Beiträge von SaSchi

    Hallo Zusammen
    Ich habe am 19.12.2014 per Einwurf-Einschreiben und Musterbrief Kreditbearbeitungsgebühren bei der FGA (Fiat) Bank aus 2006 zurückgefordert.
    Frist zur Zahlung / Reaktion war der 15.01.2014.


    Heute habe ich mit Datum 19.01.2015 von der FGA ein Schreiben bekommen, dass diese Ansprüche gemäß §§ 195,199 BGB verjährt seien und sich eine weitere Prüfung "erübrigt", da ich keine Maßnahmen zur Hemmung der Verjährung getroffen hätte.


    Des Weiteren berufen sie sich gemäß § 214 BGB ausdrücklich auf die Einrede der Verjährung.


    Was nun?

    Hallo Zusammen,


    Habe am 19.12.2014 per Einwurf-Einschreiben und Musterbrief Kreditbearbeitungsgebühren bei der FGA (Fiat) Bank aus 2006 zurückgefordert.
    Frist zur Zahlung / Reaktion war der 15.01.2014.


    Heute habe ich mit Datum 19.01.2015 von der FGA ein Schreiben bekommen, dass diese Ansprüche gemäß §§ 195,199 BGB verjährt seien und sich eine weitere Prüfung "erübrigt", da ich keine Maßnahmen zur Hemmung der Verjährung getroffen hätte.


    Des Weiteren berufen sie sich gemäß § 214 BGB ausdrücklich auf die Einrede der Verjährung.


    Was nun?