Beiträge von Aser61

    Ich dachte , dass das Forum zum Fragen existiert, wenn man sich z.B. wie in meinem Fall, erst seit Dezember 2023, für Anlageformen interessiert. Vielleicht einfach nicht antworten, wenn dumme Anfängerfragen nerven. Danke!

    Also ich bin immer wieder überrascht, was der ultra-sicherheitsbewusste Anleger alles für Banken aus der Reserve holt, wenn es um die Optimierung im Nachkommabereich geht.

    Hallo, ich glaube, dass kam ein bisschen falsch an. Ja, der Plan war, dass Haus so schnell, wie möglich, zu verkaufen, da wir in unserem Alter nicht mehr in so eine turbulente Stadt, wie Berlin, ziehen werden. Für uns bedeutet das Haus nur Kosten zu haben und der Hauptgrund ist das neue Heizungsgesetz. Irgendwo meine ich gelesen zu haben, dass man die Vollmacht noch nachträglich vom Notar bestätigen lassen kann bzw. man sich garnicht ins Grundbuch eintragen lassen muss, wenn feststeht, dass man es nie bezieht und gleich verkauft.

    Hallo, warum empfiehlt Finanztip nicht das Festgeld der Cherry Bank und der Banca IFIS mit 4,10% Zinsen? Das Angebot habe ich über Weltsparen bei den kritischen Anlegern gefunden. Doch zu unsicher?

    Hallo, erste Frage: Ist ein Hausverkauf vor Ableben möglich ohne Grundbucheintrag, aber mit allen Vollmachten( ohne notarische), wenn der Vater sich mit Demenz, vertragsunfähig, Pflegegrad 3,für immer im Pflegeheim befindet? Im Testament notarisch als Haupterbe vermerkt.

    2. Frage: Die Lebensgefährtin ist 77 Jahre alt und hat ein lebenslanges Wohnrecht. Lohnt es sich trotzdem dieses Haus zu verkaufen?

    Eine Rechtsschutzversicherung, welche erweitertes Erbrecht im Portfolio hat. Die meisten bieten nur Unterstützung bei Erstberatungen an. Ich werde aber voraussichtlich irgendwann mal mehr als eine Erstberatung brauchen.

    Hallo, gibt es eine Versicherung, welche mehr als eine Erstberatung zum Thema Erbrecht im Portfolio hat? Auf was muss ich beim Abschluss achten, wenn es u.a. um eine Immobilie geht? Danke!

    Wenn das mit dem FSA alles so egal ist, Hauptsache er existiert, und im Endeffekt alles über die Steuererklärung geregelt wird, warum können wir ihn dann nicht bei unserer Hausbank lassen, wo er zwar nichts bringt, aber gestellt wurde?

    Wenn wir eine Bank hätten, welche für 12 Monate gute Zinsen garantiert und nicht nur 6 oder weniger Monate, würden wir natürlich nicht wechseln wollen. Finden aber keine. Auch die Consorbank bietet die 3,75% für 12 Monate nur unter bestimmten Bedingungen ( Abschluss Wertpapiersparen) an.

    Danke für die schnelle Antwort, aber so ganz haben wir es noch nicht begriffen. Wir werden nur ein gemeinsames Tagesgeldkonto für 6 Monate mit ca. 1000€ Zinsen haben und werden dann zu einer anderen Bank wechseln, wahrscheinlich wieder für 6 Monate. Also FSA über 1000€ bei der ersten Bank einreichen und den nächsten FSA, auch über 1000€ im Juli bei der nächsten Bank?Ist das richtig oder gibt es eine einfachere Variante?Erlöschen die FSA eigentlich von selber, wenn man die Tagesgeldkonten kündigt?

    Hallo, wir möchten ab 1.1.24 Tagesgeld anlegen. Unsere beiden Freistellungsaufträge bei der Hausbank werden gekündigt, da nutzlos. Wenn wir bei einem anderen Institut für ein halbes Jahr z.B. 1000€ Zinsen bekommen, stellen wir dann pro Person FSA über 500€? Und was ist dann mit den restlichen 1000€ Freibetrag , welche wir noch nicht in Anspruch nehmen und wir Tagesgeld erst im Juli bei einer anderen Bank anlegen möchten, dann dasselbe wieder? Können wir überhaupt mitten im Jahr den FSA beantragen? Man weiß doch garnicht, welche Bank im Juli z.B. gute Zinsen gibt. Dasselbe wäre, wenn wir zwischendurch das Tagesgeldkonto wechseln würden. Danke 🙏

