Beiträge von Superpupsi

    Hallo Klaas_Blue,
    du schreibst genau das was ich leider schon vermutet haben mit der Schweige-Klausel. Entweder gibt es nicht viele die die Hilfe eines ProFin in anspruch nehmen, oder alle halten sich eisern an die Still-Schweig-Vereinbarung.


    Was das Honorar anbelangt, nach Aussage des ProFin ist es auf jeden Fall möglich, auch bei einer angepassten Restlaufzeit des Vertrags das angefallene Honorar über eine "erweiterte Finanzierung" abzudecken.


    Den Profin habe ich auf eine evtl. anfallende VFE angesprochen, seine Antwort war aber für mich nicht wirklich aufschlußreich. Ich schätze das ist auf jeden Fall ein Punkt der in Folge der Auflösung bzw. Anpassung des Vertrags auftauchen könnte. Wobei ich hier optimistisch bin, das die von mir zu tragende VFE ebenfalls in der angepassten Finanzierung über die Restlaufzeit unter gebracht werden kann.


    Dein 3. Punkt bereitet mir ebenfalls etwas Unbehagen. Der ProFin geht davon aus, das es zu einer aussergerichtlichen Einigung mit der Bank kommen wird, da die festgestellten Abweichungen in der Widerufsbelehrung seiner Ansicht nach wohl so gravierend sind, das die Bank zu einem Vergleich bereit ist. Gemäß seinem Vertrag beruht seine Tätigkeit ausschließlich auf eine aussergerichtliche Tätigkeit. Sollte es zu einem Rechtsstreit mit der Bank kommen, wäre auch ein neuer entsprechender Vertrag hierüber fällig. Wie es dann in diesem Fall mit den Kosten aussieht, kann ich leider nicht beurteilen.


    Ich interpretiere die Situation im Moment folgendermassen:
    Der Profin versucht eine aussergerichtliche Einigung mit der Bank zu erreichen. In seinem Interesse ist natürlich ein möglichst niedriger Zinssatz, daher auch der Rat zum Abschluss einer Folgefinanzierung über weitere 10 Jahre. Nach seiner Erfahrung ist die Bank bei einer längeren Vertragsbindung wohl auch eher zu einem gewissen Entgegenkommen bereit. Sollte die Bank nicht zu einem aussergerichtlichen Vergleich gewillt sein, ist die Sache für ihn wohl beendet, sofern von meiner Seite nicht der Auftrag zur gerichtlichen Verfolgung kommt.


    Unglücklicherweise aber gibt es eben diese Unwägbarkeiten (siehe auch Avatars Beitrag #865) wie der VFE und den ggfs. tatsächlich anfallenden Gebühren, die mich ebenfalls noch vor einer Entscheidung abhalten.
    Aber vielleicht findet sich ja doch noch ein "Leidensgenosse", der ohne nähere Details zu nennen zumindest grob über seine gesammelten Erfahrungen ein wenig Auskunft erteilen würde.


    Bis Bald,
    Superpupsi

    Hallo MrSpeedy,


    geht mir auch so. Bin zwiespältig, ist sicher eine große Rechnerei, besonders im Vergleichsfall. Und darauf läuft es doch wohl (meistens) hinaus. Soweit ich gelesen habe arrangieren sich die Banken ggf. mit dem Kreditnehmer und es kommt vielleicht eine verringerte Restschuld heraus. Kosten des Verfahrens trägt dann anteilig der Kläger in Form von Bargeld. 10 kommende Jahre niedrigere Kreditraten sind zwar schön, aber bis dann der Aufwand wieder drin ist ...


    Gruß,
    Klaas

    @Klaas_Blue
    @MrSpeedy


    aller Guten Dinge sind 3 ;) .


    Mir scheint, wir stehen alle 3 vor der selben Entscheidung. Soll ich, oder soll ich nicht?


