Beiträge von Bergfex

    Hallo Friesischherb,


    puh, die einzelnen Schritt waren nicht wirklich eingetaktet, sondern haben sich wohl fast zufällig ergeben.
    Im November oder Dezember 2015 habe ich die Ankündigung der Preiserhöhung bekommen.
    Darauf hin habe ich eigentlich vorsorglich schon mal gekündigt. Dann habe ich den Markt über Vergleichsportale beobachtet und festgestellt, das grünwelt immer in den obersten Rängen war. Darauf hin hab ich die Webseite besucht und mir da die aktuellen Konditionen angesehen. Dann hab ich einfach mal versucht mich neu anzumelden, bin ja davon ausgegangen, das im Hintergrund Adresse bzw. die Zählernummer überprüft wird. Da wahrscheinlich bei dem Überlebenskampf auf dem Energiemarkt jeder (Neu) Kunde nötig ist, wurde nicht geprüft und grünwelt hat den Vertrag angenommen.
    Ich hatte mich glaube ich direkt über die Webseite angemeldet, weil man das als Bestandkunde über das Vergleichsportal nicht machen konnte.

    Hallo Friesischherb,


    hat alles geklappt.
    Seit April bekommen wir noch günstiger Strom als im Altvertrag, obwohl uns eine Preiserhöhung angekündigt wurde.


    Schon krass, mit welcher Frechheit die Bestandskunden abzocken wollen!


    Grundpreis von 6,36 € auf 4,70 € und Arbeitspreis von 28,21 ct/kWh auf 24 ct/kWh.


    Wobei laut Webseite der Grundpreis (4,42 €) und Arbeitspreis (23,37 ct/kWh) jetzt noch mal gesunken ist.

    Hallo in die Runde


    Hatte gestern einen Teil einer Sendung zur betrieblichen Altersvorsorge gesehen. Da ging es darum, dass eine Rentnerin 2x Jahre eingezahlt hat und nach der Auszahlung die Krankenversicherung kam und auf dies Auszahlsumme ca. 18% Kranken- und Pflegebeitrag haben wollte. In der Sendung wurde dann versuccht zu erklären, warum sich die betriebliche Vorsorge größtenteils nicht lohnt. So hab ich das zumindest Verstanden. Hat das jemand gesehen und kann mir das noch mal erklären?


    Merci.

    @piru


    man kann immer seinen Vertrag prüfen lassen. Da die Zeit drängt (Stichwort 21.06.), wäre wohl Ihr nächster Schritt einen Fachanwalt aufzusuchen.


    Unsere Verträge sind aus 2013 und laut Fachanwalt fehlerhaft. Habe heute die Info erhalten, das unser Gerichtstermin am 14.07. sein wird. Mal sehen wie das Gericht die Sache sieht.


    Das Ganze hat dann mal locker 1,5 Jahre gedauert.

    @RAWedekind


    Uns hat unser Anwalt geraten, die Tilgungserhöhung vorerst nicht auszuführen, weil wir ja aus dem Vertrag raus wollen und es im Zweifel so ausgelegt werden könnte, dass, wenn wir jetzt nach dem Widerruf die Tilgung erhöhen, den Vertrag doch "behalten" wollen. (Taktik ?)


    Wenn man Ihren Absatz II beachtet, hätte ich in der Tat Klaas_Blue und MrSpeedy nicht abraten sollen. Insofern hätte die Bank ja schon gewonnen bevor alles beginnt. Allerdings haben mir beide den Eindruck vermittelt, dass sie nicht bereit sind, nur annähernd ein Risiko einzugehen.

