Beiträge von peka

    hallo community,

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    auf grund einer kapitalauszahlung einer betrieblichen altervorsorge habe ich jetzt jahrelang die beiträge zu KV und PV zurückzahlen müssen.

    ich habe gehört , ab 01.01.2020 gilt eine neue regelung, so das mir die für 2020 bereits gezahlten beiträge erstattet werden müssen und weitere zahlungen ( gesamtlaufzeit der rückzahlung wären ja 10 jahre) nicht mehr geleistet werden müssen.

    ist das so richtig ?

    mfg

    p.klein

    was passiert bei einer ausgangssperre, dann ist wohnmobil ja im herkömmlichen sinne nicht nutzbar.



    peka

    Für eine im Juni geplante Reise nach Norwegen haben wir uns fürdiesen Zeitraum ein Wohnmobil gemietet.( Gesamtpreis ca. 2000.-)
    Es sind von uns bis jetzt die üblichen Teilanzahlungen in Höhevon ca. 615.-€ erfolgt.
    Auch eine Reiserücktrittsversicherung wurde abgeschlossen.( ca.235.-€)
    Wie verhält man sich in der jetzigen Situation und welche Rechtehaben wir bei eventuellen Rückforderungen.



    peka