    Bei mir geht es um ein Darlehen der ING-DiBa aus 2010. Ich hab den Widerruf bei IG Widerruf zur Prüfung eingereicht. Von dort wurde ich an einen Prozesskostenfinanzierer weitergeleitet. Nach Ansicht von diesem ist die Widerrufsbelehrung auf jeden Fall mangelhaft und er hat mir Angeboten, für mich tätig zu werden. Grundsätzlich finde ich es durchaus in Ordnung, das der ProFin ca. 35% der Zinsersparnis als Honorar veranschlagt. Auch der Umstand, das das Honorar nur im Erfolgsfall fällig wäre, kommt mir sehr entgegen. Hinzu kommt noch,das ich es nach Möglichkeit vermeiden möchte, meine begrenzten Barmittel für das Honorar des ProFin zu verbraten.


    Soweit so gut.


    Nach Aussage des ProFin ist es überhaupt kein Problem, das fällige Honorar im Erfolgsfall in die dann fällige Anschlussfinanzierung bei der DiBa zu verpacken um das ganze zumindest überwiegend bargeldlos zu finanzieren.
    Er meint auch, das es durchaus möglich ist, die Anschlussfinanzierung mit dem besseren Zins nur für die Restlaufzeit des Vertrags zu vereinbaren. Sinnvoller ist es aus seiner Sicht natürlich, einen neuen Vertrag über 10 Jahre abzuschließen, da die Bank wohl dahingehen eher kompromissbereit ist.


    Jetzt hab ich aber auf der Suche nach Erfahrungsberichten mit ProFin's auch gelesen, das es wohl nicht immer selbstverständlich ist, das die Bank auf die ggfs. anfallenden Vorfälligkeitsentschädigungen zu 100% verzichtet.


    In meinem Fall würde sich der finanzielle Vorteil im Bezug auf die Restlaufzeit meines Vertrags bei einem angenommenen Zins (alt 3,54%, neu 1,9%) auf rund 12500 € belaufen. 4500 € gehen an den ProFin, 8000 € bleiben auf meiner Seite stehen. Berücksichtigt man noch die nicht anfallende Vorfälligkeitsentschädigung, dann steigt der Vorteil auf rund 36000 €.


    Eigentlich eine feine Sache, nur wäre es mir wohler, wenn es den einen oder anderen Erfahrungsbericht über die Verlauf der Abwicklung über Prozessfinanzierer geben würde.


    Schönen Abend noch und Gruß,


    Superpupsi

    Hallo zusammen,


    ich weiß nicht in wie weit auf den vorherigen Seiten das Thema schon angesprochen wurde, aber mich würde interessieren ob hier jemand Erfahrungen mit Prozeßkostenfinanzierern gesammelt hat.


    Ist diese Form des Vorgehens zu empfehlen oder ist davon eher Abstand zu halten?
    Was gibt es noch für andere Möglichkeiten um den Widerruf erfolgreich nutzen zu können. Die Möglichkeit über eine RSV ist für mich nicht gegeben und ich möchte das ganze primär ohne eine direkte finanzielle Beteiligung abwickeln.


    Ich würde mich sehr über den einen oder anderen Hinweis hierzu freuen.


    Schönen Abend und Gruß,


    Superpupsi

    Hallo nottele,
    Hallo @all,


    bei mir ist der Stand unverändert.
    Von Seiten des Ombudmanns ist bis auf eine Eingangsbestätigung bisher rein gar nix brauchbares bei mir angekommen. Ich sollte wohl mal wieder freundlich nachfragen.
    Ansonsten bleibt mir im Moment eigentlich nur, auf die Revision der VZ NRW zu warten und den kleinen Funken Hoffnung zu behalten, das es doch noch ein hieb und stichfestes Urteil geben wird.


    Gute Zeit euch allen,
    Gruß,


    Superpupsi

    Hallo nottele,
    hallo auch an den Rest,


    wie du es schon geschrieben hast, nix neues vom OM aus Berlin. Ich weiß inzwischen das mein Schreiben beim Ombudsmann aufgetaucht ist, aber selbst die versprochene Eingangsbestätigung steht noch immer aus.
    Ich denke genau wie du, daß die im Moment einfach abwarten wie sich die weiteren Urteile entwickeln werden.


