Also Punkt 8 finde ich problematisch. Was ist nahezu zwangsläufig und was ist durchschnittlich vernünftig denkend? Das klingt für mich nach einem Freibrief für die Versicherung
Ich meine mich zu erinnern, dass in meiner früheren Unfallversicherung auch eine solche Klausel enthalten war, weshalb ich die Klausel unter "Standard" verbucht habe.
Gibt es möglicherweise schon Gerichtsurteile zu derartigen Klauseln?
Kenne mich da aber leider nicht gut genug aus und habe eben durch Internetsuche lediglich die website eines Versicherungsmaklers (website nenne ich hier nicht) gefunden, auf der jemand folgende Frage zu der BU von Unubu gestellt hat:
"Es gibt den Ausschluss für die bewusste Exponierung einer versichterten Person in eine außergewöhnliche Gefahr. Stellt schnelles Fahren auf der Autobahn ein solches Risiko dar?"
Antwort des Maklers: "Nein."
Schade, dass der Makler hier keine detailreichere Antwort verfasst hat
Ich könnte mir vorstellen, dass es bei dieser Klausel vor allem um risikoreiche Freizeitaktivitäten geht, bei denen auch eine gewisse Fahrlässigkeit hinzukommt (z.B. Skifahren abseits der Piste? ).
Aber vielleicht gibt es hier im Forum jemanden, der mehr zu diesem Thema weiß.
LG
Casper