    Wie Sie vielleicht aus den Medien erfahren haben, brachte die Verbreitung des Covid-19-Virus bisher noch nie dagewesene Beeinträchtigungen für den weltweiten Reiseverkehr. Der Tourismus ist innerhalb kürzester Zeit vollständig zum Erliegen gekommen. Das führte dazu, dass Ihre ursprünglich gebuchten Reiseleistungen überhaupt nicht mehr oder nur noch teilweise erbracht werden konnten.
    Die aufgrund des Corona-Virus angeordneten Schließungen einzelner Hotel- sowie öffentlicher Bereiche innerhalb und außerhalb waren für uns weder vorhersehbar noch lag die Ursache dafür in unserem Einflussbereich. Die spanische Regierung hatte dies erst am 15.03. beschlossen und war zum Zeitpunkt Ihrer Abreise noch nicht bekannt. Das unterliegt also vielmehr dem allgemeinen Lebensrisiko, für das ein Reiseveranstalter nicht haftet. Sicherheitsmaßnahmen wie eingeschränkte Bewegungsfreiheit etc. dienten ausschließlich dazu, eine Ausbreitung des Virus zu verhindern. Oberste Priorität galt insbesondere Ihrem sowie dem Schutz anderer Gäste und des Personals.
    Hier ein Auszug der Antwort. Es soll keinerlei ! Erstattung erfolgen. Spanien hatte aber schon am 14.03. den Alarmzustand verhängt und es war damit bekannt. Die Reise war vom 15.03.-22.03. und wurde vom Veranstalter am 17.03. abgebrochen, Rückreise erfolgte erst am 22.03.
    Wie kann ich jetzt reagieren? Danke!!!!!

    Hallo,


    wir waren vom 15.03.-20.03.2020 auf Fuerteventura, gebucht über Check24, Reiseveranstalter FTI, in Zimmerquarantäne, d.h. über den gesamten Reisezeitraum. Auf den Seiten vom Auswärtigen Amt gab es am 14.3. vormittags noch keine Reisewarnung und wir haben an diesem Tag mit Check24 noch telefoniert, auch das Thema Reisewarnung kurz angeschnitten, und nachmittags eine Antwort per Mail erhalten, was die Reise, aber eine andere Frage betraf. Danach fuhren wir nach Nürnberg, um dort zu übernachten, da unser Flug am 15.3., 6 Uhr ging. Am Flughafen teilte man uns mit, dass einige Hotels geschlossen sind. Wir gingen davon aus, dass es unser Hotel nicht betrifft, da Check24 dies in der Mail vom 14.3. nicht erwähnte und uns auch sonst nicht informierte, was sie machen wollten, wenn sich die Lage ändert bzw. der Reiseveranstalter vom Vertrag zurücktritt. Zur Sicherheit rief ich früh um 4 Uhr vom Flughafen nochmal an, aber leider ohne Erfolg.Bei Ankunft im Hotel teilte man uns mit, dass ab heute die Quarantäne gilt. Durch Zufall trafen wir den Reiseleiter von FTI, welcher natürlich in Eile war, und fragten ihn, warum wir überhaupt einreisen durften, wenn doch Quarantäne ist. Sie hätten die Info auch erst am Samstagabend nach 18 Uhr bekommen... Da das Hotel am 20.3.nach dem Mittagessen geschlossen wurde, fragte ich bei Check24 und bei FTI per Mail an, was mit uns passiert und ob wir auch in ein anderes Hotel müssen, da unser Flug erst abends 19 Uhr ging. Keine Antwort bzw. erst am nächsten Tag. Der Rückflug ging pünktlich, aber der Transfer war nicht organisiert, da das Hotel schon offiziell geschlossen hatte. Dies übernahm der Manager des Hotels. Wie hoch wäre die Erstattung, welche man beantragen kann und an welchen Ombudsmann können wir uns im Falle einer Nichteinigung wenden? Danke! LG Aser61

    Hallo,


    mein Mann arbeitet in einer Zeitarbeitsfirma (Tarifvertrag iGZ/DGB), hat jetzt seine Rest- bzw. schon einen Teil seines neuen Urlaubs auf Grund der Corona- Krise verbraucht. Da keine Arbeit da ist, soll er nun sein Arbeitszeitkonto angehen. Welche alternativen Möglichkeiten wären denkbar, um dies zu vermeiden? Wäre es möglich, dass die Firma für ihn die 60% Kurzarbeitergeld für Kurzarbeit 0 (Null) beantragt, so dass er nur den Rest von 40% von seinem positiven Arbeitszeitkonto verbrauchen müsste? Hätte er finanzielle Nachteile steuerlicher und rentenversichungstechnischer Art?


    Danke für die Hilfe!
    LG Aser61