Beiträge von CrowdWisdom

    Liebe Community, ich habe etwas recherchiert, aber dazu leider nichts gefunden (was auch an meiner Dummheit bzw. falschen Suchstrategie liegen könnte).


    Sachverhalt:
    Meine Eltern und ich haben jeweils bei drei verschiedenen Anbietern über mehrere Jahre verteilt Pflegezusatzversicherungen abgeschlossen.
    Seit der Neudefinition der Pflegegrade anstelle der Pflegestufen sind bei den drei Versicherern in den drei Tarifen erhebliche Beitragssteigerungen eingetreten.


    Nun meine Fragen:


    A)


    Ich weiß, dass bei PKVen ein Wechselrecht zu gleichartigen Tarifen innerhalb der Versicherungsgesellschaft besteht (§ 204 VVG). Wie sieht das bei Pflegezusatzversicherungen aus?


    B) Falls es ein Wechselrecht gibt, erfolgt der Wechsel dann mit einer Neueinstufung bei dem Alter bei Versicherungsbeginn (also ich habe meine Versicherung seitdem ich 32 bin, nun bin ich 42, mit dem Startalter wäre der Neueinstieg wahrscheinlich viel teurer.


    C) Hat jemand bei Euch bei der DKV, Ergo direkt und/oder Union Krankenversicherung Erfahrungen mit einem solchen Wechsel bei der Pflegezusatzversicherung.


    Beste Grüße


    Euer Searcher für CrowdWisdom