Beiträge von etf001

    Hi,
    ja, das war nicht präzise von mir: Ich meine nicht die Positionen "Verlustverrechnungstöpfe", sondern die Position "Gewinne/Verluste Sonstige (Saldo)". Hier habe ich durch Gewinnverkäufe bei Aktienfonds ein Plus stehen, das ich (in dergleichen Anlagekategorie) bislang mit Verlusten steuermindernd in Form einer Rückzahlung geltend machen konnte. Das heißt, ich habe neben dem der Summe des (verlustreichen) Veräußerungsgeschäft noch einen Teil früher bezahlter Steuern obendrauf ausbezahlt bekommen, woraufhin der "Saldo" parallel entsprechend sank.


    Ich vermute aber, dass diese Position "Gewinne/Verluste Sonstige (Saldo)" zum Jahresende verfällt - oder ?


    Auf jeden Fall schon mal herzlichen Dank, dass Du Dich hier so engagierst!

    Hallo Kater.Ka,


    herzlichen Dank für die Antwort!


    Ja, das kann sein: Da Aktienverluste immer nur mit Aktiengewinnen verrechnet werden können - dann wäre möglicherweise der Umweg über gezahlte Kap.Ertragsteuer in meinem Beispiel verwehrt (obwohl ja auch Resultante eines Gewinns), da hier die Kap.Ertragsteuer sich ja aus Gewinnen eben gerade nicht aus Einzelaktien her speist.
    Die Frage wäre dann, wenn die gez. Kap.Ertragsteuer jedoch Resultante aus dem Abzug von Aktiendividenden darstellt, geht es dann? Dividende ist ja im Grunde auch kein Gewinn, sondern eben Dividende...

    Hallo,
    ich habe eine Frage, die mir leider bisher noch keiner konkret beantworten konnte:
    Kann man unterjährig im Depot gezahlte Kapitalertragsteuer (resultierend aus Gewinnen bei Fonds-Verkäufen) mit realisiertem Verlust einer Einzelaktie steuerlich unterjährig verrechnen. Also KEINE direkte Gewinn-Verlustverrechnung der verschiedenen Anleiheklassen, sondern via Umweg über den Posten "gezahlte Kapitalertragsteuer"?