    All denen die in einer laufenden Klage stecken drücke ich auf jeden Fall die Daumen und wünsch euch die nötige Ruhe und Nerven um das ganze hoffentlich zu einem für alle erfreulichem Abschluss bringen zu können.


    Bis dann, Superpupsi



    Hallo fuchstma,


    nachdem bei mir die Finanzierung bei der BSQ Ende 2010 durch ein neues Darlehen abgelöst wurde, ist das Thema Widerruf aktuell für mich nicht wirklich wichtig.
    Die neue Finanzierung läuft bei der ING DiBa, damit werde ich mich zu gegebener Zeit mal befassen.


    Gruß, Superpupsi

    @nottele
    @wandank38
    Super und Danke
    hallo notttele, geh doch mal ganz oben im Forum auf den Button Konversation.
    Da haben wir ein paar konverstionen gestartet in denen du auch eingeladen bist, allerdings noch nicht gelesen hast.
    Betrifft vor allem KVB / BSQ geschädigte.


    Hallo ebbe sand,


    wäre es möglich mich ebenfalls an dieser Konversation zu beteiligen?
    Ich kann zwar im Moment nicht wirklich viel dazu beitragen, bin aber an allen greifbaren Infos bezüglich der BSQ brennend interessiert.


    Gruß, Superpupsi

    Hallo zusammen,


    nachdem mein Einschreiben an den Ombudsmann zwischenzeitlich von der Post als "Verschollen" abgeschrieben wurde, hab ich gestern nun doch noch Post aus Berlin bekommen. Dummerweise ging das Schreiben wohl an die für mich nicht zuständige Stelle, aber freundlicher Weise wurde es dann direkt an die entsprechend richtige Stelle weitergereicht mit der Mitteilung das ich in Kürze Nachricht über meinen Fall erhalten werde.
    Immerhin, es tut sich noch was.


    Hat hier schon jemand Erfahrungen gesammelt wie es sich mit dem Ombudsmann verhält und was man aus dieser Richtung an Unterstützung erhalten kann?



    Gruß,
    Superpupsi

    Hallo zusammen,


    bei mir war es ähnlich wie bei ame56. Auch ich habe das Darlehen nicht in Anspruch genommen und nach erfolgerter Zuteilung den Kredit komplett durch eine bessere Finanzierung sondergetilgt. Die Gebühr für das Darlehen musste ich trotz damaligem Protests bei der BSK ebenfalls zahlen.

    @ame56
    @nottele
    @ebbe sand


    Mein Schreiben deckt sich zu 100% mit dem auf Seite 5 aufgeführten Schreiben von ame56.


    Was mir gerade aufgefallen ist, im Gegensatz zu mir und ame56 fordert ebbe sand die Rückerstattung der Bearbeitungsgebühr und nicht der Darlehensgebühr von der BSQ. Daraus resultieren wohl die unterschiedlich zitierten Urteile des Hanseatischen OLG und u. a. der Verweis auf das Nürnberger AG.

    @ ebbe sand
    Hab das Schreiben im Moment nicht zur Hand, werd es aber bei Gelegenheit nochmals vergleichen und berichten.


    Was den OM anbelangt, da steh ich im Moment vollkommen auf dem Schlauch. Das Einschreiben ist laut Sendungsverfolgung zwar aufgegeben und auf dem Weg, der Rückschein oder eine sonstige Bestätigung steht aber noch aus. Am Telefon ist ein Automat geschaltet der darauf verweist, das es aufgrund einer "Postflut" nicht möglich ist, Auskünfte zu bestimmten Sendungen zu erteilen.
    Und eine Beschwerde bei der Deutschen Post ist bis dato auch zwecklos geblieben.


    Also bleibt mir im Moment nur abzuwarten.