Hallo Franziska,
das beantwortet nicht meine Frage.
Auf der Seite http://www.finanztip.de/doppelte-haushaltsfuehrung/ steht:
ZitatAlles anzeigenZu den abziehbaren Mehraufwendungen für eine
doppelte Haushaltsführung gehören auch die Fahrtkosten aus Anlass des
Wohnungswechsels zu Beginn und am Ende der doppelten Haushaltsführung
sowie für wöchentliche Heimfahrten zum Haupthausstand.
Pro Entfernungskilometer werden 0,30 Euro anerkannt, wenn Sie mit
Ihrem eigenen Auto (kein Dienst- oder Firmenwagen!) gefahren sind. Falls
Sie nicht jede Woche nach Hause gefahren sind, sollten Sie für solche
Wochen wenigstens die Gebühren für ein Ferngespräch mit Angehörigen (bis
zu einer Dauer von 15 Minuten) ansetzen.
und auf der http://www.finanztip.de/dienstwagen-besteuerung/ steht
ZitatAlles anzeigenFahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz: Dürfen Sie Ihren
Firmenwagen auch für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz nutzen
und wenden Sie die Ein-Prozent-Regelung an, erhöht sich der pauschale
Wert des geldwerten Vorteils für jeden Entfernungskilometer der
einfachen Strecke um 0,03 Prozent des Listenpreises. Nutzen Sie Ihren
Dienstwagen auch für Familienheimfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung,
erhöht sich die Pauschale für jeden Entfernungskilometer zwischen
Beschäftigungsort und Heimatort um 0,002 Prozent des Listenpreises. Das
gilt allerdings nicht für Fahrten, die Sie als Werbungskosten absetzen können (vgl. § 8 Abs. 2 EStG).
wie soll ich hier vorgehen? Einmal steht " es dürfen keine Werbungskosten für den Firmenwagen angestetzt werden"
dann wieder wird der Geldwertevorteilberechnet aber nicht für Fahren die als Werbungskosten ansetztbar sind ???
Danke Karin