    @ MrSpeedy
    @Klaas_Blue


    Wenn ich ihre Artikel so lesen, würde meine Empfehlung lauten, die Finger von der Sache zu lassen.
    Es gibt in der ganzen Sache nur wenige sichere Parameter.
    Wir haben und im Februar 2015 dazu entschieden unsere Verträge von einem Fachanwalt überprüfen zu lassen.
    Die Verträge sind per se nicht falsch, weil u.a. ab 2011 die Widerrufsbelehrungen fast immer vom Gesetzgeber übernommen wurden, unser Vertrag ist aus 2013. Allerdings findet unser Anwalt, dass gewisse Konstellationen im Vertrag unklar sind und hat uns daher zum Widerruf geraten. Er hat aber auch geraten, sofern vorhanden, es über eine RSV abzuwickeln, weil man nie weiß wie sich was wirklich entwickelt. Wir haben eine RSV und haben im Juni 2015 widerrufen. Die Rechtsvertreter der Bank haben bis 29.03.2016 Zeit Stellung zu beziehen und sich zu äußern. Man sieht, dass das Ganze jetzt schon über ein Jahr läuft und es vielleicht in den nächsten Woche endgültig Klarheit gibt, weil ein Gericht ein Urteil fällt. Das hat mir schon teilweise schlaflose Nächte bereitet, weil alles so schleppend vorangeht und leider die Zinsen, zumindest bei langlaufenden Krediten wieder steigen. Im schlimmsten Fall, entscheidet das Gericht gegen uns und wir haben über ein Jahr "vertan" und könnten durch eine ursprüngliche geplante Tilgungserhöhung jetzt schon mehr vom Kredit abgetragen haben. Wenn es so kommen sollte, verbuchen wir es unter "verzockt", weil wir draufzahlen durch zurückstellen der Tilgungserhöhung. Aus ihren Texten entnehme ich, dass das einzugehende Risiko ihnen eigentlich zu hoch/ zu unsicher ist. Man kann den Verlauf es Widerrufs leider kaum planen, es sei denn, es ist schon auf den ersten Blick alles klar zu erkennen, dass die Widerrufsbelehrung falsch ist.

    Hallo koterba,


    ich habe bei grünwelt gekündigt, auch die Bestätigung erhalten und dann einfach wieder neu angemeldet. Hab mittlerweile auch den Liefervertrag bekommen. Selbe Adresse, selbe Zählernummer. Bin immer noch erstaunt und warte täglich auf ein "Tut uns Leid, aber wir können doch nicht liefern". Mal gucken.

    Hallo,


    habe eine vielleicht interessante Angelegenheit zur Stromkostenerhöhung und Anbieterwechsel.


    Wir sind derzeit bei Grünwelt mit dem Tarif "grünstrom classic" eine Marke von stromio. Bisherige Preis sind:


    Grundbetrag: mtl. 5,53 € (Brutto)
    Arbeitspreis: 23,90 ct/kWh


    Ab 10.04.2016 soll der Grundpreis auf 6,36 € (Brutto) erhöht werden, der Arbeitspreis auf 28,21 ct/kWh.
    Alles wird begründet mit folgendem Satz: "Auch in diesem Jahr sind die staatlich regulierten Strom-Netznutzungsentgelte von der überwiegenden Zahl der Netzbetreiber angehoben worden."


    Nun das Erstaunliche. Auf der eigenen Internetseite von grünwelt werden folgende Tarife und Preise angeboten:


    Tarif: grünstrom classic
    Grundpreis: 4,82 € (Brutto)
    Arbeitspreis: 23,02 ct/kWh



    Wie kann man das nun verstehen??? Bestandskunden müssen den Neukunden den Rabatt bezahlen und grünwelt benutzt dazu eine Betrugsmasche, indem sie behaupten, das die staatlichen regulierten Strom-Netznutzungsentgelte angehoben wurden?


    Wir haben gekündigt und jetzt kommt's, einfach neu angemeldet und wir haben einen Stromliefervertrag erhalten "Gerne bestätigen wir Ihnen hiermit das Zustandekommen Ihres Stromliefervertrages.". Ich bin gespannt, was noch so alles passiert und ob uns die Lieferung doch noch verweigert wird.


    Ich find es total krass, dass Stromkostenerhöhung angekündigt wird und in Wirklichkeit werden die Preise gesenkt. Eigentlich kann ich die Unverfrorenheit immer noch nicht glauben.

