Hallo BR0KK,
erstmal wäre zu klären, ob du eine Steuererklärung abgeben musst(Pflichtveranlagung).
Da gibt es viele Konstellationen bei denen eine Steuererklärung zur Pflichtabgabe wird.(z.b Bezug von Lohnersatzleistungen,Bezug von mehreren Gehältern von verschiedenen Arbeitgebern, noch nicht versteuerte Kapitalerträge (Auslandskonten) und und und...
Wenn keiner dieser Punkt auf dich zutrifft, kannst du deine Einkommensteuererklärungen freiwillig abgegeben.Mit Steuerklasse 1 bekommst du meistens eine Erstattung,sprich es kann sich für dich lohnen.
Du hast die Möglichkeit Steuererklärungen bis zu 4 Jahre rückwirkend abzugeben, Reihenfolge ist dabei egal. Also wäre morgen der Stichtag für die Erklärung des Steuerjahres 2016, 2015 kannst du schon gar nicht mehr abgeben.
Verspätungszuschläge werden keine auf dich zukommen, falls du freiwillig abgeben kannst.
Prüfe das auf jedenfall, da die Abgaben der letzten Jahre sich für dich lohnen können, je nach dem was du alles steuerlich geltend machen kannst.
Das Finanzamt fordert dich natürlich auch nicht auf, da es bei dir höchstwahrscheinlich zu einer Steuererstattung kommen wird, sprich sie würden sich Geld sparen, wenn du keine Erklärungen abgibst.