Beiträge von stekra

    Danke für Eure Hinweise.
    Was die erbrachte Leistung angeht, so war es eine Behandlung beim Hausarzt, die die Prämie entsprechend reduziert hat.
    Hatte heute auch mit dem Finanzamt gesprochen. Die bestehen auf eine Korrektur der Krankenkasse, die sich aber nach Vorgabe der Finanzbehörden an der Meldung von 700 € festhalten „muss“. Daher werde ich die Nachforderung bezahlen und mir überlegen ob ich das Bonusprogramm und/oder die Krankenkasse wechsle.
    Damit schließe ich meine Frage hier ab. Schönen Abend noch

    interessante Interpretation, die ich wie folgt kommentieren möchte.
    ich nehme an einem Selbstbehalt Programm teil. Meine Prämie von 600 Euro wird um den Teil vermindert, der durch Arztbesuche außerhalb von Vorsorgen entsteht.
    Damit habe ich in der Tat eine Leistung von 600 € - 529 € erhalten.
    Nehmen wir mal an, dass ich eine OP Leistung von 20.000 € erhalte, müsste ich dann die 20.000 € Leistung versteuern? Das wäre mir neu und wäre aus meiner Sicht die Konsequenz, wenn die Aussage von Kater.Ka zutrifft.
    Oder mache ich hier einen Denkfehler.

    Meine Krankenkasse, die BIG direkt gesund, hat rückwirkend bis zum Jahr 2015 meinem Finanzamt Korrekturmeldungen elektronisch übermittelt, die nun bei mir zu einer nachträglichen Steuerzahlung führen. Die Begründung dafür ist folgende: "Nach neuen Informationen des Bundesministeriums für Finanzen sind auch die Teile der Prämie, die von uns nicht ausgezahlt, sondern mit in Anspruch genommenen Leistungen verrechnet wurden, an das Finanzamt zu melden.
    Damit muss ich nun Steuern auf Prämien zahlen, die ich nie erhalten habe!
    In meinem Fall stellt sich dies wie folt dar. Im Jahr 2015 habe ich in Summe 429 € an Prämien erhalten + 100 € Bonuszahlung durch den Nachweis von regelmäßigem Sport, etc. Das macht in Summe 529 €, die so auch in der ursprünglichen Streuerklärung von mir angesetzt wurden und den Sonderausgabenabzug gemindert haben. Nun hat die Krankenasse den "imaginären" Maximalbetrag von 600 € Prämie + 100 € Bonuszahlung rückwirkend elektronisch an das Finanzamt gemeldet. Dies hat zu einer Steuerforderung von 72,80 € geführt. Mein Einspruch wurde "abgelehnt", da das Finanzamt nur die von der Krankenkasse elektronisch übermittelten Werte akzeptiert. Nach Rücksprache mit meiner Krankenkasse hat man mir durchaus höflich mitgeteilt, dass dies Ergebnis einer Steuerprüfung im Hause gewesen sei und man so verfahren müsse, auch wenn es keinen Sinn ergibt, dass eine Summe an das Finanzamt gemeldet werden muss, die gar nicht ausgezahlt wurde.
    Führt man sich mal den folgenden Extremfall vor Augen so wird die Steuerungerechtigkeit sehr bewusst: Wenn ich nur einen Euro von den maximal 600 € erstattet bekommen, werden von meiner Krankenkasse trotzdem 600 € an das Finanzamt gemeldet. Ich müsste also die 599 €, die ich nie erhalten habe, versteuern. Wenn ich hingegen einen Euro weniger erhalte, also 0 € Rückerstattung, meldet die Krankenkasse plötzlich 0 € an das Finanzamt. Durch einen Euro Unterschied ergeben sich im negativen Fall Steuern auf 599 €. Das ist doch verrückt!
    Frage: Gibt es dazu bereits Präzedenzfälle und welche Möglichkeiten habe ich, mich zu wehren? Mein Einspruch und ein Gespräch mit meiner Sachbearbeiterin beim Finanzamt hat mir bisher nicht geholfen. Ich wurde an einen Steuerberater verwiesen, der mir bei meinen zu zahlenden 72,80 € zu euer ist.