräche dienten der Einschätzung/Anamnese. Wäre dieser Arztbrief und eine eventuell darin vermerkte "Diagnose" (falls man in dieser Situation überhaupt von einer aussagekräftigen Diagnose reden kann) relevant?


    Zwar hat mein Vater für mich bereits eine BU abgeschlossen und ich bin momentan auch über ihn privat versichert, aber ich frage mich nun doch, ob mir dieser scheiß Brief nun irgendwann auf die Füße fallen könnte, falls ich eventuell mal die BU wechseln wollen würde, oder eventuell Zusatzklauseln abschließen wollen würde? Ich weiß momentan nicht auswendig, was mein Vater damals in jungen Jahren da für mich vertraglich abgeschlossen hat, aber sobald ich beruflich anfange, werde ich die BU natürlich übernehmen müssen.


    Ich bin gerade einfach nur verunsichert, ob ich Mist gebaut habe mit diesem schei* ambulanten Gespräch. Ich wäre zwar durch Selbstzahlung und meine Vorkehrungen nicht öffentlich aktenkundig, aber die Ambulanz hat mich jetzt halt in der Kartei gespeichert. Wäre es möglich, mit Blick auf die Schilddrüsenwerte diesen ärztlichen Bericht/Befund rückgängig zu machen, falls man mir attestiert, dass die Schilddrüsenwerte Ursache dieser Empfindungen waren?


    Vielen Dank!