Beiträge von Joachim

    Hallo,
    ich habe gestern ähnliche Post bekommen.Wir beziehen uns auf ihr Schreiben vom 29.12.2014.In diesem Schreiben fordern sie die Erstattung der Bearbeitungsgebühren zurück.Ein eventueller Erstattungsanspruch ist auch unter Berücksichtigung der von ihnen zitierten BGH Rechtssprechung spätestens am 31.12.2014 verjährt. Aus diesem Grund kommt eine Erstattung nicht in Betracht.
    Sollten sie noch Fragen haben,.......


    Ohne Ombudsmann und RA,habe ich noch Chancen mein Geld wiederzubekommen?
    Bin für jede Hilfe dankbar.
    Joachim