Hallo zusammen,
ich wollte dafür jetzt nicht extra ein neues Thema aufmachen, weil in meinem Fall geht es auch um eine Direktversicherung die vor dem Renteneintritt ausbezahlt wurde.
Die letzten zwei Jahre musste ich dank Beitragsbemessungsgrenze keine Kranken-/Pflegeversicherungsbeiträge für die Direktversicherung bezahlen.
Musste zwar jedes Jahr anrufen damit sie Belege von meinem Arbeitsgeber anfordern aber es funktionierte.
Nun kam auf einmal ein Beitragsbescheid über rund 60 Euro pro Monat. Also der Maximalbetrag der durch die Direktversicherung entstehen kann (grob gerechnet 40000 Euro Gesamtsumme davon 20 % = 8000 Euro, Verteilt auf 120 Monate ca.66 Euro.)
Dann direkt mal bei meinem Arbeitsgeber gefragt ob da schon Belege angefordert wurden. Und zu meiner Überraschung wurden da schon Daten angefragt. Für den Zeitraum 01.01.2020 bis 31.01.2020 meinen Bruttolohn. Dieser war durch Kurzarbeit niedriger als sonst und führte anscheinend nun zu dieser Einstufung.
Ist es normal das bei solchen Anfragen immer nur der Januar in Betracht gezogen wird? Die letzten Jahre hatte ich da wohl "Glück" weil der jeweils überprüfte Zeitraum über der Beitragsbemessungsgrenze lag und wurde dann für ein Jahr in Ruhe gelassen.
Ist es nicht sinnvoll die letzten 12 Monate in Betracht zu ziehen oder das Jahr 2019 ? Gibt es da irgendwelche rechtlichen Vorschriften ? Oder sie müssten ja theoretisch jeden Monat prüfen.Kann ja sein das ich im März wieder 5500 Brutto habe.
Mit freundlichen Grüßen
Andre