    Hallo Leute


    Ich hätte heute mal ein paar Fragen zum Thema Vorfälligkeitsentschädiung.


    Ein Gericht hat ja nun klar gemacht, dass die Banken eine eventuelle Sondertilgung mit beachten müssen, also allein die Möglichkeit, dass der Darlehensnehmer sondertilgen kann bei der Berechnung der Vorfälligkeit beachten.


    Jetzt wird's aus meiner Sicht interessant:


    1. Bei z.B. 10jähriger Laufzeit ist die Wahrscheinlichkeit ja sehr hoch, dass es aus kalendarischer Sichtweise 11 Sonderzahlungen möglich sind. Bedeutet eine jährliche Sondertilgungsmöglichkeit, das pro Kalenderjahr oder pro Laufzeitjahr sondergetilgt werden kann?


    2. In unserem Vertrag steht, dass die Regeltilgungsleistung auf max. 5% erhöht werden darf/kann.


    Wird solch eine Möglichkeit in der Berechnung der Vorfälligkeit mit beachten? Ich denk wohl eher nicht.


    Die selbe Begründung des Gericht für die Beachtung der Sondertilgung muss doch eigentlich auch für die Möglichkeit der Tilgungserhöhung gelten.


    Mehr hierzu bei: Tausende Euro sparen durch fehlerhafte Widerrufsbelehrung - Seite 40 - Baufinanzierung - Finanztip Community

    Hallo in die Runde


    Wie in meinen anderen Posts geschrieben, sind wir am Widerruf der Immo-Kredite dran. Das läuft aber noch (vermutlich) lange, mit ungewissem Ausgang.
    Parallel fragt man sich natürlich dies und das mit Möglichkeiten der vorzeitigen Tilgung und eventueller anderweitiger Umschuldung um Zinsen zu sparen.


    Nun hatte ich die Überlegung, werde bestimmt nicht der einzige sein, mit einem Nachrangdarlehen oder so, die Sondertilgungsoption und Regeltilgungsoption voll auszureizen, d.h. mit einem günstigeren Kredit den ersten Kredit abzahlen. Gibt es Banken die so was mitmachen täten? Die Crux wird wahrscheinlich die Sicherheit und die Zinsen sein. Damit sich es löhnt, müssten die Zinsen im Nachrangdarlehen ja unter 3% sein. Hat jemand damit Erfahrung?

    Hallo Zusammen


    Ich habe ein Immokredit bei der Sparda-Bank Berlin abgeschlossen. Die Bank hat als Bedingung angegeben, dass ich ein Girokonto eröffne welches kostenlos für die gesamte Kreditlaufzeit ist.
    Da die Banken ja immer Geld haben wollen, hat die Bank seit 2015 eine Jahresgebühr von 7,50 € für die EC-Karte erhoben. Meine Frau hat ebenfalls eine EC-Karte bekommen, somit müssen wir 15 € zahlen ohne das wir diese Karte benötigen.
    Weiß jemand ob das Rechtens ist? Kann man nur die EC-Karte kündigen, oder kündigt man damit automatisch auch das Giro-Konto?


    Vielen Dank

    Hallo in die Runde


    Durch das Erheben der Ordnergebühr von 1,5% bei einen ETF-Sparplan bei der comdirect ist mir folgendes aufgefallen.
    Die Ordnergebühr wird vom Sparbetrag abgezogen. Was heißt das ? Bei einem Sparbetrag bspw. von 100 € beträgt die Ordergebühr 1,50€. Wenn man bisher entgeltfrei gespart und netto 100€ in einen ETF anlegen konnte, werden jetzt nur noch 98,50 € angelegt. Ich bin davon ausgegangen, dass die 1,5% auf die Sparrate "aufgeschlagen" werden. Wenn man bei den 100 € netto Sparrate bleiben möchte, müsste man die Sparplanrate auf 101,55€ erhöhen, damit netto 100 € für den Sparplan übrig bleiben. Das bedeutet, dass die Ordergebühr eigentlich bei 1,55% liegt.


