hallo community,
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auf grund einer kapitalauszahlung einer betrieblichen altervorsorge habe ich jetzt jahrelang die beiträge zu KV und PV zurückzahlen müssen.
ich habe gehört , ab 01.01.2020 gilt eine neue regelung, so das mir die für 2020 bereits gezahlten beiträge erstattet werden müssen und weitere zahlungen ( gesamtlaufzeit der rückzahlung wären ja 10 jahre) nicht mehr geleistet werden müssen.
ist das so richtig ?
mfg
p.klein