    Ist das bei allen Anbietern der Fall?

    Hallo in die Runde.


    @RAWedekind
    Super, vielen Dank für solch eine Aufschlüsselung.


    Ich hätte teilweise zu Ihrer Aufschlüsselung noch Fragen.
    Sie schreiben, dass man VOR dem Widerruf ein gesicherte Anschlussfinanzierung haben sollte. Unsere Erfahrung ist leider, dass alle Banken bzw. Versicherungen keine verbindliche Finanzierung unterbrieten, solange die bisherige Bank nicht schriftlich bestätigt, dass man aus der Finanzierung raus kommt. Somit hat man ein erhöhtes Risiko bei der Suche nach einer Anschlussfinanzierung nach erfolgtem Widerruf. Gibt es jemanden der hier Tipps hat?


    Des Weiteren sollen ab März 2016 die Banken die Bonität der Kreditnehmer genauer überprüfen. Auch hier kann die Anschlussfinanzierung wackeln. Da bei uns die Sparda Bank Berlin mauert, haben wir den Schritt vor Gericht gewagt, ein Termin steht noch nicht fest. Es wird aber laut Anwalt wohl erst im 2. Quartal 2016 sein. Da bei uns mittlerweile Nachwuchs da ist, kann ich mir vorstellen, dass die pauschalen Wirtschaftskosten, die von Bank zu Bank unterschiedlich sind, auch die Bonität beeinflussen. Hat hier jemand Erfahrung gesammelt?


    Da unserer Kredit erst aus 2013 ist, haben wir derzeit ein Zins von 3.17%. Wir hatten innerhalb der letzten 2 Jahre eine Boden-Wertsteigerung von 37,5% , in das Haus haben wir ebenfalls weiter investiert. Wie wird bei der Anschlussfinanzierung der Beleihungswert ermittelt?


    Ich überlege, ob es bei 3,17% das Risiko wert ist, denn Widerruf bestehen zu lassen. Wenn jetzt alles vor Gericht geht und die Rechtsschutzversicherung die Kostenübernahme zugesichert hat, kann man dann kurz vor knapp, noch einen Rückzieher machen und die bis dahin entstanden kosten werden trotzdem von der RSV übernommen?

    Hallo Leute


    @Sensy
    Auch die Allianz will leider kein verbindliches Angebot rausgeben, bevor nicht feststeht, dass man auch der bisherigen Finanzierung rauskommt. Meine Erfahrung ist derzeit, das "alle" mauern (Santander, Commerz..., ComDirekt, Allianz, Württembergische, Hannoversche). Durch diese Dilemma werden wir z.B. wohl abwägen müssen, ob wir den letzten finalen Schritt gehen. Denn, bei uns dauert das ganze Widerrufszeug schon seit Ende Februar. Bisher haben wir nur die Standardablehung der Sparda erhalten. Unser Anwalt hat unsere RSV kontaktiert, mit der Bitte um Zusage der Übernahme der entstehenden außergerichtlichen bzw. gerichtlichen Kosten. Wir hatten auch eine 100% Finanzierung zu damals wohl günstigen Konditionen von 3,17%. Dadurch das die Zinsen steigen, besteht mittlerweile die Gefahr, das eine Anschlußfinanzierung mehr Zinsen kostet als bisher. Wenn unser Anwalt schneller gearbeitet hätte, hätten wir wohl bessere Konditionen erreichen können, aber für uns scheint der Zug abgefahren zu sein. Unser Objekt hat in den letzten 2 Jahren an Wert zugelegt, dadurch hat die Allianz uns eine 80% Finanzierung angeboten, aber eben leider nur unverbindlichen und damit kaum relevant.


    @all
    Hat jemand Erfahrung im Wechsel des Anwalts. Wie schon oben geschrieben, sitzt unser Anwalt seit Ende Februar an dem Widerruf. Die RSV Versicherung hat nun unseren Anwalt gebeten, den Darlehenszweck mitzuteilen, also ob es sich um einen Neubau, Erwerb einer Bestandsimmo, sonstiger baulichen Anlage oder eines Fahrzeugs handelt. Da der Anwalt derzeit im Urlaub ist, vergehen wieder mindestens 3 Wochen bevor eine Übernahme der Kosten seitens der RSV zugesagt wird oder nicht. Aus meiner Sicht hätte der Anwalt das doch schon im Anschreiben erklären können, um was für einen Kredit es sich handelt. Oder?
    Ist das von den beteiligen Absicht, solche Angelegenheiten im Sinne der Banken schleifen zu lassen? Die Anwälte bekommen so oder so ihr Geld, aber die Banken können sparen, wenn sich der Widerruf nicht mehr lohnt oder zu riskant wird. Dadurch das keine Bank oder Versicherung ein verbindliches Angebot abgeben will, kann man vom Anwalt noch nicht mal um Schadensersatz einfordern.


    Gibt's noch andere mit ähnlicher oder gleicher Erfahrung?

    Hallo Zusammen


    Bei uns hat sich nun die Sparda Bank Berlin gemeldet. (Bei uns geht es um einen Immo-Finanzierung aus 2013.)
    Sie hat wie zu erwarten den Widerruf nicht akzeptiert, mit der Begründung, dass dieser rechtsmissbräuchlich wäre.
    Weiteres Vorgehen wird jetzt mit meinem Anwalt abgesprochen.


    Ich werde euch auf dem Laufenden halten.

    Hallo Leute


    Ich habe von meinem Anwalt eine Einschätzung der Fehler in unserer Widerrufsbelehrung erhalten. Die genannten Fehler sind so, dass er den Widerruf aussprechen würde. Allerdings sind mir diese Fehler noch zu sehr interpretierbar und daher könnte es im Fall eines Rechtsstreits doch negativ für uns anfallen. Mein Hauptpunkt weshalb die Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist, ist eigentlich die starke Vermutung, dass wie schon weiter oben geschrieben, die Bank das Widerrufsmuster aus 2010 verwendet hat und nicht das aus 2011. (Zur Erinnerung: Unser Vertrag wurde im August 2013 über creditweb-Vermittler bei der Sparda-Bank Berlin abgeschlossen.) Nach meinem Hinweise an den Anwalt, dass die Widerrufsbelehrung wohl die Falsche sei, hat er mir nun mitgeteilt, dass es sich bei mir um ein Verbraucherdarlehen handelt und daher das Muster von 04.08.2011 Anwendung finden sollte. Dieses wurde auch von der Bank verwendet, mit den vom Anwalt genannten Fehlern. Da das vom Anwalt mit gesendete Musterschreiben von dem im Bundesanzeiger (vom 03.08.2011) sehr stark abweicht, bin ich nun sehr verunsichert, welches Musterschreiben denn nun für Immo-Darlehen Gültigkeit besitzt. Im Bundesanzeiger steht, dass das Muster "...Widerruf von Fernabsatzverträgen und über verbundene Verträge". Da wir den Kredit über das Internet (Kreditvermittler) abgeschlossen hatten, dachte ich, dass dieses Muster zutrifft. Mein Anwalt meinte es geht hier um einen Verbraucherkredit bei dem ein anderes Muster gilt. Dieses nennt sich "Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche Anlage 6 (zu Artikel 247 § 6 Absatz 2 und § 12 Absatz 1) Muster für eine Widerrufsinformation für Verbraucherdarlehensverträge." Fassung von 27.07.2011, Gültig ab 04.08.2011, Gültig bis 12.06.2014, Dokumenttyp: Gesetz


    Ich bin verwirrt, kann jemand helfen?

    @ Garuda


    Danke für die schnelle Antwort.


    Also stimmt es so nicht ganz, dass die ÖRAG keine Wartezeit hat.
    So wie eigentlich bei allen anderen RSV auch, ist eine Wartezeit von, in der Regel, 3 Monaten. Nur der private Teil hat keine Wartezeit, aber hierunter fällt das Thema Widerrufsjoker wohl nicht.


    Schade, aber wiederum klar gewesen.